Nochmals das Thema Sonntagsfahrverbot mit Anhänger

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 4.404 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

  • Hallo zusammen,


    ich kümmere mich gerade wieder einmal um das Problem des Sonntagsfahrverbotes vom Pickup (LKW) mit Wohnwagen. Da habe ich auf der Seite vom Bundesamt für Güterverkehr einen Interessanten Absatz gelesen.


    Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3) StVO sind folgende Fahrzeuge nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen:

    • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
    • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,
    • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge).

    Interessant finde ich den rot hervorgehobenen Satz.


    0,4 (= 40%) von unserem zGG von ca. 3,1 to sind 1,24 to. Ich habe nur 0,94 to. Nutzlast, liege also unter 40% und müsste darum vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen sein.


    Oder wie sehr ihr das? Bin auf Eure Meinungen gespannt.


    Gruß

    Mick

  • Eine Zugmaschine dient ausschließlich dazu andere Fahrzeuge zu ziehen und ist kein Zugfahrzeug.


    aus Wikepedia:

    Zugmaschinen sind an sich nicht für den Transport von Gütern oder
    Personen ausgelegt. Sehr wohl können aber Fahrzeuge, die selbst
    angetrieben sind und dem Transport von Gütern oder Personen dienen wie
    eine Zugmaschine verwendet werden, man nennt sie dann aber lediglich
    Zugfahrzeug.


  • Hi Travel,


    habs mir doch gleich gedacht, dass das wieder so eine Wortklauberei ist.


    Na ja, ich habe mal das Straßenverkehrsamt angeschrieben und eine Befreiung vom Fahrverbot für Wohn-, Freizeit und Sportanhänger beantragt. Bin mal gespannt ob und wann ich von denen höre.


    Weiß jemand was das kostet wenn man dagegen verstößt?


    Gruß

    Mick

  • Na ja, ich habe mal das Straßenverkehrsamt angeschrieben

    Genau, dann weißt Du wie es geregelt ist.



    Auf einer Verkehrsministerkonferenz wurde beschlossen, dass Anhänger zu
    Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse
    bis zu 3,5 Tonnen geführt werden dürfen – der ADAC hat entsprechendes
    veröffentlicht. Allerdings halten sich nicht alle Bundesländer an diese
    Abmachung. Erkundigen Sie sich insofern bei der zuständigen Behörde.


    https://www.adac.de/sp/rechtss…tagsfahrverbot_208854.pdf

  • Die zulässige Gesamtmasse überschreite ich aber leider. Pickup ca. 3,1 to, Wohnwagen 1,5 to = 4,6 to.


    Andere Länder (Ausland nicht Bundesland) machen hier die Einschränkung > 7,5 to. Alles darunter sind vom Fahrverbot nicht betroffen.


    Schauen wir mal was da so kommt ...


    Gruß

    Mick

    • Offizieller Beitrag

    Die zulässige Gesamtmasse überschreite ich aber leider. Pickup ca. 3,1 to, Wohnwagen 1,5 to = 4,6 to.

    Ich habe das anders verstanden: Die 3,5to beziehen sich nur auf das Zugfahrzeug.

    Demnach wäre das doch okay.


    Aber: wer hält Dich an ?

    Feinsinnige Juristen der Strassenverkehrsbehörde oder Polizeibeamte, an denen diese Verordnungsauslegung vorbei gegangen ist und die Dir deshalb die Weiterfahrt untersagen.

    Ein entprechender Schrieb des Strassenverkehramts bzw eine passende Eintragung im Zulassungsschein wären von Vorteil.


    Grüße

    O.

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun Antwort erhalten von meiner zuständigen Strassenverkehrsbehörde:


    Sonntagsfahrverbot


    Offensichtlich hat das Oggsi richtig verstanden, die Gesamtmasse bezieht sich nur auf das Zugfahrzeug.


    Ich werde das komplette Schreiben der Regierungsbehörde ausdrucken und mitführen. Dann sollte das eigentlich kein Problem sein.


    Gruß

    Mick

  • Hi Oggsi,


    kann ich denn die PDF Datei hier irgendwie zum Download zur Verfügung stellen? Wäre ja auch für andere interessant.


    Gruß Mick

  • Das ist ein mehrseitiges PDF Dokument, ich dachte das könnte als Ganzes interessant sein zum mitnehmen. Ich hab mir das ausgedruckt und ins Handschuhfach gelegt.


    Gruß Mick

  • Hab ich schon versucht, die Datei ist zu groß, hat 3 MB. Dateianhänge sind nur bis 1 MB erlaubt.


    Gruß Mick