Temposchwellen

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 18.536 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von christian.


  • Dann muß sie wenn Leute sich Schaden am Auto holen abgesägt werden.


    Weiß nciht wie das bei der Gemeinde ist, aber bei uns auf arbeit war bei der einfahrt auch eine. Und mein Arbeitskollege hat sich bei der Personalabteilung beschwert, da er mit seinem MR2 nicht drüber kommt, und immer links im Gegenverkehr rein gefahren ist. (Ein und Ausfahrt sind durch eine Große Insel getrennt). Da kam es schon mehrmals fast zu einem Unfall. Da ja die LKW, Besucher und natürlich die Angestellten auch recht zügig rausfahren.


    Er war der einige von allen der mit seinem Wagen nicht drüber kam!


    Der Poller wurde abgesägt, und jetzt kann er rüber fahren.


    Ich mach mal ein Foto morgen...das Ding war echt heftig!

    • Offizieller Beitrag

    Naja, sägen wird da nix- die Geschichte ist schön massiv gepflastert.


    Hat man eine Chance auf Schadenersatz?


    Grüße


    Chris


  • Wahrscheinlich nicht. Die Gemeinden haben zwar Wegesicherungspflichten, aber wenn sie sich an entsprechende Bauvorschriften halten...


    Wenn mein sein Fahrzeug tiefer legt und verspoilert, weiß man das. Ich hab schon extremtuning gesehen (Cruiser-Szene Hanauer Landstr. in Frankfurt/M), die mussten um die Gullideckel Slalom fhren und kamen noch nicht mal die Tankstelleneinfahrt hoch.


    Es kann allerdings auch anders kommen: Nachdem vor unserem Haus der Gehweg neu gepflastert wurde (Leitungsarbeiten), kam ich mit einem völlig serienmäßigen Omega Caravan (hat nen übel langen Radstand) die Tiefgaragenrampe nicht mehr herunter, ohne aufzusetzen. Das musste die Gemeinde neu machen und die haben sich auch überhaupt nicht gewehrt :D


    Bessere Chancen könnte man auch haben, wenn Warnanstriche "abgefahren" sind.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    • Offizieller Beitrag

    Trecker: Darum gehts ja. Ich hab ne Bodenfreiheit von 11 cm (eingetragene Spoiler) - damit komme ich seit Jahren im Alltag problemlos zurecht.


    Von daher ists schon nen Unterschied zur Extrem-Tief-Fraktion, welche selbst die 8 cm lt. TÜV-Merkblatt deutlich unterschreiten.


    Bei den 4 cm mittels Lagunalippe damals beim TopSport hätte ich erst gar nicht gefragt.


    Die Frage ist, was die Bauvorschriften hergeben- gibts da was, dass ne Maximalhöhe der Schwellen bestimmt?


    Grüße


    Chris

  • Zitat

    Original von Fincki
    In Holland sieht man nicht so viele tiefergelegte Autos, ich hab auch mal gesehen, wie ein Accord auf so einem Ding aufgesetzt hat, obwohl er ganz langsam (fast stehend) schräg drüberwollte.


    da hatten wir gestern abend im hotel aber ne ganz andere meinung von. wir hatten das gefühl dort werden autos grundsätzlich nur mit überlautem sportauspuff und tieferlegung für den verkehr zugelassen.


    die a...löcher haben sich bei uns vor dem hotel auf dem gemeindeparkplatz getroffen und sind noch nachts um 1:30 h laut hupend angekommen / weggefahren :will-u-understand:


    das war in Dokkum.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von christian


    Hmm- und wie ist eigentlich die Lage, wenn die Temposchwelle höher als die geforderten 8 cm ist- und man sich beim Überfahren (mit Schrittgeschwindigkeit) seinen (eingetragenen) Spoiler beschädigt?


    :idee:


    das kann sein!


    ich hab sonst nie probleme mit den dingern.
    ich werd mal schauen wenn ich wieder dort bin wie hoch die ist!

    "Suche günstig Signatur. Auch gebraucht. Alles anbieten."

  • Gibt es nicht ne Grenze beim Tieferlegen? Sowas um die 6cm oder so die sein MÜSSEN ?


    Jetzt frage ich mich, wozu es diese Tieferlegungsgrenze gibt, wenn die Gemeinde einfach mal fröhlich 8cm hohe Schwellen hinbauen kann.


    Wo ist da der Sinn?

  • Hier steht noch (Seite 2 links, Spiegelpunkte) was Interessantes über Aufpflasterungen: klick


    - max. 10 cm Höhe bei 3,60 m Länge
    - Forderung nach gesetzlich geregelter Mindestbodenfreiheit
    - diesbezüglich ist gewisser Ermessensspielraum gegeben


    wohlgemerkt handelt es sich hierbei nicht um ein Gesetz, sondern um einen Forschungsbericht im Auftrage des Umweltbundesamtes, der sich auf die gängige Rechtsprechung stützt.


    Dagegen steht in Verwaltungsvorschrift Randziffer 37 zu § 45 StVO


    Zitat

    Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.


    ...und hier greift wiederum der von Kubek eingestellte Link zu den Feuerwehranforderungen über Rettungswege pp. mit den besagten 8 cm und dies ist wiederum länderspezifisch und lediglich eine Richtlinie, von der im Einzelfall sicherlich begründet abgewichen kann, wenn es z.B. die konkreten, örtlichen Gegebenheiten zulassen.


    Nun, Aufpflasterung ist nicht gleich Schwelle und da macht es schon Sinn, die Höhe ins Verhältnis zur Länge zu setzen, denn Fahrzeuge mit langem Radstand (Transporter, Lkws) besitzen i.d.R. mehr Bodenfreiheit.


    Bei einem Spoiler mit 11 cm Bodenfreiheit wird es in beiden Fällen verdammt eng, wenn der Anstellwinkel steil ist, durch die Massenträgheit dürfte schon bei Schrittgeschwindigkeit die Karosserie zu tief einfedern.


    Ich bin jetzt mal absichtlich provokativ "behördenfreundlich":


    Diese würde argumentieren können:
    1. Es stand ein Schild da
    2. Jeder weiß, dass es dann Schwellen etc. geben kann
    3. Jeder Fahrer muss um die kritische Bodenfreiheit seines Fahrzeuges wissen, genau so wie um dessen Durchfahrthöhe
    4. Nichts und niemand zwingt Sie, solche Straßen zu befahren, gleichfalls wie eine öffentliche Tiefgarage oder einen unbefestigten Weg
    5. Sie würden ja schließlich auch nicht auf einen 12 cm hohen Bordstein zum Parken auffahren, selbst wenn dies durch Z 315 erlaubt ist
    6. Der Vorbeugende Brandschutz hat das so abgenommen, die hiesigen Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge haben keine Probleme damit
    7. Die Anwohner wurden im öffentlichen Beteiligungsverfahren eingebunden und haben zugestimmt
    8. Die Bebauunspläne lagen 6 Wochen im Rathaus aus, dies stand in der Zeitung und niemand hat diesen widersprochen
    9. Fahren Sie eigentlich auch über Hindernisse wie gestürzte Rentner etc. oder haben Sie noch nie was von § 3 StVO gehört?


    Man wird dem dann nur entgegenhalten können, dass der Ermessenspielraum fehlerhaft ausgeübt wurde mit dem Risiko, bei diesem schwammigen Rechtsfeld auf die Nase zu fallen. Oder der Schweller hebt sich optisch tatsächlich schlecht vom Fahrbahnverlauf ab und dies wäre durch einfache Maßnahmen wie z.B. einem weißen Warnanstrich, vermeidbar. Dann wäre es hilfreich, wenn man einen Zeugen finden würde, der die Gemeinde schon mal darauf hingewiesen hat, dass der Anstrich abgefahren ist oder "nachts und bei Regen" ständig zu beobachten sei, wie Autos "hart" darüberfahren.


    Unerwartete Rückendeckung kann man möglicherweise auch von der Polizei erhalten, wenn dort registriert wurde, dass sich öfters mal Verkehrsteilnehmer gemeldet haben, die trotz moderater Fahrweise aufgesetzt sind und deshalb eine entsprechende Mitteilung an die Gemeinde gemacht wurde.


    Ich hab übrigens mal das Straßen- und Brückenbauamt an meinem Dienstort zur ON 1 (Ordnungsnummer eines zu vermutenden Unfallverursachers) gemacht, nachdem ich 1x telefonisch und weil sich nichts tat noch 1x schriftlich auf herausgelöste Katzenkopp-Pflastersteine im Kurvenbereich hinwies und der Krater durch Schwerverkehr immer gößer wurde. Ein paar Wochen später hat es dann einen Motorradfahrer dort heftig hingelegt und zwei Zeugen im hinterherfahrenden Auto gaben an, er sei völlig brav gefahren und in dem Schlagloch habe es ihm das Vorderrad weggerissen.


    Die Richterin knallte dem Oberamtsrat wegen Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr mit bedingtem Vorsatz ("der Zeuge Trecker hat Sie auf die Unfallgefahr insbesondere für Zweiräder hingewiesen...") 11 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung vor den Latz.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

    • Offizieller Beitrag


    Naja- es steht kein Schild da- und bei ner Einbahnstraße hab ich ja keine Möglichkeit, nicht drüberzufahren, wenn ich einmal drin bin.


    Entsprechend gabs keine Möglichkeit mehr- in allen anderen Fällen kenne ich die Straßen, in denen es eng wird.


    Grüße


    Chris


  • Meinst du in Aschersleben, wo es runter geht zur Videothek? Weiß gerade den Straßennamen nicht, aber da sind auch 2 Bremsschwellen, und da es recht steil bergab geht, ist der Übergang umso krasser!


    Also ich möchte meinen, das sind wenigstens 12cm! :wow:


    Das war das erste was mir einfiel, als ich deinen Beitrag gelesen habe ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von rolexxx666 ()