Hiho,
musste vor einigen Tagen mit Schrecken feststellen, dass wohl einige Autoversicherer die Haftung für Schäden bei Beifahrern ausschliesst.
Darauf gebracht hatte mich ein befreundeter Versicherungskaufmann, da in den Bedinungen von vielen Versicherungen folgendes steht:
B Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
§10 Umfang der Versicherung
...
(2) Mitversicherte Personen sind:
a) Halter
b) Eigentümer
c) Fahrer
d) Beifahrer, d.h. Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten,
e) - entfällt -
f) Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
g) - entfällt -
3) entfällt
....
Wenn wir uns das nun angucken, können wir keinen Beifahrer finden, dessen mitfahren beschränkt ist (wie bei d)...
wenn wir uns nun eine Versicherungsbedingunng eines anderen Versicherers angucken, fällt einem auf, dass diese immer gleich aufgebaut sind..und an den Stellen wo oben "entfällt" angegeben ist, folgendes steht:
e) Omnibusschaffner, soweit sie ihm Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum VN oder Halter tätig sind
...
g) berechtigte Insassen eines Personenkraftwagens (TV Nr.5 Abs.2) oder Camping-Fahrzeugs, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Ist das nicht krass ?!
Versicherungen, die solche Bedinungen nutzen sind u.a.:
" Vereinte
" Astel
" Hamburg-Mannheimer (und angehörige)
" VHV
" AXA
" Karlsruher
" Optimer
" Gerlin
" Feuersozität
" Continentale
" Volkswohlburger
" Deutscher Ring
" Quelle
u.a.
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