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Zum Ende der Seite springen Wegstreckenzähler für TÜV????
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Starmaster Starmaster ist männlich
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Moin
siehe hierhttp://www.stvzo.de/makeframe.htm

Zitat:
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler. (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für 1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie 2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt. (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Auszug aus der StVzo



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da gibts beim TÜV nen einfachen grundsatz, was original am Fahrzeug vorhanden war oder ist, muss vorhanden sein UND funktionieren!!!

Zitat:
Original von arne_P10
Zitat:
Original von BIG T
Ist dass erforderlich für eine Tüv ZualssungFragezeichen


Grundsätzlich bei einem privat genutzten PKW nicht. Ist z. B. ein Scheibenwischer aber auch nicht. großes Grinsen


wenn scheibenwischer original dran sind kommste sobald eine fehl nichmer durchn tüv, und das zählt auch für den Heckscheibenwischer.
(da hatte ich anfang des jahres erst ne diskussion mit meim TÜVer, is einer original dran, muss auch einer dran sein, oder er ist offiziel ausgetragen wurden)




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Moin
Zitat:
da gibts beim TÜV nen einfachen grundsatz, was original am Fahrzeug vorhanden war oder ist, muss vorhanden sein UND funktionieren!!


Stimmt nicht ganz.

Dann darfst du ja auch kein Serienradio ausbauen,

sondern was angebaut ist muß funktionieren,außer bei sicherheitsrelevanten Teilen ,oder Gesetztlich Vorgeschriebenen.

Z.B. Nebelscheinwerfer -Serienmäßig verbaut,können auch wieder ausgebaut werden, Heckwischer muß wenn verbaut ,funktionieren, wenn abgebaut ist es egal.


mfg starmaster




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ja klar, sicher gilt das nich für alle teile, hauptsächlich für sicherheitsrelevante.
und sicherheits relevante funktionen hat auch der wegzähler. und wenns nur die sache is, das er einem nen richtwert gibt zu fahrzeug wartung, das mann eben ja alle entsprechende KM gewisse sachen checken kann/sollte

2. is das gleube auch alls offizielles dokument anzusehen, ok km angaben würde es einem schwerfallen ordentlich denn wert und zustand eines KfZ einzuschätzen.
bei nem unfall wenn man dann geld von ner versicherung zu bekommen hat als geschädigter wird auch anhand des KM standes der wiederbeschaffungs und restwert des KfZ festgelegt.

naja der wegzähler is soviel ich weis pflicht...

und heckscheibenwischer abbauen, muss eingetragen werden, einfach nur abbauen is genaugenommen ich. nur 90% der tüver juckt der heckwischer nicht.

ich bin beim tüv durchgerasselt, heckwischergummi verbraucht, gravierender mangel, zählt als sicherheitsrelevantes teil.
daraufhin hat ich denn damals angesprochen wie das da is wenn ich den wie 99% der golftuner einfach abbauen und das loch wegmachen. -> laut tüv muss das eingetragen werden.




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Zitat:
Original von PsycoFun
wenn scheibenwischer original dran sind kommste sobald eine fehl nichmer durchn tüv,


Darum ging es nicht :Wenn er dran ist und zur Betriebserlaubnis des Fzgs gehört muss er auch funktionieren, klar! Aber m. W. findest Du in der StvZO nichts darüber dass ein Fzg. grundsätzlich eine Vorrichtung zum Reinigen der Scheibe haben muss. Augenzwinkern Einige Rodster z. B. haben auch keinen.


Zitat:
Original von PsycoFun
naja der wegzähler is soviel ich weis pflicht...


Aus der StVZO ist das so nicht zu entnehmen, aber siehe oben: Eine Sache wenn ein Kleinserienfzg. keinen hat, andere Sache wenn ein Fzg. prinzipiell einen hat und er ausgebaut wird. Diskussionspotential hat das sicher! Wie immer der beste Weg: Beim TÜFF anfragen "was wäre wenn" (.. das Fzg. ohne KM-Zähler zur HU vorgestellt wird)?




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Moin
@arne
genauso sieht es aus. was dran ist, muß funktionieren,oder abgebaut werden ,sobald es nicht vorgeschrieben ist.

ein WEGSTRECKENZÄHLER ist nicht vorgeschrieben laut ,STVZO.

Totzdem mal eben beim TÜV fragen,außerdem ist es immer von vorteil wenn man einen hat,und wenns es nur darum geht wann der nächste Ölwechsel ist.



mfg starmaster




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Zitat:
Original von PsycoFun
ja klar, sicher gilt das nich für alle teile, hauptsächlich für sicherheitsrelevante.
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Das ist doch kein sicherheitsrelevantes Teil!? Welche Sicherheit gibt der mir?
Wenn ich z.B. wissen will wann die Bremsen zu wechseln sind, beurteile ich das anhand des Zustandes der Bremsscheiben und Beläge.

Der Ölwechsel hat ebenfalls keine Auswirkungen auf die Betriebsicherheit des Fahrzeugs. Es sei denn dass Aufgrund von nichteinhalten von Wechselinterwallen ein Ausfall des Fahrzeugs, oder Umweltverschmutzung z.B. durch Motorschaden nachgewiesen werden kann. Aber der TÜVer schaut nicht drauf ob die Wechselintervalle eingehalten wurden.




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Zitat:
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eben ist.

ein WEGSTRECKENZÄHLER ist nicht vorgeschrieben laut ,STVZO.

mfg starmaster


Das ersehe ich eben auch aus dem Gesetzestext.

Hab auch den Anhang zu diesem § gelesen und dort ist nur vermerkt wie der Geschwindigkeitsanzeiger zu funktionieren hat, wie er gestaltet sein muss und wie er zu prüfen ist.

Werd aber trotzdem evtl. mal beim TÜV anfragen...

mfg T




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Also...

Habe mal beim TÜV angefragt. Laut der ZO ist es keine Pflicht einen Wegstreckenzähler zu haben.
Probleme gibts jedoch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Ist ja aber nicht der Fall, somit auch kein Problem für mich.

Allerdings bei der Versicherung könnte es noch Probleme geben da es keinen Anhaltspunkt über Jahreslaufleistung gibt. Das Prüft mein Versicherungsfritz gerade.

Mal schauen was dabei raus kommt....




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