Hi,
habe vor 2 Tagen einen netten Brief vom Landratsamt ( ( SIcherheit für Fahrzeuge) bekommen mit dem Hinweis einer Rückruf-Akrtion für meinen Nissan V10 bezüglich des Seitenairbags.
Dieser könnte beim Auslösen sich ungünstig entfalten und blablabla.
Ankündigung von Bußgeld wenn ich nicht darauf reagiere, ggf. Nachweis einer Stillegung usw.
Bin voll erschrocken beim Lesen, dachte mir erst, wa swollen die von mir, ich habe das Fahrzeug ja noch nicht so lange.
Weiter stand in dem Brief das wohl die/der Vorbesitzer nicht auf die Rückruf-Aktion reagieret hätte.
Selbst der Nissan Händler sagte mir dann , die Aktion wäre schon weit vor 1nem Jahr gewesen, naja
Jetzt muss ich bis zum 6.6.17 dem Amt nachweisen das ich das durch eine Nissan Fachwerkstatt kontrollieren und ggf. Austauschen lassen muss.
Bis zum 6.6 HALLO
Zum Glück fand ich einen Nissan Hänbdler der mir schon am nächsten Tag einen Termin geben konnte.
Fand die Termin bzw. Fristsetzung schon etwas knapp, tztztz
Zum Glück kostet mich da ja nix.
Na gut, war ich gestern dort und es betrifft mich wirklich mein Fahrzeug.
Jetzt kommt da ein neuer Airbag rein.
Neuer Termin zum EInbau am kommenden Sa.
Dann per Fax die Bescheinigung ans Landratsamt. Da ja am Mo. Feiertag ist werden die das dann am 6.6.17 vorliegen haben das alles erledigt wurde.
Deer Hammer ist ja, mein Nissan ist Bj. 2003 und bekommt jetzt einen neuen Airbag
Was es nicht alles gibt!