Meldungen, die zu denken geben

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  • Bei Russland hat man rumgemacht...

    Aber der Erdogan läuft immer noch frei rum. Und USA ist auch net unbedingt der "Gute"...

    20 Jahre P10! (Baujahr 91)


    Immer noch mit 2. Batterie. :D

    • Offizieller Beitrag

    Ein 21Jähriger leiht sich "just for fun" einen 550PS Jaguar und fährt mit 165 durch die Stadt und tötet 2 Menschen ( 21 und 22 J. )

    ( Wobei ich schon nicht verstehe warum eine Verleihfirma so ein Auto an einen 21Jährigen verleiht )


    Anschliessend wird er zu 5 Jahren Jugendstrafe verurteilt.


    https://www.spiegel.de/panoram…gendstrafe-a-1296620.html


    Ich bin kein Jurist, aber ich sehe hier durchaus die Mordmerkmale nach dt. Recht erfüllt.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)


    Ganz sicher kann man fahrlässigerweise "aus Versehen" in der Stadt ( 50er Bereich ) mal 70 oder 80 fahren, aber für 165 brauchts den expliziten Vorsatz, also kein "fahrlässigerweise in Kauf genommen".


    Auch die weiteren Merkmale sehe ich als gegeben an.

    Warum die Richterin dann trotzdem noch Jugendstrafe verhängte und nur 5 Jahre + 4 Jahre Führerscheinentzug verhängt ist mir ein absolutes Rätsel.


    In Hamburg wurde wurde mal ein ÖPVN-Schwarzfahrer ( 30mal erwischt ) zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt.

    Da vermag ich keinerlei auch nur einigermaßen vernünftige Relation zu sehen und verstehe auch sehr gut, dass viele Leute an der Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit hierzulande schwere Zweifel haben.

  • Richtig. Wurden schon mal 2 Raser angeklagt. Und genau so gehört das ihm auch. Jugendstrafe... Pf. X/

    20 Jahre P10! (Baujahr 91)


    Immer noch mit 2. Batterie. :D

  • Mir ist klar, dass solche Entscheidungen für den juristischen Laien häufig schwer nachvollziehbar sind. Aber ordentliche Rechtsfindung ist eben anspruchsvoll und kann nicht für jedermann verstehbar sein. Gerade das (Nicht-) Vorliegen von Mordmerkmalen ist ein hoch kompliziertes Thema.


    Vorliegend liegt dein Fehler direkt darin, dass du auf den Vorsatz des Schnellfahrens abstellst. Darum geht es beim Tötungsdelikt aber gar nicht. Sondern es geht um die Frage, ob die Tötung der Menschen vorsätzlich war. Also um die Frage, ob bei der Raserfahrt der Tod anderer „billigend in Kauf genommen“ wurde (=Rechtsbegriff).


    Bitte nicht falsch verstehen: Vorliegend war es sicherlich sehr nahe der Grenze zum Mord. Allerdings hat sich im Verfahrensverlauf wohl derart deutlich der Eindruck eines einfältigen, das Risiko drastisch verkennenden und seinem Alter intellektuell hinterher befindlichen jungen Mannes verfestigt, dass das Gericht den bedingten Tötungsvorsatz wohl nicht als erwiesen angesehen - und zudem Jugendstrafrecht angewendet - hat. Weil aber in der Tat das Schnellfahren vorsätzlich war, konnte er wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt werden.


    Die Anwendung von Jugendstrafrecht stört mich übrigens mehr als das Verneinen des Tötungsvorsatzes. M. E. wäre hier allmählich mal eine Gesetzesänderung angezeigt, damit zukünftig das Erwachsenenstrafrecht weitergehend angewendet werden kann. Denn leider werden (auch) in unserer Gesellschaft die Täter immer jünger, und die Taten der jungen Täter immer drastischer.

    • Offizieller Beitrag

    Vorliegend liegt dein Fehler direkt darin, dass du

    Hmmm, naja, zum Einen habe ich klar rüber gebracht, dass es sich um meine Meinung handelt ( "sehe ich als" ,"vermag ich keinerlei ... zu sehen" )

    die als solche nicht falsch oder richtig sein kann, sondern eben meine Meinung und nicht eine math./physikalische Rechnung o.ä. ist.

    Zum anderen geht es gerade in den Bereichen der Geistes-/Rechtswissenschaften auch um sowas wie Mainstream und allgem. Gerechtigkeitsempfinden und damit verbundene Interpretationsräume.


    Sei erinnert, dass gerade aktuell der BGH die Verurteilung von 2 Rasern wg Mord als korrekt angesehen hat, d.h. sooo "fehlerhaft" liege ich da mit meiner Meinung nicht.

    Vorliegend war es sicherlich sehr nahe der Grenze zum Mord.

    Ähhh, und bitte wo liegt die Grenze dann, bei 170 oder doch erst bei 180 ?


    ob die Tötung der Menschen vorsätzlich war. Also um die Frage, ob bei der Raserfahrt der Tod anderer „billigend in Kauf genommen“ wurde (=Rechtsbegriff).


    Kann man ohne Vorsatz im Zimmer das Licht einschalten ? ich meine Nein, und auch alle anderen Handlungen des Alltags sind nicht ohne Vorsatz möglich. Du kannst auch eine rote Ampel nicht ohne Vorsatz überfahren, zumindest aber nimmst Du dann den Querverkehr billigend in Kauf.


    Wenn jemand mit einem Schwert fuchtelnd auf einen Anderen losgeht ( und ihn verletzt ) , dann wird ihm das zumindest als versuchter Mord ausgelegt.


    und seinem Alter intellektuell hinterher befindlichen jungen Mannes verfestigt,

    So naiv und "hinterher" kann man garnicht sein, als dass einem nicht klar wäre, dass mit 165 in der Stadt nur noch ein Trümmerhaufen mit Toten die Folge sein MUSS. Es geht garnicht anders !


    Weitere Mordmerkmale sind zB. Heimtücke und niedere Beweggründe.

    Ich finde 165 innerorts ganz massiv heimtückisch und einen auf dicke Hose machen ums eigene Ego zu massieren ist durchaus ein niederer Grund.


    Verminderte Schuldfähigkeit durch Alkohol/Drogen/Dummheit o.ä. werden meiner Meinung nach zu oft und zu stark zu Gunsten des Verursachers bewertet.


    Die Stuttgarter Richterin hat m.M.n. auch die Folgen ( die Opfer waren ne angehende Familie ) nicht genug bewertet.


    Und nochmal: mich stört ganz massiv die fehlende Relation zwischen den Urteilen ( 2 Jahre vs 5 Jahre, s.o. )

  • Vorliegend liegt dein Fehler direkt darin, dass du

    Hmmm, naja, zum Einen habe ich klar rüber gebracht, dass es sich um meine Meinung handelt ( "sehe ich als" ,"vermag ich keinerlei ... zu sehen" )

    die als solche nicht falsch oder richtig sein kann, sondern eben meine Meinung und nicht eine math./physikalische Rechnung o.ä. ist.

    Zum anderen geht es gerade in den Bereichen der Geistes-/Rechtswissenschaften auch um sowas wie Mainstream und allgem. Gerechtigkeitsempfinden und damit verbundene Interpretationsräume.

    ...

    Es war von mir nicht böse oder abfällig gemeint, sondern ich wollte nur aufzeigen, dass die Anwendung von Recht durch einen juristischen Laien (ebenfalls keineswegs abwertend gemeint) kaum korrekt gelingen kann. In dem vorliegend erwähnten Detail (Vorsatzthematik) war deine Ausführung schlicht falsch. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, keinen Raum für die eigene Meinung; sondern das ist so etwas wie die Frage, ob die Addition von 1 und 2 drei ergibt oder vier.


    Nochmal: Das ist nicht als Kritik gemeint, sondern nur als Richtigstellung eines ganz entscheidenden Details. Denn wenn jemand vorsätzlich zu schnell fährt, dann ist damit für sich noch gar keine (!) Aussage getroffen, ob und welcher Vorsatz in Bezug auf die Schädigung von Personen (nicht) vorliegt.


    Vorliegend ist der Täter eindeutig vorsätzlich gerast. Das Gericht konnte aber keinen Vorsatz der Personentötung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit feststellen. Insofern geht auch dein Verweis auf höhere Geschwindigkeiten fehl. Denn wie gesagt hat das eine nichts zu tun mit dem anderen. Wenn er bei 145 km/h keinen Tötungsvorsatz hat, dann hat er den auch nicht bei 180 km/h.

    ... Kann man ohne Vorsatz im Zimmer das Licht einschalten ? ich meine Nein, und auch alle anderen Handlungen des Alltags sind nicht ohne Vorsatz möglich. Du kannst auch eine rote Ampel nicht ohne Vorsatz überfahren, zumindest aber nimmst Du dann den Querverkehr billigend in Kauf.


    Wenn jemand mit einem Schwert fuchtelnd auf einen Anderen losgeht ( und ihn verletzt ) , dann wird ihm das zumindest als versuchter Mord ausgelegt. ...

    1.) Nein, alles komplett unrichtig! Sorry. Das mit dem Vorsatz ist eine wirklich komplizierte Thematik. Ich könnte das seitenweise erläutern, und doch würden reichlich Fragezeichen bleiben. Ein erster kleiner Einstieg findet sich hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland) - bitte erst einmal lesen, bevor es hier weitergeht. ;)


    Vorliegend geht es - stark vereinfacht gesagt - um die Frage, ob der Täter während der Raserfahrt Vorsatz in Bezug auf die Tötung von Menschen hatte. Nur wenn ein solcher Vorsatz vorliegt, kommen Totschlag oder gar der Mordtatbestand überhaupt in Betracht (weil man einen Mord per Gesetz nur vorsätzlich begehen kann).


    Wir sind uns sicher einig, dass vorliegend die Tötung der Menschen nicht in der Absicht bzw. im direkten Wunsch des Täters lag. Denn er wollte zwar unbedingt rasen, aber er wollte keine Menschen umbringen (daher nicht vergleichbar mit deinem „fuchtelnden Schwert“). Oder, anders gesagt: Sein Ziel war das Rasen, nicht das Provozieren von Unfällen. Damit kommt Vorsatz im Sinne von Absicht oder dem sog. direkten Vorsatz nicht in Betracht (siehe Wikipedia-Link).


    Anders wären es beim terroristischen Amokfahrer: Der rast absichtlich in eine Menschenmenge, weil er möglichst viele Menschen umbringen möchte. Er handelt also direkt vorsätzlich.


    Somit bleibt vorliegend die - ganz wesentliche - Frage, ob zumindest der sog. Eventualvorsatz (oder „bedingter Vorsatz“) vorliegt, d.h. ob der Täter den Taterfolg ernsthaft für möglich gehalten und dennoch „billigend“ in Kauf genommen hat. Oder, sehr einfach gesagt: Es geht um die Frage, ob ihm total klar war, dass er ggf. in irgendwelche Autos reinfährt und dabei Menschen tötet, es ihm aber “scheißegal“ war. Oder ob er darauf vertraut hat, dass es gut gehen wird. Im ersten Fall läge Eventualvorsatz (und damit echter Tötungsvorsatz) vor, im zweiten Fall nicht.


    Damit wird hoffentlich deutlich, wer schwer diese Abgrenzung ist - auch vorliegend. Weder du noch ich können die treffen, ohne alle Details zu kennen und beim Gerichtsverfahren dabei gewesen zu sein. Ich selbst könnte es auch dann nicht, weil ich von Strafrecht nicht viel verstehe.


    Vorliegend kam das Gericht m. W. zu der Erkenntnis, dass dieser pubertäre Volldepp (sorry...) tatsächlich darauf vertraut hat, dass er so cool Auto fährt, dass alles gut gehen wird und weder er noch andere beschädigt werden. Dazu mag man den Kopf schütteln (ich tu‘ das vorliegend ja auch), aber es gibt nun einmal leider Menschen mit einer derart einfältigen Gesinnung. Leider hat der Täter zwar einen Führerschein, aber intellektuell ist er - so sieht es das Gericht - leider ein einfältiger Jugendlicher (dazu hat das Gericht umfangreiche Ausführungen gemacht). Er hat sich und seine fahrerischen Fähigkeiten ganz extrem überschätzt und konnte es gar nicht verarbeiten, dass doch etwas passiert ist.


    Würde man auch solchen Menschen immer Vorsatz unterstellen, dann gäbe es keinen Raum für Fahrlässigkeit mehr, und unser Recht würde ein ganz wesentliches Differenzierungskriterium komplett aufgeben. Dass das nicht jeder Bürger verstehen kann, das ist doof, aber es geht nicht anders. Weil ein gerechtes Recht extrem schwierig ist. Man könnte auch einfach jeden Straftäter öffentlich hinrichten - das kapiert dann jeder Bürger. Nur hätte das dann mit Recht und Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.


    2.) Kommen wir noch kurz zu den von dir erwähnten Mordmerkmalen: Nur wenn das Gericht den Tötungsvorsatz bejaht hätte, käme man überhaupt zu der Frage, ob auch ein sog. Mordmerkmal vorliegt. Nur wenn das der Fall ist, wird wegen Mordes verurteilt. Sonst ist es ein sog. Totschlag.


    Auch diese Frage der Mordmerkmale ist aber extrem kompliziert - weshalb deine Betrachtung dazu nicht ansatzweise ausreicht. Weil der Mord als Straftat extrem bestraft wird, sind die Anforderungen an das Vorliegen von Mordmerkmalen sehr hoch zu setzen. Ansonsten ist es eben wie gesagt „nur“ ein Totschlag. In deinem o.a. Beitrag fehlt jede Begründung eines Mordmerkmals.


    3.) Für mich abschließend: Jeder Bürger darf sich zu solchen Gerichtsurteilen eine Meinung bilden, und von mir aus auch Kritik üben. Ich würde mir allerdings - allgemein gesagt - wünschen, dass man sich zuvor sehr ausführlich mit der Thematik beschäftigt, Erklärungen der Fachleute annimmt und berücksichtigt und dann ggf. auch konstatiert, dass man vielleicht aufgrund fehlender Fachkenntnisse falsch liegen könnte.


    Was mich immer wieder - allgemein gesagt - wirklich stört: Kein medizinischer Laie kritisiert die komplizierte Operation eines erfahrenen Chirurgen oder möchte dem erzählen, wie er seinen Job zu machen hat. Aber alle Welt meint, sie könne den erfahrenen Juristen etwas über die Rechtsfindung erzählen. Glaubt mir: Das geht nahezu immer schief.

  • Vorliegend geht es - stark vereinfacht gesagt - um die Frage, ob der Täter während der Raserfahrt Vorsatz in Bezug auf die Tötung von Menschen hatte. Nur wenn ein solcher Vorsatz vorliegt, kommen Totschlag oder gar der Mordtatbestand überhaupt in Betracht (weil man einen Mord per Gesetz nur vorsätzlich begehen kann).


    Danke für sehr nachvollziehbaren Ausführungen, Brumm. Ich erinnere mich teils frustriert an Wirtschaft und Recht und die Argumentationsketten, belassen wir es dabei ;)

    Das Urteil empfinde ich als nachvollziehbar, sofern es in Gänze vollstreckt wird - wenngleich das Jugendstrafrecht irritiert. Wer sich 550PS ausleihen kann ist schon ziemlich erwachsen.


    Beinahe schlimmer jedoch empfinde ich den Anstieg von seltsamen Sexualstraftaten in den letzten Jahren.

    In letzter Zeit häufen sich vor allem auch Vergewaltigungen, bei denen gleich mehrere in der Gruppe über das Opfer herfallen.

    Die Frage stellt sich - was bedeutet Sex für diese Menschen? Und: wie will ein Richter damit umgehen, um eine Resozialisierung sicherzustellen UND den Schutz der Allgemeinheit?


    https://www.tz.de/welt/duessel…estnahme-zr-13224758.html


    Heftige Zeiten, in denen wir leben.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Brumm


    Lieben Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast mir ausführlich zu schreiben, das hat zweifelsohne meine ausdrückliche Anerkennung.


    Nein, obwohl mein Junior Rechtsanwalt ist und ich das ein- und andere Thema mit ihm schon diskutiert habe, verstehe ich nichts von einer tieferen juristischen "Feinsinnigkeit" wie Du sie oben dargelegt hast.

    Ich hoffe Du hast Verständnis dafür, dass ein solche "Unterscheidungstiefe" mitunter schlicht als Haarspalterei angesehen wird.


    Recht ist nicht etwas Gott- oder Naturgegebenes, sondern wird gesellschaftlich festgesetzt und ist deshalb auch den gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen, siehe etwa auch die Diskussionen um §175 oder §218


    Wenn solche Wettrennen und Poser-Rasereien immer mehr in Mode kommen, dann muss darauf gesetzgeberisch und juristisch reagiert werden, was hierzulande leider immer viel zu lange dauert, was nicht zuletzt auf eine gewisse juristische Schwerfälligkeit zurückzuführen ist.


    Ich habe oben sicherlich den Fehler gemacht mich auf einzelne jur. Spezial-Begründungen einzulassen, das konnte nicht gut gehen, ganz klar, aber ich möchte Dich nochmal auf das BGH-Urteil hinweisen, welches den Mordvorsatz bejaht hat.


    Man kann Recht ( wie andere Sachen auch ) von aussen einfach auch als Blackbox betrachten.

    Auf der einen Seite kommen Handlungen/Taten rein und auf der anderen Seite kommen Strafen raus.


    Was ich kritisiere ist das krasse Missverhältnis von 2 Toten zu lediglich 5 Jahren +4 J. kein Führerschein.

    Wenn der hinter seiner Entwicklung sooo zurückgeblieben ist wie geschildert, dann ist der auch nach seiner Gefängniszeit nicht reifer geworden.

    Auch habe ich sehr deutliche Zweifel, ob jemand, der so dringend auf dicke Hose machen muss, sich an ein Fahrverbot halten wird.


    Versuche mal in Ruhe Dir vorzustellen es wären Deine Kinder gewesen. Ich bin der festen Überzeugung Du würdest dieses Mißverhältnis ebenfalls kritisieren.


    Ein Mißverständnis haben wir sicherlich auch, es gibt einen jur. Vorsatz und tatsächlichen/menschlichen Vorsatz.

    Da weise ich Deine Aussage zurück und bleibe dabei, dass man ohne Vorsatz/Willen/Entschluss kein Licht anschalten und keine Tür öffnen kann.

    Demzufolge fährt man 165 nicht ohne Vorsatz das zu tun, wie auch immer man das hinterher bewerten will.

    Kein medizinischer Laie kritisiert die komplizierte Operation eines erfahrenen Chirurgen

    Doch, ganz massiv sogar, nämlich dann wenn Operationen als sog. "Kunstfehler" schief gelaufen sind.

    Das heisst keineswegs, dass man selbst besser operieren können muss.


    Du kritisierst ja auch Deine Werkstatt wenn sie Dein Auto ganz offensichtlich nicht richtig repariert hat ohne es selbst besser zu können.


    Grüße

    O.

  • ... Ein Mißverständnis haben wir sicherlich auch, es gibt einen jur. Vorsatz und tatsächlichen/menschlichen Vorsatz.

    Da weise ich Deine Aussage zurück und bleibe dabei, dass man ohne Vorsatz/Willen/Entschluss kein Licht anschalten und keine Tür öffnen kann.

    Demzufolge fährt man 165 nicht ohne Vorsatz das zu tun, wie auch immer man das hinterher bewerten will.

    ...

    Leider - bitte erlaube mir diese Formulierung - hast du offenbar nach wie vor ein Missverständnis in Bezug darauf, worauf ich hinaus wollte:


    Für die Frage, ob ein Tötungsdelikt wie Totschlag oder Mord verwirklicht wurde, kommt es - juristisch - auf den Vorsatz beim Schnellfahren nicht (!) an. Das ist keine Auffassung, sondern es ist schlicht so. 1 plus 1 ergeben 2, nicht 3. Wenn du das anders siehst, dann siehst du es nicht korrekt. Ein Laie darf so einen Fehler ruhig machen, der Richter aber nicht.


    Um bei deinem - m. E. nicht allzu gut passenden - Beispiel zu bleiben: Wenn man das Licht einschaltet, dann hat man zwar Vorsatz in Bezug auf die Betätigung des Lichtschalters. Man hat aber nicht zwingend Vorsatz in Bezug auf das Risiko, dass dabei durch einen Stromschlag jemand zu Schaden kommen könnte.


    Mir ist klar, dass das Thema schwierig ist. Aber es greift eben zu weit, jedem Zuschnellfahrer per se Tötungsabsicht unterstellen zu wollen.

    ...

    Kein medizinischer Laie kritisiert die komplizierte Operation eines erfahrenen Chirurgen

    Doch, ganz massiv sogar, nämlich dann wenn Operationen als sog. "Kunstfehler" schief gelaufen sind.

    Das heisst keineswegs, dass man selbst besser operieren können muss. ...

    M. E. falsch: Nur ein medizinischer Fachmann kann eine OP berechtigt als (Kunst-) Fehler bezeichnen. Tut es der Laie, ist das eher unsinnig. Jedenfalls läuft er dann Gefahr, so etwas ohne Würdigung aller wesentlichen Parameter zu behaupten.

    ... Du kritisierst ja auch Deine Werkstatt wenn sie Dein Auto ganz offensichtlich nicht richtig repariert hat ohne es selbst besser zu können. ...

    Nein, eben nicht. ;) Sondern ich fordere sie zur Nachbesserung auf - ohne dem Werkstattmeister erzählen zu wollen, wie er es hätte richtig machen sollen.


    Im Übrigen finde ich nach wie vor, dass du vieles in einer Weise beurteilst, die das Recht nicht teilen kann. Insbesondere sehe ich, unter Würdigung der relevanten Umstände, kein „krasses Missverhältnis“. Auch der Verweis auf das BGH-Urteil hilft nicht, weil in diesem Fall einiges anders lag. Überhaupt nicht hilft der Verweis auf die eigene Auffassung, wenn es sich um eigene Angehörige handeln würde. Denn das Recht soll nicht (allein) rächen und genugtun. Dass persönlich betroffene Menschen nicht rational entscheiden können, liegt doch auf der Hand. Sie können mithin kein Maßstab für das Finden von Recht und Gerechtigkeit sein.


    Weil das Tippen mit dem iPad mühsam ist, bitte ich um Nachsicht, dass ich die Diskussion - jedenfalls heute - nicht fortführen werde. Zumal mir auf deiner Seite auch etwas die Auseinandersetzung mit meinen Ausführungen fehlt. Die eigene Meinung ist ein hohes Gut und sei jedem gegönnt. Aber sie tut sich manchmal schwer ohne fundierten Hintergrund.


    Das ginge mir, wie gesagt, mit technischen Dingen an Fahrzeugen ganz genau so. ;) Da würde ich jederzeit auf (z. B.) dein Urteil vertrauen und dir direkt glauben, dass du sehr wahrscheinlich richtiger liegst als ich. Deine Hinweise würde ich dankbar aufnehmen und mich freuen, dass ich wieder etwas dazugelernt habe. :)

  • Hallo oggsi

    ich bin voll deiner Meinung.Die gesetze sind doch teilweise noch aus Methusalems Zeiten und müßten lange an die neue Welt angepasst werden.Aber das Fürchten die zuständigen Herren wie der Teufel das Weihwasser.Wer raßt den auf der Autobahn oder auf den Landstraßen? Jugendliche Hirnis ohne Verstand und Leute aus den oberen Etagen,mit zuviel nicht verdientem Geld.Ein dicker Schlitten und dann wird gedrängelt,was das Zeug hält.Ich hoffe nur ,das bei der Revision mehr rauskommt.

    Grüße Klaus

    • Offizieller Beitrag

    Also, weils sein muss:

    Ein Laie darf so einen Fehler ruhig machen, der Richter aber nicht.

    Laut Artikel im Spiegel sowohl zu dem Berliner als auch dem Stuttgarter Fall waren sich die Richter keineswegs einig, das hätten sie aber Deiner Argumentation zufolge sein müssen.

    Aber es greift eben zu weit, jedem Zuschnellfahrer per se Tötungsabsicht unterstellen zu wollen.

    Eine Tötungsabsicht findet immer im Kopf des Täters statt und wäre demzufolge niemals irgendwie beweisbar.

    Irgendjemand schiesst auf jemand anderes, trifft aber nicht und sagt dann "ich wollte den nur erschrecken" , ist das kein versuchter Mord ?

    Wie sieht das aus, wenn er ihn tödlich getroffen hat ?

    M. E. falsch: Nur ein medizinischer Fachmann kann eine OP berechtigt als (Kunst-) Fehler bezeichnen. Tut es der Laie, ist das eher unsinnig.

    Das sehen Betroffene grundsätzlich anders. Aber das mag ein extra Thema sein und führt hier zu weit.

    Nein, eben nicht. ;) Sondern ich fordere sie zur Nachbesserung auf - ohne dem Werkstattmeister erzählen zu wollen, wie er es hätte richtig machen sollen.

    Brumm: "Sie haben mein nicht richtig repariert, der Fehler ist immer noch da, bessern Sie das nach"

    In meinen Augen ist das ganz klar eine Kritik.


    Insbesondere sehe ich, unter Würdigung der relevanten Umstände, kein „krasses Missverhältnis“.

    Der Täter ist das ganze Wochenende so rumgerast um seinen Freunden zu imponieren und sein Ego-Defizit zu streicheln.

    Das Gleiche gilt für die Berliner Raser mit ihren Poser-Wettrennen, von daher sehe ich keinen rechtsrelevanten Unterschied zwischen den beiden Fällen und 5 Jahre für 2 Tote = 2,5 Jahre pro Toter und 2 Jahre für Schwarzfahren, also wenn das kein krasses Mißverhältnis ist, dann weiss ich es auch nicht mehr.


    Denn das Recht soll nicht (allein) rächen und genugtun.

    Da gibt es sehr wohl eine gesamtgesellschaftliche Diskussion drüber inwieweit die Rechtsprechung hierzulande nicht doch etwas zu Täter-orientiert ist ( im Sinne einer Kuschelpädagogik ) und die Opfer und sonstige Betroffene dabei vernachlässigt werden.


    Zumal mir auf deiner Seite auch etwas die Auseinandersetzung mit meinen Ausführungen fehlt.

    Einerseits sagst Du, dass dem jur.Laien ( mir ) die ebensolchen Kenntnisse zu einer jur. Diskussion fehlen und dann forderst Du aber genau diese.


    Deshalb argumentiere ich ja nicht auf der Ebene, sondern sage ganz einfach, wer mit 165 durch die Stadt rast will auch töten, genauso wie jemand, der auf andere Leute schiesst.


    Unter dem Aspekt, dass Recht eben gesellschaftlich gesetzt wird und große Teile ( auch Juristen ) der Gesellschaft die 5 Jahre als "zu milde" betrachten, kann ich nur hoffen, dass die ganze Sache in die Revison geht.


    Meine Güte, Brumm, persönliche Betroffenheit oder nicht, aber denk doch mal ohne jur. Spitzfindigkeiten nach, 5 Jahre für 2 Tote, ist das nicht wirklich ein bischen wenig ?


    In 3-4 Jahren ist der wg guter Führung wieder raus und mit 29 fährt der wieder Auto, glaubst Du wirklich, dass sein Ego-Defizit im Gefängnis geheilt ist ?


    Die eigene Meinung ist ein hohes Gut und sei jedem gegönnt. Aber sie tut sich manchmal schwer ohne fundierten Hintergrund.

    Sag mal, wie soll ich denn das verstehen ?

    Demzufolge würden ja nur fundierte Meinungen zählen, wobei sofort die Frage aufkommt wer das wie und nach welchen Kriterien beurteilt.

    Dürfen nur Juristen über Gerichtsurteile reden ?


    Die eigene Meinung ist nicht nur gegönnt sondern per GG garantiert, sei es mit oder ohne Hintergrund.


    So, ich möchte es jetzt aber damit gut sein lassen.


    Sei nett gegrüßt

    O.

  • Von mir nur noch eine Sache dazu:


    Auch ich denke, dass das Urteil ruhig weniger milde hätte ausfallen dürfen. 8-9 Jahre wären m. E. passender gewesen. Aber ich kenne auch nicht alle Details des Falles.


    Zum Rest schreibe ich nichts mehr, das wäre (mir) zu aufwändig.