Wegstreckenzähler für TÜV????

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 7.657 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von BIG T.

  • Hallo...


    Muss mein Wegstreckenzähler eingebaut sein wenn ich zum TÜV gehe???


    Würde mir gern meinen Tacho selbst zusammenstellen aus anderen Anzeigen...


    Ist da ein Wegstreckenzähler Pflicht???


    Laut STVZO §57(glaub ich): Anzeigegerät für Geschwindigkeit "darf" mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein!


    Was heißt das??


    Und wiel lauted der Anhang zu diesem §??


    Hoff mir kann da jemand helfen!!!



    Grüße aus der Ortenau... :wink: :wink:

    Wissen schadet der Dummheit!!!! :uzi:
    Ich bau mir grad `nen NISSun SR20:spring: (da es den ja nicht zu kaufen gibt)

    Einmal editiert, zuletzt von BIG T ()

  • Ruf beim TÜV an ;)


    Mein Käfer hat auch nur einen km-Zähler. Aber bei dem war es Serie.


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Da war ja der Bluebird voll modern mit zwei Tageskilometerzählern.
    Der P10 hatte das nicht.
    Mein Toyota hat wieder Trip A und B :D


    Ich glaube aber das ein Teilstreckenkilometerzähler nicht Pflicht ist. Aber lieber mal bei der Behörde nachfragen!! :perfekt:

    Meine Rechtschreibfehler, Satzfehler e.t.c könnt Ihr bei mir um 1,20€ per Stück kaufen.

  • Zitat

    Original von BIG T
    Was heißt das??


    Dass das Anzeigegerät für Geschwindigkeit (aka Tacho) mit dem Wegstreckenzähler (aka KM-Zähler) verbunden sein darf. Von einem Tageskilometerzähler ist da weit und breit keine Rede. ;)


    Und da bis vor nicht allzu vielen Jahren noch 5-stellige analoge KM-Zähler nicht unüblich waren dürfte das auch nicht so hoch aufgehängt sein! Kürzlich hatte ich sogar ei Quad mit nur 3-stelligem analogem KM-Zähler in der Versteigerung, zwar ein Grauimport, aber auch mit deutscher Zulassung. ;)

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  • Es geht mir um den WEGSTRECKENZÄHLER!!!
    Das ist das Teil das die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs angibt, welche man nicht zurückstellen kann.


    NICHT das Teil das als Tageskilometerzähler oder Trip 1 oder 2 bekannt ist welches man zurückstellen kann.



    Das Teil über dem Zeiger und nicht das darunter.


    Ist dass erforderlich für eine Tüv Zualssung???

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  • Dann rede doch mal Deutsch.


    Denke schon das der Pflicht ist.


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Zitat

    Original von BIG T
    Ist dass erforderlich für eine Tüv Zualssung???


    Grundsätzlich bei einem privat genutzten PKW nicht. Ist z. B. ein Scheibenwischer aber auch nicht. :D

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  • da gibts beim TÜV nen einfachen grundsatz, was original am Fahrzeug vorhanden war oder ist, muss vorhanden sein UND funktionieren!!!


    Zitat

    Original von arne_P10

    Zitat

    Original von BIG T
    Ist dass erforderlich für eine Tüv Zualssung???


    Grundsätzlich bei einem privat genutzten PKW nicht. Ist z. B. ein Scheibenwischer aber auch nicht. :D


    wenn scheibenwischer original dran sind kommste sobald eine fehl nichmer durchn tüv, und das zählt auch für den Heckscheibenwischer.
    (da hatte ich anfang des jahres erst ne diskussion mit meim TÜVer, is einer original dran, muss auch einer dran sein, oder er ist offiziel ausgetragen wurden)

  • ja klar, sicher gilt das nich für alle teile, hauptsächlich für sicherheitsrelevante.
    und sicherheits relevante funktionen hat auch der wegzähler. und wenns nur die sache is, das er einem nen richtwert gibt zu fahrzeug wartung, das mann eben ja alle entsprechende KM gewisse sachen checken kann/sollte


    2. is das gleube auch alls offizielles dokument anzusehen, ok km angaben würde es einem schwerfallen ordentlich denn wert und zustand eines KfZ einzuschätzen.
    bei nem unfall wenn man dann geld von ner versicherung zu bekommen hat als geschädigter wird auch anhand des KM standes der wiederbeschaffungs und restwert des KfZ festgelegt.


    naja der wegzähler is soviel ich weis pflicht...


    und heckscheibenwischer abbauen, muss eingetragen werden, einfach nur abbauen is genaugenommen ich. nur 90% der tüver juckt der heckwischer nicht.


    ich bin beim tüv durchgerasselt, heckwischergummi verbraucht, gravierender mangel, zählt als sicherheitsrelevantes teil.
    daraufhin hat ich denn damals angesprochen wie das da is wenn ich den wie 99% der golftuner einfach abbauen und das loch wegmachen. -> laut tüv muss das eingetragen werden.

  • Zitat

    Original von PsycoFun
    wenn scheibenwischer original dran sind kommste sobald eine fehl nichmer durchn tüv,


    Darum ging es nicht :Wenn er dran ist und zur Betriebserlaubnis des Fzgs gehört muss er auch funktionieren, klar! Aber m. W. findest Du in der StvZO nichts darüber dass ein Fzg. grundsätzlich eine Vorrichtung zum Reinigen der Scheibe haben muss. ;) Einige Rodster z. B. haben auch keinen.



    Zitat

    Original von PsycoFun
    naja der wegzähler is soviel ich weis pflicht...


    Aus der StVZO ist das so nicht zu entnehmen, aber siehe oben: Eine Sache wenn ein Kleinserienfzg. keinen hat, andere Sache wenn ein Fzg. prinzipiell einen hat und er ausgebaut wird. Diskussionspotential hat das sicher! Wie immer der beste Weg: Beim TÜFF anfragen "was wäre wenn" (.. das Fzg. ohne KM-Zähler zur HU vorgestellt wird)?

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  • Zitat

    Original von PsycoFun
    ja klar, sicher gilt das nich für alle teile, hauptsächlich für sicherheitsrelevante.
    und sicherheits relevante funktionen hat auch der wegzähler. und wenns nur die sache is, das er einem nen richtwert gibt zu fahrzeug wartung, das mann eben ja alle entsprechende KM gewisse sachen checken kann/sollte



    Das ist doch kein sicherheitsrelevantes Teil!? Welche Sicherheit gibt der mir?
    Wenn ich z.B. wissen will wann die Bremsen zu wechseln sind, beurteile ich das anhand des Zustandes der Bremsscheiben und Beläge.


    Der Ölwechsel hat ebenfalls keine Auswirkungen auf die Betriebsicherheit des Fahrzeugs. Es sei denn dass Aufgrund von nichteinhalten von Wechselinterwallen ein Ausfall des Fahrzeugs, oder Umweltverschmutzung z.B. durch Motorschaden nachgewiesen werden kann. Aber der TÜVer schaut nicht drauf ob die Wechselintervalle eingehalten wurden.

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  • Zitat

    Original von Starmaster
    eben ist.


    ein WEGSTRECKENZÄHLER ist nicht vorgeschrieben laut ,STVZO.


    mfg starmaster


    Das ersehe ich eben auch aus dem Gesetzestext.


    Hab auch den Anhang zu diesem § gelesen und dort ist nur vermerkt wie der Geschwindigkeitsanzeiger zu funktionieren hat, wie er gestaltet sein muss und wie er zu prüfen ist.


    Werd aber trotzdem evtl. mal beim TÜV anfragen...


    mfg T

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  • Also...


    Habe mal beim TÜV angefragt. Laut der ZO ist es keine Pflicht einen Wegstreckenzähler zu haben.
    Probleme gibts jedoch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Ist ja aber nicht der Fall, somit auch kein Problem für mich.


    Allerdings bei der Versicherung könnte es noch Probleme geben da es keinen Anhaltspunkt über Jahreslaufleistung gibt. Das Prüft mein Versicherungsfritz gerade.


    Mal schauen was dabei raus kommt....

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