Hallo,
ich möchte mit einigen kleineren Umbauten unseren [lexicon]T31[/lexicon] etwas umbauen.
1.Umbau Lightbar auf dem Dach:
Wie schon im Fred (Lightbar T30) aufgeführt, möchte ich mir auf unseren [lexicon]T31[/lexicon] auch 2 zusätzliche FSW auf Dachhöhe montieren. Da meiner Frau ein selbstgebauter Rahmen wie im anderen Fred nicht gefällt, haben wir uns auf einen Dachträger geeinigt. Nach einigen suchen nehmen wie den Flush S6 von whispar, der steht seitlich nicht über und sieht auch gut aus.
FSW gibt es von Euralight (Hansen Styling Parts) mit eingebauten LED-Stand/Begrenzungslichtern. Das ganze mit Relaisschaltung, so das ich bei Fernlicht mit 4 Scheinwerfern unterwegs bin.
Den passenden Schaltplan habe ich mir aus dem www besorgt (hatte vor dem Serverausfall schonmal ein Thema dazu eröffnet zwecks: wo soll die Sicherung hin?, das Thema ist zwar weg, aber nicht schlimm, denn: es ist lt. einem Fachmann egal wo die Sicherung sitzt -hauptsache überhaupt extra abgesichert), Teile sind inzwischen alle eingetroffen, Muttern und Flachverbinder gekauft, Kabelschuhe und Kabel habe ich im Keller.
Nächste Woche habe ich Do+Fr frei, dann solls losgehen.
Grundsätzlich ist das alles erlaubt (bevor Diskussionen aufkommen), habe mich vorher belesen.
Die FSW müssen nur paarweise vorhanden und auf gleicher Höhe verbaut sein - also ist auf Dachhöhe nichts einzuwenden (hatte ich bei meinem alten SJ auch - da hat nie einer was gesagt und es gibt ja auch welche original im Dachträger, auch bei anderen Herstellern schon gesehen), 2 zusätzlich Begrenzungs- bzw. Standlichter sind erlaubt, wobei 2 mindestens im Scheinwerfer verbaut sein müssen, das wären bei mir beide Paare (§51b/2: Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge
mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen
auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach
hinten wirkenden roten Umrissleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten
einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In
allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser
Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen
Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen).
So sah mein alter Suzi mal aus
Grüßle
Matthias