Temposchwellen

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 18.543 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von christian.

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Thema Temposchwellen....
    bei uns in der Nähegibt es eine Straße, welche mit Tempo 30 beschränkt ist. Auf dieser Straße sind Temposchwellen, sowohl als Hügel, als auch als kleine Poller über die gesamte Straßenbreite.


    Diese Temposchwellen mit Tempo 30 zu überfahren, führt ggf. zu einem Schaden am Fahrzeug, man muss als "normaler" Autofahrer also runterbremsen.
    Im Dunkeln sieht man diese "Gefahrenstellen" leider fast überhaupt nicht.
    Müßte darauf nicht zumindest mit einem Verkehrsschild hingewiesen werden (§32 STVO)?


    M.E.sind die Teile doch dafür da, das niemand schneller als 30 fährt.




    MfG
    Mike

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    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


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  • soweit ich weiss muss da nicht drauf hingewisen werden. wir haben allein bei uns im ort 3 schulen und ca. 4 blocks rund um jede schule ist 30er zone incl schweller und da findest du auch kein einziges hinweisschild


    fährt das Stasimobil
    "Er weiß, was er nicht weiß und genau deshalb fragt er" (by SuperMo)

  • Interessante und kluge Frage, @ Mike Star:


    Aufpflasterungen, Bremsschwellen oder Kölner Teller sind keine Hindernisse i.S. § 32 StVO sondern Bestandteil der "Verkehrsanlage Straße". Hindernisse sind nur "verkehrsfremde" Gegenstände, ansonsten müsste auch auf geparkte Autos durch Fahrbahnverengungszeichen hingewiesen werden.


    Mit solchen flankierenden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung muss man in verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30 Zonen rechnen.


    Gem.§ 3 StVO gilt übrigens die Sichtfahrregel, man muss innerhalb der Sichtweite anhalten können, wer schneller fährt und auf einem Schweller aufsetzt, hat lediglich ein persönliches Problem. (Vgl. Bahnübergänge). Wenn dennoch gelegentlich durch Vkz. auf unebene Fahrbahn hingewiesen wird, ist dies eigentlich überflüssig.


    Anders verhält es sich mit Blumenkübeln zum Fahrbahnversatz. Diese sind Verkehrseinrichtungen im Sinne der §§ 43 und 45 StVO und müssen mit rot-weiß reflektierenden Baken kenntlich gemacht werden.

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  • Zitat

    Original von Trecker


    Mit solchen flankierenden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung muss man in verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30 Zonen rechnen.


    Ist dies deine Meinung oder schlägt sich dies in §§ nieder, da es sich bei der Straße nicht um eine Tempo 30 Zone handelt, sondern nur um eine geschwindigkeitsbeschränkte Straße.


    Zitat


    Gem.§ 3 StVO gilt übrigens die Sichtfahrregel, man muss innerhalb der Sichtweite anhalten können, wer schneller fährt und auf einem Schweller aufsetzt, hat lediglich ein persönliches Problem. (Vgl. Bahnübergänge). Wenn dennoch gelegentlich durch Vkz. auf unebene Fahrbahn hingewiesen wird, ist dies eigentlich überflüssig.


    Sichtfahrregel gilt ja letzten Endes immer. Für mich ist hier eher die Frage, ob es eine Regelung gibt, wie schnell diese Temposchwellen überfahren werden dürfen, bzw. wie diese geschaffen sein müssen.
    Für mich als Fahrer muss es doch einen Anhaltspunkt geben, wie "langsam" ich fahren muss, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass ich trotz ordnungsgemäßer Geschwindigkeit beim Überfahren der Temposchwelle keinen Schaden am Fahrzeug davontrage.


    Ich persönlich kenne die Strecke und weiß wie schnell ich da drüber darf. Es gibt leider allzu viele die die Strecke mit 30 Fahren und dann an der ersten Schwelle böse aufsetzen oder auch mir fast hintenrein fahren, weil ich auf Schrittempo runterbremsen muss.


    Ich hoffe die Problematik ist klar.


    MfG
    Mike

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    • Offizieller Beitrag

    Dürfte jede LBauO aufgrund der Kompetenz "Verkehrssicherheit" durchaus in jedem Bundesland gleich regeln - z.B. so:


    Klick

  • Zitat

    Original von Kubek
    Dürfte jede LBauO aufgrund der Kompetenz "Verkehrssicherheit" durchaus in jedem Bundesland gleich regeln - z.B. so:


    Klick


    dem entnehme ich mal von Punkt 6, dass Stufen und Schwellen nicht höher als 8cm sein sollen.


    Danke erstmal für das Dokument :Bier:

    • Offizieller Beitrag


    ...das Zeugs regelt im Sinne von Verkehssicherheit und wohl auch Brandschutz, wie u.a. Straßen beschaffen sein müssen, damit die Rettungskräfte zeitig und überhaupt am Einsatzort ankommen.
    Die Angaben beziehen sich zwar auf Zu-/Durchfahrten, für die besagten Temposchwellen dürfte durchaus gleiches gelten.


    Einfach mal Herrn Google fragen =)

  • Hab gerade das gleich Dokument auch für das Land Brandenburg gefunden.


    Nun frage ich mich, was man unter Feuerwehrdurchfahrt/Feuerwehrzufahrt versteht??? Kann man darunter auch eine Einbahnstraße verstehen, die zu weiteren Grundstücken führt???


  • Es ist tatsächlich auch meine Überzeugung, aber dies ist nicht relevant, man muss immer, auch auf nicht verkehrsberuhigten Straßen, mit Hindernissen rechnen, nur auf diesen in besonderem Maße und das ist ein Produkt der Rechtsprechung und nicht nur von Paragrafen, wobei § 3 StVO die erste Wahl ist.


    Es gibt keine Regel, wie schnell Bremsschweller "überfahren werden können". Es gibt nur die Regel losgelöst von § 3 StVO, dass jedermann nur so schnell fahren darf, dass er niemanden mehr als den Umständen entsprechend behindert, belästigt oder gefährdet und dies steht wiederum in § 1 StVO.


    Ich weiß jetzt nicht, was die Intension der Fragestellung ist, aber als Verkehrsteilnehmer sollte man sich über gewisse, grundlegende Dinge im Klaren sein und sich entsprechend verhalten:


    Es könnte sein, dass mal plötzlich die Fahrbahn nicht so aussieht, wie man es erwartet. Das kann ein Schweller sein, ein Schlagloch oder ein Kuh.


    wenn irgendwo ein Schild steht, nach dem man höchstens 30 km/h schnell fahren darf, ist dies kein Garant, diese zulässige Maximalgeschwindigkeit auch gefahrlos ausschöpfen zu können, es kann immer etwas sein oder passieren, auch wenn man langsamer fährt.

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  • in den NL sind die, teilweise verdammt bösen, schwellen mit einem kleinen schild angekündigt: "Let op, Drempel!!"



    und die jungs dort sind sehr phantasievoll im bau dieser niedlichen teile. :D


    z.b. sowas hier:


    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

    Einmal editiert, zuletzt von Phryso ()

  • Zitat

    Original von almerauser
    soweit ich weiss muss da nicht drauf hingewisen werden. wir haben allein bei uns im ort 3 schulen und ca. 4 blocks rund um jede schule ist 30er zone incl schweller und da findest du auch kein einziges hinweisschild


    ich bin vorgestern auch in der stadt gefahren und auf einmal über ne temposchwelle. war eine mit kurzen absatz und ziemlich lang...


    nirgendswo nen hinweißschild. (und ich bin vorschriftsmäßig gefahren)


    ich war froh das ich mitm samurai unterwegs war. mitm p10 hätte ich mir bestimmt die schürze ramponiert! :(

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  • Zitat

    Original von fossie
    Vorschriftsmäßig??? Mit geschlossenen Augen??? :mmmm:


    es war dunkel und hat geregnet.


    btw die sw vom samurai sind im abbledlicht mehr als schlecht.


    *edit*


    die schwellen waren übrigends auch geflastert sodass es noch weniger auffiel.

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    Einmal editiert, zuletzt von Hardyman ()

  • Zitat

    Original von Phryso
    in den NL sind die, teilweise verdammt bösen, schwellen mit einem kleinen schild angekündigt: "Let op, Drempel!!"


    ...


    Stellenweise ist in den NL alles mit Drempels zugepflastert. In Wohngebieten ist vor jeder Kreuzung oder Abzweigung einer. Die sind auch echt gemein, da sehen in einer Ecke alle Drempels gleich aus, aber den einen Drempel kann man mit 30 km/h überfahren, aber bei einem anderen sind 5 km/h schon fast zu schnell.
    Auf manchen Küstenlandstraßen sind auch Drempel, da fahren die Einheimischen aber locker mit 80 drüber, meinen alten Micra hats bei 25 km/h schon fast zerrissen. Ich glaube, die Aufstellung der Drempels dort wird heimlich von der Stoßdämpfer-Industrie gesponsort.


    Die meisten Drempels dort werden meinem Eindruck nach dafür genutzt, um die kreuzenden Fahrradwege "zu schützen". Auf Fossis Bild sieht man aber einen Drempel der die Radfahrer einbremsen soll, die sind eher selten.


    btw, hier ist noch das offizielle Drempelschild: http://nl.wikipedia.org/wiki/Verkeersdrempel


    Ach ja, in der Wikipedia steht noch, das dort die Drempels bis 12 cm hoch sein dürfen.
    In Holland sieht man nicht so viele tiefergelegte Autos, ich hab auch mal gesehen, wie ein Accord auf so einem Ding aufgesetzt hat, obwohl er ganz langsam (fast stehend) schräg drüberwollte.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    2 Mal editiert, zuletzt von Fincki ()


  • Dann passt man seine Geschwindigkeit an! :stichel:


  • ich bin ca 35km gafahren wenn überhaupt!


    aber die auffahrkannte war einfach zu derbe. und in nem samurai merkt man das eh bissel mehr...

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  • ...formal hast du ja völlig Recht, fossie, wenn man das Sichtfahrgebot eng auslegt, kann es theoretisch nicht passieren, von einer Schwelle überrascht zu werden, nur jetzt mal Hand aufs Herz, wem ist das noch nicht passiert? *sehrwohldasstichelsmileygesehenhat*


    Ich hätte mir auch schon mal fast die Birne am Dach angedotzt, wenn ich nicht angeschnallt gewesen wäre :D ... kannte mich nicht aus, dunkel, geregnet, Adresse gesucht und deshalb nach Straßenschildern geguckt und noch nicht mal 30 gefahren ... das Ding war, obwohl sowas üblicherweise nicht vom Himmel fällt, plötzlich aus dem Nichts da und die Farbmarkierungen ... na ja :rolleyes:

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  • Zitat

    Original von Trecker
    ... nur jetzt mal Hand aufs Herz, wem ist das noch nicht passiert? *sehrwohldasstichelsmileygesehenhat*


    ...


    :]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Trecker
    ...formal hast du ja völlig Recht, fossie, wenn man das Sichtfahrgebot eng auslegt, kann es theoretisch nicht passieren, von einer Schwelle überrascht zu werden, nur jetzt mal Hand aufs Herz, wem ist das noch nicht passiert?


    Hmm- und wie ist eigentlich die Lage, wenn die Temposchwelle höher als die geforderten 8 cm ist- und man sich beim Überfahren (mit Schrittgeschwindigkeit) seinen (eingetragenen) Spoiler beschädigt?


    So gings mir letztes Jahr hier in Aschersleben:


    1.) Einbahnstraße mit Tempo 30
    2.) hinter mir 3 Fahrzeuge
    3.) vor mir eine Temposchwelle, bei deren Anblick mir das Blut in den Adern gefror- das konnte nicht passen (ich hab gemessene 11 cm Bodenfreiheit am Frontspoiler)


    Entsprechend musste ich ja im Kriechgang drüber weg- samt böser Geräusche und Lackschäden an den Wings (die gottseidank bei mir recht flexibel befestigt sind- sonst wären sie gebrochen) .


    Mit Winterreifen und ohne die Frontwings komme ich gerade so drüber- entsprechend konnte ich jetzt mal wieder dort langfahren- und hatte nen Camaro vor mir, der sich wie ich im Sommer fluchend seine Fronzschürze verkratzt hat...


    Grüße


    Chis