Unterhalt nach der Scheidung

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 7.083 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Miss Micra.

  • Hy,


    erlebe diese Situation grade bei meinen Nachbarn.
    Sie: 1 Kind, jobbt auf 400 Eur bei Vaddern im Kiosk (wobei sie jeden Tag 6-7 Std. am arbeiten ist, für 400 Glocken? ..ja neee is klar ;) )
    Bei der Scheidung wurde Ihr noch Unterhalt von 270 Eur zugesprochen.
    Das war ihr zu wenig & sie ging weiter.
    Der nächste Richter sagte: Der Junge ist 8 Jahre alt, geht den halben Tag zur Schule....also können sie sich einen Halbtagsjob suchen. Ergo: Unterhalt: 0 :D


    Klingt Sch***e, aber der Frau gönne ich es. Unser Ex-Nachbar kriecht auf'n Zahnfleisch, während sie lustig luftig schwarz arbeiten geht & sich dumm und dusselig verdient.


    Gruss

  • Doc Croc, was macht dich denn so sicher das die Frau beim vater mehr Geld verdient ? Viele Geschäftsinhaber lassen ihre Verwandten für einen Hungerlohn ackern....



    Unterhalt hat immer zwei Seiten, die Person die es zahlt und die Person die es bekommt. Wer zahlt findet den Betrag zu hoch, wers kriegt findet ihn zu niedrig. Alles eine Sache der Sichtweise.
    Aber leicht ist das für keinen und am schwersten leidet das Kind darunter auf dessen Rücken die Steitereien oft ausgetragen werden.
    Ich habe einige Scheidungskinder im Kindergarten, dran zu knabbern haben sie alle.



    Lieben Gruß
    Franzi

    Autofahren macht Spaß, besonders im Nissan, Micra k11 =)

  • Hi @ll
    @ Franzi
    Der Fehler liegt im System.
    Als unehelicher Vater hat man nicht mal das hälftige Sorgerecht wenn die Frau das nicht will, als ehelicher Vater hat man zwar das hälftige Sorgerecht, aber niemals das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Letzteres erlaubt es der Mutter problemlos die Kinder ab und irgendwo anders wieder anzuzmelden ohne das der (EX) Eheman davon erfährt.
    Bsp.
    Sie zieht mit Kind von München nach Hamburg, er kann dagegen nichts unternehmen, im Gegenteil diese von der Mutter gewählte Entfernung kann prima genutzt werden um ihm das Sorgerecht per Gericht nehmen zu lassen.
    Da er die Umgangskosten zusätzlich zum Unterhalt plus Stereklasse1, komplett selber tragen muss, brauch sie nur abzuwarten bis ihm das Geld ausgeht.
    Dann wird sie zum JA latschen, flennen (der Kerl kümmert sich nicht um die Kinder heul..) und das JA wird dann die nötigen Schritte einleiten und zwar mit dem Argument *des Kindeswohls*.


    Frauen benutzen Kinder als Waffen/Erpressungsmittel und sind dabei skrupellos.
    Meistens geht es ihnen nur um maximale Unterhaltszahlungen an einer fairen Trennung haben die wenigsten Interesse.
    Es bleibt für Frau schlichtweg folgenlos wenn sie eine Familie zerstört, es lohnt sich für sie finanziell.
    Gruss
    Rene

    "Wir ordnen und befehlen allen Ernstes, das die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unters Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
    Erlass von Friedrich Wilhelm I. am 15.12.1726

  • Franzi: Woher ich es weiss?
    Weil ich sehe wie diese Frau lebt.


    Wenn 3x Woche der Chinamann das Essen bringt, dann zählt das bei mir schon als Luxus.
    Hier mal 'ne Woche Urlaub im "Center Park"...von Freizeitparks reden wir gar nicht.
    Sie bewohnt die andere Haushälfte und ich glaube schon behaupten zu können, ob es jemanden gut geht oder wirklich auf'n Zahnfleisch kriecht.
    Achso ...Wohngeld hat sie auch :wand:


    Ich rede jetzt nur vom Unterhalt, das er für seinen Jungen zahlt...keine Frage :perfekt:


    Gruss

  • Es gibt aber auch sehr viele Väter die keinen Cent für ihre Kinder zahlen.
    Meine beste Freundin wartet schon seit jahren auf den Unterhalt ihres Vaters.

    Benutzt man das Klopapier beidseitig, liegt der Erfolg auf der Hand. Wissenschaftler und Journalisten sind sich allerdings noch nicht einig, ob das ein positiver oder negativer Erfolg ist.

  • Zitat

    Original von Rellem
    Hi @ll
    @ Franzi
    Der Fehler liegt im System.
    Als unehelicher Vater hat man nicht mal das hälftige Sorgerecht wenn die Frau das nicht will, als ehelicher Vater hat man zwar das hälftige Sorgerecht, aber niemals das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Blödsinn! Sofern im Scheidungsurteil nicht explizit steht, dass die Frau das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, ist auch dieses geteilt.


    Beispiel: In meinem Scheidungsurteil steht: "Die Eltern üben das Sorgerecht gemeinschaftlich aus."


    Weiterhin steht darin: "Die Parteien sind sich einig, dass die Kinder bei der Kindesmutter leben." Und dieser Passus besagt nur, dass die Kinder bei ihr leben, nicht aber, dass sie alleine über den Aufenthalt bestimmen darf. Ergo hat sie für jeden Umzug, der nicht gerade nur ein paar Kilometer betrifft, meine Zustimmung einzuholen.


    Zitat

    Letzteres erlaubt es der Mutter problemlos die Kinder ab und irgendwo anders wieder anzuzmelden ohne das der (EX) Eheman davon erfährt.
    Bsp.
    Sie zieht mit Kind von München nach Hamburg, er kann dagegen nichts unternehmen, im Gegenteil diese von der Mutter gewählte Entfernung kann prima genutzt werden um ihm das Sorgerecht per Gericht nehmen zu lassen.
    Da er die Umgangskosten zusätzlich zum Unterhalt plus Stereklasse1, komplett selber tragen muss, brauch sie nur abzuwarten bis ihm das Geld ausgeht.
    Dann wird sie zum JA latschen, flennen (der Kerl kümmert sich nicht um die Kinder heul..) und das JA wird dann die nötigen Schritte einleiten und zwar mit dem Argument *des Kindeswohls*.


    Blödsinn! Natürlich kann eine Mutter - wenn sie denn explizit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat - mit den Kindern umziehen. Der Vater kann allerdings durchaus Jugendamt und Familiengericht einschalten. Diese werden dann prüfen, ob der Umzug zwingend erforderlich ist und dem Kindeswohl nicht entgegen steht. Und die Mutter ist in einem solchen Falle übrigens - auch finanziell - zur Mitwirkung an regelmäßigen Besuchen der Kinder beim Vater verpflichtet.


    Zitat

    Frauen benutzen Kinder als Waffen/Erpressungsmittel und sind dabei skrupellos.


    Viele tun das. Aber eben nicht alle. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es rechtsstaatliche Mittel gibt, sich dagegen zu wehren. Nicht alle Jugendamtsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen fördern solches Verhalten. Ich fand dort immer ein offenes Ohr.


    Zitat

    Meistens geht es ihnen nur um maximale Unterhaltszahlungen an einer fairen Trennung haben die wenigsten Interesse.
    Es bleibt für Frau schlichtweg folgenlos wenn sie eine Familie zerstört, es lohnt sich für sie finanziell.
    Gruss
    Rene


    Du pauschalierst zu sehr. Laß es mich mal so ausdrücken. Noch hat in diesem Staat die Frau - wenn Kinder vorhanden sind - mehr Chancen, als der Mann. Dafür ist dieses pauschale "Das-Kind-gehört-zur-Mutter-Denken" in vielen Köpfen noch zu sehr verankert.


    Aber die Situation der Väter hat sich verbessert.


    Und zum Thema Ehegattenunterhalt: Spätestens ab Einschulung der Kids sehe ich nicht den geringsten Grund, einer Ex-Frau über den Kindesunterhalt hinaus auch nur einen Cent zu zahlen.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Hi @ll
    @ Yeti
    Du scheinst das grosse Glück zu haben das deine EX sich an die Spielregeln hält, wenn Madam allerdings keinen Bock hat wird es düster.
    www.trennungsfaq.de
    Zitat zum Thema Umgangskosten
    *Neben den Unterhaltszahlungen muss der Unterhaltspflichtige auch sämtliche Umgangkosten zu 100% aus eigener Tasche finanzieren, das Kind beispielsweise auf eigene Kosten abholen und zurückbringen und Wohnraum vorhalten. Die Kosten dafür können nicht oder fast nicht steuerlich geltend gemacht werden. Seit Jahren versuchen Väter, diese Kosten wenigstens als aussergewöhnliche Belastung anerkannt zu bekommen. Bisher war nur in einem Urteil ein Erfolg zu verzeichnen, Hessisches FG vom 20.2.2006, 2 K 3058/04. Beim Bundesfinanzhof wurden Väter damit restlos abgebügelt, weil maximale Steuereinnahmen wichtiger wie Kinder sind. Eine Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1849/04) läuft.*
    Zitat Ende
    Wenn deine Kinder bei der Mutter leben, hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und nicht du, sei froh das sie das nicht mißbraucht hat.
    Ich kann dir desweitern garantieren das Frau rein gar nichts passiert wenn sie auf alle Urteile pfeift, dann kannst du mit deinen "rechtstaatlichen Mitteln drohen wie du willst".
    Gruss
    Rene
    Bsp. vom Datum her nicht aktuell, am Inhalt hat sich aber nix geändert.
    http://www.pappa.com/faelle/wuri.htm
    Gruss
    Rene

    "Wir ordnen und befehlen allen Ernstes, das die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unters Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
    Erlass von Friedrich Wilhelm I. am 15.12.1726

    Einmal editiert, zuletzt von Rellem ()

  • Zitat

    Original von Rellem
    Hi @ll
    @ Yeti
    Du scheinst das grosse Glück zu haben das deine EX sich an die Spielregeln hält, wenn Madam allerdings keinen Bock hat wird es düster.


    Ich habe ihr nach langem Rosenkrieg klar machen können, dass es mir nur um das Wohl der Kinder ging und ich ihr nicht an die Karre fahren wollte. Dazu war es allerdings erforderlich, Ihrem neuen Gemahl vom Jugendamt im Gespräch mal dessen Rechte an meinen Kindern (nämlich die Tatsache, dass er keine hat) zu erläutern. Dann lief das.


    Zitat


    www.trennungsfaq.de
    Zitat zum Thema Umgangskosten
    *Neben den Unterhaltszahlungen muss der Unterhaltspflichtige auch sämtliche Umgangkosten zu 100% aus eigener Tasche finanzieren, das Kind beispielsweise auf eigene Kosten abholen und zurückbringen und Wohnraum vorhalten.


    Das ist steuerlich korrekt. Ansonsten gilt die Mitwirkungspflicht der Mutter. Zieht sie weit weg, muss sie sich an den Kosten beteiligen. Meines Wissens gibt es hierzu bereits das eine oder andere Urteil.


    Zitat

    Die Kosten dafür können nicht oder fast nicht steuerlich geltend gemacht werden. Seit Jahren versuchen Väter, diese Kosten wenigstens als aussergewöhnliche Belastung anerkannt zu bekommen. Bisher war nur in einem Urteil ein Erfolg zu verzeichnen, Hessisches FG vom 20.2.2006, 2 K 3058/04. Beim Bundesfinanzhof wurden Väter damit restlos abgebügelt, weil maximale Steuereinnahmen wichtiger wie Kinder sind. Eine Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1849/04) läuft.*
    Zitat Ende


    Das ist bekannt und bedauerlich.


    Zitat

    Wenn deine Kinder bei der Mutter leben, hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und nicht du, sei froh das sie das nicht mißbraucht hat.


    Das ist definitiv falsch. Entsprechende Auskunft bekam ich vom Jugendamt und vom Familiengericht. Meine Ex wollte mit den Kindern wegen Jobwechsels ihres Ehemanns in die Schweiz ziehen. Ein Blick ins Scheidungsurteil reichte, um das Unterfangen zu kippen. Es muss explizit drin stehen, dass sie das ALLEINIGE AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT hat. Steht es nicht drin, hat sie es nicht.


    Zitat


    Ich kann dir desweitern garantieren das Frau rein gar nichts passiert wenn sie auf alle Urteile pfeift, dann kannst du mit deinen "rechtstaatlichen Mitteln drohen wie du willst".
    Gruss
    Rene


    Wenn man seine Rechte kennt und von Beginn an mit dem Jugendamt kooperiert, hat man auch als Vater gute Chancen, zu gewinnen.

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    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Hi @ll
    Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
    http://www.trennungsfaq.de/glossar.html
    Bei unverheirateten hat es immer die Mutter, bei verheirateten in der Theorie 50/50.
    Das dumme ist nur das du deine Rechte im Streitfall gegen eine boykotierende Mutter nicht durchsetzen kannst.
    Im Klartext.
    Wenn du dich mit den Kindern aus dem Staub machst, dann tritt die die Polizei die Türe ein, das Sorgerecht bist du dann sofort los.
    Wenn sie sich mit den Kindern verkrümelt, dann passiert nichts.
    Die Fälle das eine Mutter wegen Umgangsboykott verurteilt und das Urteil (Zwangsgeld/Beugehaft) auch durchgestzt wird, kannst du an einer Hand ablesen.
    Gruss
    Rene

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  • Ich habe vielleicht auch den Vorteil, dass meine Kids ihrer Mutter das Leben zur Hölle machen würden, wenn die mit ihnen abhauen würde.


    Davon abgesehen. Recht haben und Recht kriegen sind immer zwei Paar Schuhe, das weiß ich.


    Aber in meinem Falle wäre es eine Kindesenziehung seitens der Mutter, die sogar strafbar wäre.


    Glaub mir! Ich habe fast das ganze Programm eines Rosenkriegs durch und immer die Behörden auf meiner Seite gehabt, weil ich stets - im Gegensatz zu meiner Ex - glaubhaft machen konnte, dass das Wohl der Kinder für mich an erster Stelle steht.


    Mein Tipp im Falle einer Scheidung und Sorgerechtsstreit: Immer eine Verfahrenspflegerin für die Kinder beantragen: Das ist eine Juristin, die als Anwältin der Kinder nur deren Interessen vertritt. In meinem Falle wirkte das Wunder.

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  • ....Hmmmm......irgendwie habe ich dann wohl was falsch gemacht, wenn ich das hier so lese....


    :will-u-understand: Leute, gebt euch doch nicht immer sofort zufrieden mit dem, was für Recht erkannt wurde......der Verweis auf andere Fälle bringt euch ja schon fast dazu, den Kopf in den Sand zu stecken....


    Wer sagt denn, dass ich als ehemals verheirateter Vater nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen kann? Mein Scheidungsrichter hat das da aber ganz anders gesehen.....übrigens genauso wie mein Anwalt und ich...


    Im Falle einer Scheidung gilt der dumme Spruch, wer nicht kämpft, der hat schon verloren, leider besonders.....


    Wenn es um das Tricksen wegen eines Knöllchens wegen 5 km/h zu schnellem Fliegens in 30er-Zonen geht, dann können hier einige Herren (und auch Damen) tief in die Trickkiste greifen, aber wenn es wirklich mal um was geht - nämlich um euer Geld und euer Recht - dann ist immer nur zu hören, dass man da eh nichts machen kann.....


    Sucht doch nicht die Beispiele, die euch das Leben erschweren, sucht doch mal noch Dingen, die ihr für euch verwenden könnt.


    Oder glaubt jemand ernsthaft, ich bräuchte keinen Unterhalt zu zahlen, weil ich alles hingenommen habe? Und warum habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter?


    Kann mir da mal jemand weiterhelfen???

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden


  • Hätte ich nicht schon Kinder, Du dürftest mir sofort eins machen! :love2:

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  • Hi @ll
    Soeben gefunden
    http://www.123recht.net/article.asp?a=717
    Fazit
    Der einzigen Frau der Mann trauen darf, ist die eigene Mutter.
    Für den Rest scheint Mann nur ein nützlicher Idiot zu sein.
    Gruss
    Rene

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  • Zitat

    Original von Rellem
    ...
    Der einzigen Frau der Mann trauen darf, ist die eigene Mutter.
    Für den Rest scheint Mann nur ein nützlicher Idiot zu sein.
    Gruss
    Rene


    Glaubst du wirklich, was du da von dir gibst?


    Ein nützlicher Idiot bist du doch nur, wenn du alles als gottgewollt hinnimmst.


    Diejenigen, die sich auch einmal wehren und aufbegehren, werden auch in den Genuss des Erfolges kommen.


    Der Mann ist zwar zunächst nach dem deutschen Scheidungsrecht derjenige, der die Hauptlast (finanziell) zu tragen hat. Aber wer die gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzt und diese auch konsequent einfordert, der wird auch sehen, dass es nicht so unbedingt bleiben muss.


    Nach 14 Jahren Ehe muss ich keinen Unterhalt an meine Ex zahlen. Weder Trennungsunterhalt noch nachehelichen Unterhalt. Es war ein fürchterlicher Kraftakt, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und hat zunächst auch ein kleines Vermögen gekostet. Aber ich gebe lieber während der Scheidung ein kleines Vermögen aus als nachher ein großes.....


    Nur tummeln muss man sich selber.....

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Hi @ll
    @ Sumpfbulle
    Was mich an der Sache irritiert ist schlicht die Tatsache das Frau sich ebenmal über den Willen des Mannes hinwegsetzt, und diese Dreistigkeit auch noch belohnt bekommt.
    Er hat jetzt mit einer Frau ein Kind mit der er keines mehr wollte, sie hat ihn gelinkt.
    Für Frauen ist es umgedreht problemlos möglich das Kind (bis zur achten Woche) töten zu lassen, Mann hat diese Möglichkeit nicht.
    Für mich bedeudet das, das jede Samenspende "zeitnah" zu erfolgen hat und der Rest unter Aufsicht vernichtet wird.
    Anders ist dieser weiblichen Willkür nicht beizukommen.


    @ MissMicra
    Ich habe auf die harte Tour lernen müssen das Frauen charmante Lügen auf zwei Beinen sind und Mama war tatsächlich die einzige der ich blind vertrauen konnte.
    Frauen sind
    -rücksichtslos
    -hinterhältig
    und zu jeder psychichen Grausamkeit fähig.
    Gruss
    Rene

    "Wir ordnen und befehlen allen Ernstes, das die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unters Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
    Erlass von Friedrich Wilhelm I. am 15.12.1726


  • Oh, na das nenn ich ja mal einen Ausspruch. So tiefgründig, genau und für jeden Verständlich. Was für böse Gestallten sich hinter dem schwanzlosen Geschlecht verstecken... Das die die frei rumlaufen lassen, es sollte mal wer vor Gericht ziehen, gegen alle Frauen außer Mama....


    :lachwalzen:


  • klar, wirklich ALLE frauen sind so! und ALLE männer sind rücksichtslose machos die die frauen nur einmal :Sex: wollen. glückliche beziehungen und wunschkinder mit eltern die sich gut kümmern gibts nur im film. schon klar :sleep:


    p.s.: wie alt bist du? 14?

  • Ich muss keine Frau zu sein, um diese überflüssige Diskussion zu beenden.


    @ Rellem: Ich wünsche in dieser Rubrik keine derartigen Beiträge mehr von Dir, DANKE!


    - CLOSED -