Hallo. Welche Reifengröße ist bei beim Primera zulässig.
Meine Frage ziehlt auf einen 195 iger Reifen auf einer 15" Felge ab.
Gruß
Ronny
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Hallo. Welche Reifengröße ist bei beim Primera zulässig.
Meine Frage ziehlt auf einen 195 iger Reifen auf einer 15" Felge ab.
Gruß
Ronny
Welches Baujahr und welche Austtattungsvariante hast Du?
Außer bei den ganz frühen Modellen ist die Größe 195/60/15 der Standard.
Ist ein 1,6 Bj.98. Die Meinungen gehen hier sehr auseinander. Die einen meinen ja, der wurde auch mit 195/50 R15 ausgeliefert und die anderen meinen wieder nein.
Ich habe zumindest orignale Nissan Alus mit 195 / 50 R15.
Derzeit sind 185 / 65 R15 montiert. Allerdings Stahlfelge (Winterreifen)
Was meinst du mit zulässig?
Was du auf deine Serienfelgen ziehen darfst ,oder was generell möglich ist?
ich hab z.B 225/40 R 16 auf 7,5 x 16 Felgen dran.
Also es geht um 195 /50 R15 88V auf ALUS.
Es geht drum, ob ich diese auf meinen [lexicon]P11[/lexicon] Bj. 98 fahren darf.
Die einen sagen ja, die anderen nein. Nun weis ich gar nicht, was richtig ist.
Dein Modell ist ein P11-120.
Der wurde serienmäßig auf 185/65 oder 195/60/15 ausgeliefert.
Entsprechend passen bei diesem Modell 195/50/15 NICHT, da der Abrollumfang deutlich zu klein ist.
195/50/15 war beim Primera niemals eine Seriengröße, aber beim [lexicon]P10[/lexicon] eine beliebte Tuning-Umrüstgröße. Da die allerersten [lexicon]P11[/lexicon] dieselben Radgrößen wie der [lexicon]P10[/lexicon] hatten, ginge es da auch- sieht aber auch nicht prall aus.
Das Ganze in der Datenbank: Reifen / Räder am P11
Grüße
Chris
Dann habe ich nun 4 Dunlop Sport 195 / 50 R15 88V abzugeben. Mit noch 5mm Profil.
Dann habe ich nun 4 Dunlop Sport 195 / 50 R15 88V abzugeben. Mit noch 5mm Profil.
Dann ab ins An- und Verkauf-Board damit.
Grüße aus der Nachbarschaft!
StVZO
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in
Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß
den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler
verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke +- 4 vom Hundert abweichen.
---------------
Anhang
§ 57 [lexicon]ABS[/lexicon]. 2 StVZO
a) Anhang II (ohne Anlagen)
der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den
Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen (ABl.
EG Nr. L 196 S. 1), geändert durch die
a) Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 177 S. 15),
-----------------
Richtlinie 75/443/EWG
4.3. Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem
Prüfverfahren zu kontrollieren:
4.3.1. Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung
auszurüsten. Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ
von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen.
4.3.2. Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse
muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG
entsprechen.
4.3.3. Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 ± 5 °C.
4.3.4. Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten
Reifendruck im warmen Zustand entsprechen.
4.3.5. Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft:
40 km/h, 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller
angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150 km/h
beträgt.
4.3.6 Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit
des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein
als ± 1,0 %.
4.3.6.1. Wenn eine Meßstrecke verwendet ist, muß sie eine ebene, trockene und
ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen.
4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen
Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten
sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom
Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der
tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
O < V1 - V2 < V2/10 + 4km/h
-------------------------------------------
Da würd ich doch mal behaupten ---> 195/50R15 ist zulässig weil die angezeigte Geschwindigkeit nur etwa um 7% abweicht . (Gefahrene 100Km/h ~ Angezeigte 107Km/h).
Freigängigkeit ist auch gegeben.
Also ab zum Prüf-Ing und (für 50euro oder so) eintragen lassen.
Das wäre wesentlich günstiger als neue Reifen !
Da die P11-Tachos schon von hause aus locker schlanke 10 % voreilen, wirds in der Praxis schwierig. Zumals ne Einzelabnahme wird.
Probieren kann man es sicherlich, aber nach meinen letzten Erfahrungen damit ( Einzelabnahme 195/55 statt 205/55 abgelehnt) ists ne enge Sache.
Grüße
Chris
Die Tachos laufen 10% vor ?????????????? Dem will ich , Deiner umfangreicheren Erfahrung wegen , nicht direkt widersprechen ! ABER:
....... war es nicht trotzdem möglich den 1,6l Sportive [lexicon]P11[/lexicon] mit 215/40R16 ( fast der gleiche Abrollumfang wie die 195/50R15) auszuliefern.
Ich würd´s (wenn Einzelabnahme nicht immens teuer ? )drauf ankommen lassen und zum TÜV fahren............ am Ende sind die Dinger entweder eingetragen oder man ist eben um die Erfahrung reicher.
Ich habe damals beim ADAC die Tachoabweichung mit 205/50R16 Rädern messen lassen...
Tatsächlich - Tacho
30 km/h - 37 km/h
50 km/h - 59 km/h
80 km/h - 91 km/h
Wie gesagt: die ersten [lexicon]P11[/lexicon] (alle 1.6er und der 2.0 SLX) liefen anno 1996 und 1997 auf 185/65/14- in diese Baureihe fielen auch die Sportive-Sondermodelle.
Dem entsprechend waren damals 214/40/16 logisch richtig. Alle anderen Modelle (2.0 SRi, 2.0 SE, GT sowie alle P11-120 und [lexicon]P11-144[/lexicon], also alles ab 1998 ) standen immer auf 185/65/15 bzw. den ähnlich großen 195/60/15.
Da in jenen Modellen der Abrollumfang serienmäßig größer ist, muss die Elektronik auch auf diesen angepasst sein- und ists angesichts der deutlichen Abweichung nach oben auch. Sowohl beim seeligen [lexicon]TS[/lexicon] als auch beim -144 hab ich sie massiv
gehabt. Die guten Teile übertreiben so stark, dass selbst mit meinen 215/40/18 (!) der Tacho noch übertreibt. Mit 195/50/15 sollte demnach Schallgeschwindigkeit drin sein.
Aber: grau ist alle Theorie. Ein Versuch ists wert, wenns unbedingt die 195/50 sein sollen. Immerhin sind selbst einige TÜV-Gutachten für Felgen da nicht eindeutig und unterscheiden die serienmäßigen Abrollumfänge nicht.
Grüße
Chris
Es liegt immer im ermessen des Prüfers.
Meine 225 40 16 lagen auch am Rand des vertretbaren und wurden per Einzelabnahme eingetragen.kostete ca.90 €
Fahr zum nächsten ADAC Prüfcenter und laß es messen,kostet als Mitglied nichts.
.........jetzt sind die 195/50R15 im An-Verkauf zu finden.
....... hat sich in dem Fall also eh erledigt.
Ich hab nochmal in meine Unterlagen geschaut: Mein erster [lexicon]P10[/lexicon] sollte damals (2006) auf 195/60R15 umgerüstet werden . Die Messung lag , trotz größerem Abrollumfang als Serie, bei gefahrenen 160Km/h auf angezeigten 173Km/h. Also immernoch reichlich Vorlauf .
Da bewegt man sich mit den Serienrädern also schon ab Werk an der Ausreizung der Toleranz und sollte folglich lieber gleich größere Raddimensionen zum Umrüsten wählen.
Die Tachos eilen also tatsächlich kräftig vor sodass es vielleicht mit der Eintragung der kleineren Räder unseres Threaderstellers doch nichts geworden wäre.
Als Ergänzung Christian: Mein SRi Sportive 2.0 von 97 hat auch die 185/65-14 im Schein stehen - und wurde auf 215/40-16 ausgeliefert. Allerdings ist die Tachoabweichung astronomisch. Selbst auf 195/55-16 geht der Tacho bei 100 schon 9 km/h vor.
Alles anzeigenIch habe damals beim ADAC die Tachoabweichung mit 205/50R16 Rädern messen lassen...
Tatsächlich - Tacho
30 km/h - 37 km/h
50 km/h - 59 km/h
80 km/h - 91 km/h
Bei einem [lexicon]P11[/lexicon] ???????
Das ist ja bei echten 50Km/h eine Abweichung von 10%+4Km/h.
Ich fahre im Winter mit 205/45R16 , also noch kleiner !
Wahrscheinlich läuft mein [lexicon]P11[/lexicon] deshalb nur mit dieser Bereifung nach Tacho die Wahnsinnigen ~245Km/h .
ZitatAlles anzeigenAlles anzeigenIch habe damals beim ADAC die Tachoabweichung mit 205/50R16 Rädern messen lassen...
Tatsächlich - Tacho
30 km/h - 37 km/h
50 km/h - 59 km/h
80 km/h - 91 km/h
Bei einem [lexicon]P11[/lexicon] ???????
Das ist ja bei echten 50Km/h eine Abweichung von 10%+4Km/h.
Ich fahre im Winter mit 205/45R16 , also noch kleiner !
Wahrscheinlich läuft mein [lexicon]P11[/lexicon] deshalb nur mit dieser Bereifung nach Tacho die Wahnsinnigen ~245Km/h .
Ja, beim [lexicon]P11[/lexicon] GT.
Meiner Schafft mit der o.g. Bereifung NACH TACHO (auch wenn er bei 240 auf hört :-D) auch die 245-250 km/h.
Darauf kann man also nicht geben...
Eben. Warum auch sonst sollte ein mit 218 km/h Vmax angegebener 150 PS- Mittelklassewagen auch im Regelfall um die 240 lt. Tacho laufen. Oder mein [lexicon]WP11-144[/lexicon] mit eingetragenen 205 Tacho über 220 selbst mit den 18"ern.
Grüße
Chris