zugesagte Liefertermine bei Kfz-Bestellung

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.776 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Nehmen wir mal folgendes an:


    Schmidtchen Schleicher hat bei einem Kfz-Händler seiner Wahl ein Neufahrzeug bestellt und auch die geforderten 15% Anzahlung geleistet. Auf der Fahrzeugbestellung ist ein Liefertermin Februar/März 2008 vermerkt.


    Nehmen wir weiterhin an:


    Das ein Anruf beim Händler hätte ergeben daß, dieser, aller Warscheinlichkeit nach, den angebenen Liefertermin nicht halten kann.
    Angebote seinerseits waren:
    1) der Kauf eines anderen, teureren Modells zu vergünstigten Konditionen. Was allerdings nicht unbedingt auf Gegenliebe stößt da Schmidtchen Schleicher nich gewillt ist mehr Geld für ein solches Kfz auszugeben .
    29 Die verschobenen Liefertermin abzuwarten
    oder aber
    3)die ganze Bestellung zu stornieren und die Anzahlung wieder zurück zu überweisen.


    Schmidtchen Schleicher ist klar, das er den Händler ab 01.04.2008 in Verzug setzen kann, aber mit welchen Konsequenzen, Druckmitteln etc? Er möchte das Kfz in jedem Fall haben.


    Herr Oberst?

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


  • Das Problem ist das Schmidtchen Schleicher nicht vom Kauf zurücktreten möchte...

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


  • Zitat

    Original von SoulProvider
    Das Problem ist das Schmidtchen Schleicher nicht vom Kauf zurücktreten möchte...


    Dann kann er nur Warten...
    Der Händler ist ja auch vom Hersteller abhängig.
    Hat der keine Wagen steht der Händler dumm da und somit der Kunde. Druck machen bringt dann nix zaubern kann er ja nix. Außerdem würde ich meinen linken Hoden drauf verwetten, dass der Händler sich vorher Vertraglich gegen Lieferverzug absichert ;)

  • Zitat

    Original von moxon
    Außerdem würde ich meinen linken Hoden drauf verwetten, dass der Händler sich vorher Vertraglich gegen Lieferverzug absichert ;)


    Meinstens wird im Vertrag ein voraussichtlicher Termin der Lieferung angegeben und somit ist der Händler abgesichert.

    my dream is to fly over the rainbow so high ...

  • Zitat

    Original von TechnoHeaven

    Zitat

    Original von moxon
    Außerdem würde ich meinen linken Hoden drauf verwetten, dass der Händler sich vorher Vertraglich gegen Lieferverzug absichert ;)


    Meinstens wird im Vertrag ein voraussichtlicher Termin der Lieferung angegeben und somit ist der Händler abgesichert.


    Richtig, kein Händler schreibt "verbindlicher Liefertermin" in die Bestellung, aber auch der "voraussichtliche Liefertermin" darf nicht grenzenlos überschritten werden. Im Kleingedruckte auf der Rückseite steht steht meist :bla: etwas von Verzögerungen, die der Händler nicht zu verantworten hat und um diese sich dann die Lieferfrist verlängert :bla:


    Das ganze muss auch im Verhältnis zur Dauer gesehen werden, eine zweimonatige Überschreitung der voraussichtlichen Lieferfrist von 2 Wochen dürfte anders zu bewerten sein, als die zweimonatige Überschreitung einer Lieferfrist von 4 Monaten.


    Mit dem Händler würde ich auf auf goodwill verhandeln, er hat ja auch ein Interesse daran, seine Kunden zu behalten und dass sie zufrieden sind. Vielleicht lässt sich ja noch eine Kleinigkeit heraushandeln, was noch nicht herausgehandelt ist, aber die Ansprüche würde ich nicht zu hoch angehen.


    Nach dem Motto: " ...Freude getrübt...ein wenig endtäuscht...hoffe ja nicht, dass das immer so ist, wenn ich mal was bestelle...wie wollen Sie mich bei Laune halten?...


    ...Da muss aber jetzt noch ein Satz ordentlicher Fußmatten drin sein... Einfahrinspektion...Verbandskasten...Radkappen für die Winterräder...oder mutiger: Einparkhilfe, mobiles Navi (mit fahrzeugspezifischem Montagekit) zum EK/Sonderpreis...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()