K11 Reparatur Wildunfall

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 9.945 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von poeler.

  • Hi Matthias,


    G220 stimmt. Aber Nachtrag II :eek: Wat nu ?

    Ja ich muss im April zum Tüv mit ihm. Wollte das aber bis Mai rausziehen.

    Jau wir sollten mal telefonieren :)


    Schönen Abend noch

  • Hi Peter,


    hm - jetzt bringst du mich ins Grübeln :mmmm:.

    Ich bin mir sicher, dass I und III funktionieren, weil ich einen Ier und einen IIIer habe und mir damals gedacht hab: super - dann geht das ja für meine beiden alten Burschen (Bj. 95 und 96).

    Mehr hab ich mir nicht gemerkt :).

    Es kann also durchaus sein, dass Nachtrag II auch geht - und für mich nur belanglos war. Und ich kann mich - allerdings nur noch dunkel - errinnern, dass er damals gesagt hat, dass irgendein Nachtrag nicht geht. Es könnte also der IIer sein. Oder es ist der IVer - den gibts nämlich glaub ich auch noch.

    Wie gesagt: frag ihn einfach - er weiss das aus dem Stehgreif.


    Wollte das aber bis Mai rausziehen.

    Warum nur bis Mai? :D


    Die AU kannst du übrigens auch schon früher machen - sie darf bei dem HU-Termin nur nicht älter als zwei Monate sein.


    siehe: http://www.gesetze-im-internet…vzo_2012/anlage_viii.html
    unter Punkt 3.1.1.1: "Diese Untersuchung darf frühestens zwei Monate vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden."


    Wie das mit den vier Jahren rückwirkend gerechnet wird, weiss ich auch nicht, weil ich meine beiden alten noch keine vier Jahre habe.

    Es kann sein, dass das taggenau, monatsgenau oder jahresgenau gerechnet wird. Frag einfach den Herrn Puschmann oder beim Zoll.


    Und dann musst du eben rechnen, welche Variante für dich günstiger ist:

    - Zusatz-AU und (ev,) mehr Steuerersparnis

    - keine Zusatz-AU und (ev.) weniger Steuerersparnis

    - vorgezogene AU und HU


    Gruss


    Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

    Einmal editiert, zuletzt von reparix ()

  • Servus Matthias, Servus Peter,


    ich hab auf Grund deines Beitrags (Matthias) bei meinem Frosch (K11, EZ 1996, auf mich seit 09/2010 zugelassen, jetzt knapp 200000 km runter, in ZUB Teil II in Zeile K der Zusatz G220 mit Nachtrag III) im März 2018 eine neue HU machen lassen und mit der AU beim Autohaus Puschmann die DEKRA-Bescheinigung angefordert (36.94 Euro per Überweisung). Mit der Bescheinigung und den alten Fahrzeugpapieren (vorher aber kopieren) zur Zulassungsstelle und die Änderung der Emmissionsklasse beantragen ( von Schadstoffarm E2 auf Schadstoffarm Euro 2, kostete 15,50 Euro). Dann kam nach ein paar Tagen ein neuer Kfz.-Steuerbescheid (von vorher 151 Euro auf 73 Euro). Gegen den Bescheid Einspruch einlegen mit der Begründung, dass die andere Emmissionsklasse seit dem Tag der ersten Zulassung bestand und die Rückforderung von zuviel erhobener Steuer beantragen. Mit einer Kopie der ZUB 1 abschicken und


    ----- > jetzt viel Ausdauervermögen an den Tag legen und gelegentlich nachfragen.:stichel::stichel::stichel:


    Ich habe im Dezember 2019 (!) die Abrechnung (Steuerbescheid für die zurückliegenden Jahre, rechtliches zu meinem Einspruch) erhalten.


    Fazit: Bis September 2014 wurden p.a. 151 Euronen berechnet. Danach p.a. 73 Euro. Ergab unterm Strich eine Erstattung von knapp 240 Euro (für die Zeit von 2014 bis 2018). Das HZA berief sich darauf, dass auf Grund eines BGH-Urteils von 2013 (BFH vom 21.02.2013, V R 27/11, BStBl. II 2013 S. 529 ff.) eine sogenannte Ablaufhemmung eingetreten wäre und hat einen weitergehender Anspruch verneint. Ich werde dem Amt mitteilen, dass ich meinen Einspruch aufrecht erhalten werde, Mal absehen, wie es ausgeht. :eieiei2::eieiei2:


    Grüße von AWN.

  • Ich werde dem Amt mitteilen, dass ich meinen Einspruch aufrecht erhalten werde, Mal absehen, wie es ausgeht.

    Hi AWN,


    angeblich gibt es eine Bestimmung, dass die Erstattungen generell nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich sind - unabhängig davon, ob die Emissionsklasse bereits seit dem Tag der ersten Zulassung eine andere war. Probiers einfach aus, obs da vielleicht doch die Möglichkeit gibt, die zuviel bezahlte Steuer für noch weiter zurückliegende Jahre zurückzubekommen.


    Bei uns hat das keine Rolle gespielt, weil wir keinen von unseren beiden Euro1-Micras zum Zeitpunkt der Umschlüsselung länger als vier Jahre hatten. Das müssten dann schon die Vorbesitzer zurückfordern bzw. versuchen.


    Ich hab übrigens heut die korrigierten Bescheide für unseren Goldie bekommen - da kommen 99.- € vom Staat zurück in gute Hände :).


    jetzt viel Ausdauervermögen an den Tag legen und gelegentlich nachfragen.


    Die ganze Umschlüsselungsprozedur bei der Zulassungsstelle und die Rückforderung vom Zoll hat bei mir nicht ohne Gesprächen mit dem Amts- bzw. Sachgebietsleiter funktioniert. Es scheint ein ziemlich seltenes Vorkommnis bei den Ämtern zu sein - dementsprechend überfordert bzw. unsicher sind die SachbearbeiterInnen. Mein Tipp: nicht lang mit dem Schmiedl reden, sondern bei den ersten Anzeichen von Überforderung gleich den Schmied mit ins Boot holen.


    Gruss Matthias

    Grosser Geist - bewahr mich vor Feuer, Eis und Wind und vor Autos, die voller Elektronik sind :)

  • Servus Matthias,


    wenn ich die Antwort auf meinen Einspruch habe, weiß ich mehr - entweder es bleibt bei bei der Erstattung oder es wird bis 2010 rückerstattet.


    Ich berichte:wink:



    AWM.