Hilfe! - Versicherung hat gekündigt.

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.938 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von oggsi_eggdschen.

  • Guten Morgen zusammen,


    nach fast 20 Jahren hat mir meine Versicherung gekündigt.


    Jetzt bin ich auf der Suche nach einer günstigen Alternative.

    Hat jemand einen Tipp oder Erfahrung wie man ohne große Komplikationen einen neuen Versicherer erhält ohne mehr zu zahlen.


    Danke voraus.

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

  • Wenn eine KFZ-Haftpflicht erst mal kündigt, muss etwas ernstes vorgefallen sein.

    Jede andere Versicherung muss einen dann trotzdem nehmen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt.

    So weit - so gut, aber erfolgt die Tarifeinstufung genau so wie bei der alten, mit dem entscheidenden Unterschied, dass die neue keinerlei Kasko anbieten muss.

    Die Tarifgestaltung ist natürlich eine andere Sache. Auch dürfte sie ein großes Interesse an den genauen Kündigungsumständen haben.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Hallo,

    Danke für deine Antwort- Ernst ist relativ.
    Vor kurzem - Ein Kaskoschaden - Einbruch an der Seitenscheibe | SB EUR 150.-


    In der Vergangenheit 2 Kaskoschäden - 1x Wild und 1x Sturm.


    Ich denke eher mit meiner SF-KLasse dürfte ich für meine Versicherung als Kunde uninteressant geworden sein.


    Beste Grüße

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Jede andere Versicherung muss einen dann trotzdem nehmen,

    Ein ganz klares NEIN !

    Das fällt unter das Thema "Vertragsfreiheit", man kann eine Versicherung nicht zwingen einen Vertrag abzuschliessen.


    Richtig ist natürlich, dass man selbst versichert sein muss.


    Vor 2 Wochen habe ich gerade meine Hausversicherung gewechselt, dabei fiel mir auf:

    Was man unterschreibt ist kein Vertrag, sondern ein Antrag.


    Erst wenn die Versicherung ihrerseits entsprechende Papiere zurückschickt, ist ein Vertrag zustande gekommen.


    Richtig ist ebenfalls, dass die Versicherer eine gemeinsame Black-List-Datenbank führen, nicht nur für KFZ, sondern auch für Hausrat- und Privathaftpflicht.

    Wer da 5 merkwürdige Unfälle hat oder dauernd das Handy "gestohlen" bekommt, fliegt mittlerweile ganz schnell raus und kriegt auch keine Neuversicherung mehr.


    Grüße

    O.

  • nach fast 20 Jahren hat mir meine Versicherung gekündigt.

    Du darfst ruhig den Namen der Versicherung nennen. Niemand wird dich deswegen verklagen oder umbringen.

    Vor kurzem - Ein Kaskoschaden - Einbruch an der Seitenscheibe | SB EUR 150.- ... In der Vergangenheit 2 Kaskoschäden - 1x Wild und 1x Sturm.

    Na, da haben wirs ja. :saint:

    Ich denke eher mit meiner SF-KLasse dürfte ich für meine Versicherung als Kunde uninteressant geworden sein.

    SF 20-25 ?;)

    Jetzt bin ich auf der Suche nach einer günstigen Alternative.

    Dafür gibts Vergleichsportale. ;)

  • Grundsätzlich ist der Basis Tarif bei den meisten Versicherern sehr ähnlich.

    Wem dieser Schutz ausrecht, kann eigentlich überall unterschreiben.

    Günstig sind i.d.R. Direkt-/Onlineversicherer. Hier einfach mal einen bzw. mehrere

    Vergleichsportale nutzen. Und nicht darüber wundern, dass verschiedenen Portale unterschiedliche Ergebnisse liefern. Die bekommen her Geld auch nur von den Versicherern...


    Interessanter kann es bei den Extraleistungen sein. Hier empfiehlt es sich, die Lestungen der Komfort/Extra/Plus/Deluxe und wie auch immer Tarife genauer zu vergleichen.

    Wem das zu kompliziert ist, oder wer sich mit der Materie nicht so gut auskennt, der sollte sich nicht scheuen, seinen Versicherungsmakler um Hilfe zu bitten.


    Automobilclubs bieten im allgemeinen durchschnittliche Leistungen zu soliden Preisen. Hier ist es oft wichtiger, dass der Kunde ein vernünftiges Produkt bekommt, ohne der billigste am Markt sein zu wollen.

  • Hier mein derzeitiger Kenntnisstand:


    http://www.kfznet.com/versiche…digt-was-ist-jetzt-zu-tun


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 258.050 km

  • Lieber nicht..


    SF 19 - immerhin..

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von Mutti ()

  • :Big:

    Bin Mutter von 4 Kinder und technisch nicht bewandert.

    Deswegen - Danke für Eure Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von Mutti ()

    • Offizieller Beitrag

    So, habe folgende Info bekommen:



    § 5 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz)

    (2) Die im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren.

    (4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

    1.den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,

    2.vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder

    3.den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.


    Irgendeine "sachliche Beschränkung" dürfte sich bei Bedarf wohl finden lassen.


    Grüße

    O.

  • @oggsi,

    ja,Haftpflichtversicherung !

    Aber mit TK oder VK wirds wahrscheinlich problematisch.

  • Ich habe das so gelesen daß es 2 TK Schäden waren weswegen die Vers. gekündigt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das so gelesen daß es 2 TK Schäden waren weswegen die Vers. gekündigt hat.

    Gant oben ja,

    ich hatte mich auf den Artikel im Link von Feti bezogen


    Zitat

    Ablehnung durch die neue KFZ Versicherung

    Hatten Sie besonders viele Schäden in den letzten Jahren und wollen Ihr Auto Kasko versichern? Dann kann es vorkommen dass die neue Versicherung das ablehnt, allerdings darf keine Versicherung die Haftpflicht ablehnen.

    Ablehnung für die Kaskoversicherung bekommen – was tun?

    Ihr Auto ist noch relativ neu und die Kaskoversicherung ist Ihnen wichtig? Dann müssen Sie noch einmal ran und erneut nach einer Versicherung suchen die Sie auch in der Kasko versichert. Dazu müssen Sie der aktuellen Versicherung mitteilen dass Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.