Nochmal das Thema PKW Umschreibung

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 7.901 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von misilesa.

  • Hallo,
    ich bin ganz neu hier, daher erstmal eine ganz kurze Vorstellung.
    Ich bin tommy, gute 30 und wohnhaft in Münster. Ich habe mir letzte Woche einen Navara Double Cab von Ende 2014 zugelegt (2,5 dci mit 190 PS). Soweit bin ich auch sehr zufrieden damit!
    Allerdings fahre ich ganz gerne mit dem Wohnwagen in den Urlaub und natürlich auch mal Sonntags zurück. Jetzt gibt es ja dieses Sonntagsfahrverbot und der Navara ist als LKW zugelassen.
    Das möchte ich gerne ändern. Natürlich habe ich schon die ein oder andere Stunde gegoogelt und auch hier im Forum schon einiges gelesen.
    Irgendwie komm ich aber nicht so ganz voran. Beim TÜV hier in Münster (TÜV Nord) war ich schon. Da war die Aussage ohne Gutachten geht garnix.
    Darauf hin habe ich zuerst mal Nissan angeschrieben. Folgende Antwort:


    "Eine Umrüstung des Nissan Navara zum PKW ist nicht möglich. Zwar erfüllt das Fahrzeug bezüglich seines Abgasverhaltens die EURO5 Abgasverordnung, aber für diese Klasse von Fahrzeugen in der Gewichtsklasse III.
    Das Fahrzeug hält nicht die für PKW geforderten Grenzwerte der EURO5 ein und kann aus diesem Grund nicht als PKW zugelassen werden."


    Dann habe ich mich durchgerungen tief in die Tasche zu greifen und ein Gutachten bei einer hier im Forum bekannten Firma zu erstehen. Vor dem Kauf habe ich dort nocheinmal angerufen und man sagte mir, dass es hier in NRW klappen könnte, muss aber nicht. Und falls nicht, müsste ich nochmal eben nach Hamburg oder Aschaffenburg fahren und dort mit dem Fahrzeug nochmal beim TÜV vorstellig werden. Das ist dann jetzt doch ein bisschen heftig. Erst 660 Euro für das Gutachten und den TÜV wisch, dann klappts doch beim Straßenverkehrsamt mit der Umtragung nicht und ich muss ne Reise nach Hamburg finanzieren und nochmal den TÜV bezahlen.
    Daher die Frage ob da von Euch noch jemand eine Idee hat, wie ich meinen TÜV vielleicht doch noch zum Umtragen überreden kann oder vielleicht hat das bei mir in der Nähe schonmal jemand mit dem Gutachten gemacht und es hat super geklappt.
    Ich bin für jedes Feedback dankbar


    Gruß,


    tommy

  • Moin,


    danke für die schnelle Antwort.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es in dem von dir verlinkten Thread um die Umschlüsselung der Aufbauart aber nicht um die Umschlüsselung von LKW auf PKW.
    Das ist auf jeden Fall auch interessant, falls es mit dem umschlüsseln auf PKW dann doch garnicht klappt. Aber erstmal möchte ich weiter das Umschreiben auf PKW anstreben.


    Gruß


    P.S.: Die Majo wird mit H und einem M geschrieben :)

  • Hallo Tommy


    Hast du dir den verlinkten Fred wirklich durchgelesen?
    Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW mit Anhänger.
    Im Fahrzeugschein steht aber dann Pickup.


    Also ist damit, meiner Meinung nach, das Fahrverbot vom Tisch.


    Gruß Ulf

    Allrad oder Cabrio. Alles andere sind Nutzfahrzeuge.

  • Hallo,


    ja ich habe mir das wirklich durchgelesen. Ich habe auch noch weiter gegoogelt zu dem Thema.
    So wie ich das sehe ändert sich durch die Umschreibung von BA auf BE nur die Aufbauart. Der Fahrzeugtyp bleibt aber N1 und Lastkraftwagen.
    Lediglich die Aufbauart wird von LKW auf PickUp geändert. Trotzdem ist das Fahrzeug weiter als Lastkraftwagen zugelassen. Etwas verwirrend, aber das sind die Informationen, die ich herausfinden konnte.
    Der Vorteil bei dieser Umtragung ist nämlich ein ganz Anderer und zwar die Besteuerung. Die Meisten werden nämlich als PKW besteuert und durch die Umtragung von BA auf BE ist es einfacher eine günstigere LKW Besteuerung durchzusetzen.


    Gruß!

  • Worauf guckt das freundliche Personal der Rennleitung?


    In den Fahrzeugschein. Wenn da steht LKW dann Sonntagsfahrverbot mit Hänger.
    Wenn da steht PKW, kein Verbot. Wenn da Wohnmobil steht, kein Verbot und wenn da steht Pickup dann auch kein Verbot.


    Wie lange das mit der Steuer noch gut geht lassen wir jetzt mal dahin gestellt.


    Gruß Ulf

    Allrad oder Cabrio. Alles andere sind Nutzfahrzeuge.

  • Tommy Du willst doch mit dem Wohnwagen fahren und dann gilt das Sonntagsfahrverbot für dich doch nicht !
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R 51 ehem. BW (Stier) 190 PS :perfekt:

  • Hallo Ulf,


    vielen Dank für deine Meinung. Ich sehe das etwas anders und möchte gern, dass Alles seine Richtigkeit hat. Ausserdem gibt es auch versicherungstechnisch Vorteile für mich bei der Umschreibung zum PKW.


    Hallo Rolf,


    Danke für deinen Hinweis. Da hast du auf jeden Fall recht! Leider gillt das nicht für alle Bundesländer. Aktuell gilt das nur für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg,
    Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland und
    Schleswig-Holstein, soweit ich weiß. Daher und aus oben genanntem Grund ist das auch nicht die optimale Lösung für mein Problem.
    Aber falls das mit dem Umschreiben garnicht klappen sollte, ist das zumindest ein Trostpflaster :)


    Gruß!

  • Hallo Tommy,
    Was den TÜV angeht:
    Da ist doch jede Prüfstelle autonom. D. h. beim einen Prüfer klappt es, beim nächsten nicht. Und um Münster herum gibt es doch mehrere davon. Und dann gibt es ja auch noch den TÜV Rheinland und den TÜV Süd. Vielleicht reagieren die ja auch auf einen Anruf oder eine Anfrage per Fax, so dass man sich unnütze Anfahrten und Gebühren sparen kann.


    Was sagt denn der Gutachtenverkäufer? Gibt der das Geld zurück, wenn das Gutachten nicht hilft? Kann der nicht eine TÜV Stelle benennen, wo die Umschlüsselung dem Gutachten entsprechend durchgeht?


    Das Straßenverkehrsamt hat nach meiner Meinung überhaupt nichts in Frage zu stellen. Wenn der TÜV bestätigt hat, dass es ein PKW ist, müssen die das auch eintragen. Allerdings kann es sein, dass die Schadstoffeinstufung beim Wechsel auf PKW schlechter wird, so dass eine höhere Steuer verlangt wird oder im Extremfall eine grüne Plakette nicht mehr möglich ist. Es gab eine Übergangsfrist, in der LKW noch auf PKW umgeschlüsselt werden konnten. Ich meine, dass wäre bis zu einer Erstzulassung Mitte 2015 möglich gewesen.


    Jedenfalls würde ich die Hoffnung nicht so schnell aufgeben.


    Anhängerfahren ohne Sondergenehmigung mit LKW in den genannten Bundesländern halte ich auch für riskant. Aber irgendwo habe ich gelesen, dass in Bezug auf Sportanhänger im nächsten Jahr endlich bundesweit die gemeinsame Regelung gültig werden soll.


    Bernhard

  • Hallo Bernhard,


    vielen Dank für deine Antwort!
    Alle TÜV stellen in der näheren Umgebung habe ich bereits abtelefoniert. Alle müssen zwingend ein Gutachten haben um die Umschreibung vorzunehmen.
    Was die Zulassungsstelle angeht hätte ich auch gedacht, dass die da nichts mehr sagen können, wenn der TÜV es abgesegnet hat. Aber es gibt da wohl irgendeinen Paragraphen auf den die sich eventuell berufen könnten und dann das Umtragen nicht vornehmen.
    Die Antwort des Verkäufers des Gutachtens auf die Frage was passiert, wenns nicht klappt war relativ ernüchternt...."das ist halt so, dann müssen sie halt nach hamburg zum TÜV, da können wir nix machen." Geld zurück oder sowas....keine Chance.
    Weiterhin hat der mir aber zumindest versichter, dass die Abgasnorm (in meinem Fall EURO 5) erhalten bleibt.
    Wenn die Regelung für Sport- und Freizeitanhänger bundesweit einheitlich wäre, wäre das ja schonmal super. Im moment ist das echt schwierig sich da einen Überblick zu verschaffen.
    Naja, ich werd mal dran bleiben und vielleicht meinen Umkreis für die TÜV-Stellen erweitern.
    Falls sich was Neues ergibt, sag ich hier bescheid.


    Gruß!

  • Hier noch abschließend der Stand.


    Die Umtragung zum PKW habe ich aufgegeben. Das ist mir einfach zu viel Geld für eine eventuell erfolgreiche Umtragung.
    Ich habe aber einen Schrieb vom Bundesamt für Güterverkehr, indem mir bestätigt wird, dass Wohnwagen (bzw. Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken) bundesweit vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot ausgenommen sind.
    Weiterhin habe ich die Aufbauart von BA auf BE (Pick-Up) umtragen lassen. Ist zwar immernoch nen LKW aber dank der geänderten Aufbauart wird der jetzt hoffentlich auch wenigstens als ein solcher besteuert.
    Das Umtragen war kein Problem, nachdem sich der TÜV Prüfer schlau gemacht hatte. Mit dem TÜV Schrieb kurz zum Straßenverkehrsamt und fertig. Ca. 50 Euro zusammen.


    Danke, Gruß,


    tommy

  • Nur mal so zur Info


    was steht denn jetzt bei dir in Zeile 5 im Fahrzeugschein?


    Gruß Ulf

    Allrad oder Cabrio. Alles andere sind Nutzfahrzeuge.

  • Hallo,


    also ich bin mit dem Dokument zum TÜV Nord:
    http://www.kba.de/DE/Statistik/Bekanntmachungen/sv1_001_bekanntmachung_aenderung8_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=6


    Relevant ist insbesondere Seite 6.


    Der TÜV Prüfer hat mir dann den "Schrieb" erstellt. Also ein Dokument wo alle Änderungen (die im Fahrzeugschein/Brief vorzunehmen sind) aufgeführt sind. Der Prüfer hat sich dazu die Fahrgestellnummer angeschaut und das wars.
    Mit dem Dokument kann man dann am Straßenverkehrsamt die Umtragungen vornehmen lassen und erhält dann entsprechend einen neuen Schein und Brief.


    In dem neuen Schein steht jetzt anstatt BA, BE drin und unter 5. "Pick-Up".


    Und bezüglich des Schreibens vom Bundesamt für Güterverkehr. Das habe ich per Email zugesandt bekommen und mir dann ausgedruckt.


    Gruß!

  • bei uns in der dekra prüfstelle wurde ich vorstellig und der prüfer hat einige tage vorab die relevanten daten von abgas, lautstärke,bremswerte ect. mit der pkw zulassung verglichen und hat mir ohne probleme das fahrzeug von lkw auf pkw umgeschrieben. kosten waren es glaube 80,-euro
    alles ohne irgend ein gutachten für teures geld

  • Das geht aber nur wenn die Abgaswerte den E5 Werten eines PKW entsprechen. Bei den meisten tun sie das nicht, daher werden die nur als LKW zugelassen.
    Wenn es so einfach wäre, gäbe es die ganzen Threads hier nicht ;)

  • Ist doch alles nur eine Frage des willigen oder unwilligen Prüfers...


    Der Tante in der Zulassung, die den Brief ändert ist das doch egal und kennt sich damit auch nicht aus.


    Der hurter trägt einen zubehörstossstangen mit Bügel ein, der TÜV vor Ort schlägt die Hände vors Gesicht..

  • Angenommen man findet einen willigen Prüfer ... kann ein anderer Prüfer das irgendwann wieder in Frage stellen bzw. ist die Sache an sich aus irgendwelchen Gründen wieder reversibel?

  • Kann mir nicht vorstellen das es jemanden interessiert oder überhaupt auffällt das der Pkw eigentlich ein LKW war.


    Mit der beispielhaft angesprochenen stossstange ist es das selbe.


    Wird wahrscheinlich eh als geräteträger eingeschrieben.. und den immer wieder angesprochenen Personenschutz oder fussgängerschutz gibt es so wie es ausgelegt wird gar nicht.

  • Hallo zusammen,


    Sorry wenn ich nochmal dumm nachfragen muss, aber mich verwirrt das alles. Also ich habe im Fahrzeugschein N1G, BE, und PICK-UP drinstehen. Darf ich jetzt am Sonntag mit Wohnwagen fahren, oder nicht?


    Gruß Mick