Nehmen wir mal folgendes an:
Schmidtchen Schleicher hat bei einem Kfz-Händler seiner Wahl ein Neufahrzeug bestellt und auch die geforderten 15% Anzahlung geleistet. Auf der Fahrzeugbestellung ist ein Liefertermin Februar/März 2008 vermerkt.
Nehmen wir weiterhin an:
Das ein Anruf beim Händler hätte ergeben daß, dieser, aller Warscheinlichkeit nach, den angebenen Liefertermin nicht halten kann.
Angebote seinerseits waren:
1) der Kauf eines anderen, teureren Modells zu vergünstigten Konditionen. Was allerdings nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt da Schmidtchen Schleicher nich gewillt ist mehr Geld für ein solches Kfz auszugeben .
29 Die verschobenen Liefertermin abzuwarten
oder aber
3)die ganze Bestellung zu stornieren und die Anzahlung wieder zurück zu überweisen.
Schmidtchen Schleicher ist klar, das er den Händler ab 01.04.2008 in Verzug setzen kann, aber mit welchen Konsequenzen, Druckmitteln etc? Er möchte das Kfz in jedem Fall haben.
Herr Oberst?