Kostenloses Taschengeldkonto für Kinder und Jugendliche

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 4.178 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Chilli.

  • So ich setzt das mal bei WO rein weils auser in der Laberecke sonst nirgendswo reingepasst hätte. Un ddort wollte ich es nicht reinsetzten weils mir zu wichtig war /ist.


    Es geht um Girokonton für Kinder mit dem ein paar Geldinstitute werben tuen auf ihrer Website.
    Hintergrund ist das mein ältester letzten Monat 10 geworden ist und er ein paar Kinogutscheine geschenkt bekommen hatte. Bei der Abholung besagter Gutscheine sprach uns eine Angestellte auf das Taschengeldkonto an und meinte u.a. auch das eine Überziehung bei diesen Konten nicht möglich wäre.
    Per Dauerauftrag könnte man das Taschengeld jeden Monat transferieren und das Konto wäre kostenlos.


    Ich meine aber diesbezüglich mal einen Beitrag im TV gesehen zuhaben in dem ein Fall geschildert wurde bei dem die Kinder /Jugendlichen ungehindert mehrere mal das Konto überziehen konnten und dann mehrmals ein Brief vom Geldinstitut kam man möge das Konto schnellstens wieder ausgleichen sonst würde die schufa informiert.



    Ich war bisher immer noch der Meinung das für Kinder ein "normales" Sparbuch reicht . Wie seht ihr das ?



    mfg Mario

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

    Einmal editiert, zuletzt von M.L. ()

  • Hallo M.L.


    Ich hab so ein Konto bei der VR Bank gehabt, 1984 (da war ich 14 J) , überziehen liess es sich nicht. Und mir wurde das wöchentliche Taschengeldbetteln erspart. Der komplette Monatsbetrag wurde drauf überwiesen udn ich musste es selber einteilen.


    Ich sags mal so, man lernt schnell mit Geld umzugehen und es sich gut einzuteilen.
    Mit 10 Jahren finde ich es allerdings noch etwas früh, hängt aber vom Kind ab.



    Lieben Gruß
    Franzi

    Autofahren macht Spaß, besonders im Nissan, Micra k11 =)

  • Zitat

    Original von M.L.
    So ich setzt das mal bei WO rein weils auser in der Laberecke sonst nirgendswo reingepasst hätte. Un ddort wollte ich es nicht reinsetzten weils mir zu wichtig war /ist.


    Es geht um Girokonton für Kinder mit dem ein paar Geldinstitute werben tuen auf ihrer Website.
    Hintergrund ist das mein ältester letzten Monat 10 geworden ist und er ein paar Kinogutscheine geschenkt bekommen hatte. Bei der Abholung besagter Gutscheine sprach uns eine Angestellte auf das Taschengeldkonto an und meinte u.a. auch das eine Überziehung bei diesen Konten nicht möglich wäre.
    Per Dauerauftrag könnte man das Taschengeld jeden Monat transferieren und das Konto wäre kostenlos.


    Grundsätzlich ist es sinnvoll, ein Kind mit einem kostenlosen Taschengeldkonto bei der Bank rechtzeitig - aber sicher noch nicht mit 10 Jahren - an den Umgang mit Geld heranzuführen. Mein erstes Taschengeldkonto hatte ich mit 14 Jahren. Später habe ich als Banker Eltern beraten und solche Konten für Kinder in rauen Mengen eröffnet.


    Zitat

    Ich meine aber diesbezüglich mal einen Beitrag im TV gesehen zuhaben in dem ein Fall geschildert wurde bei dem die Kinder /Jugendlichen ungehindert mehrere mal das Konto überziehen konnten und dann mehrmals ein Brief vom Geldinstitut kam man möge das Konto schnellstens wieder ausgleichen sonst würde die schufa informiert.


    Hierzu ist folgendes zu sagen: Es gab zeitweise Kreditinstitute, die tatsächlich bei Taschengeldkonten Überziehungen zugelassen haben. Grundsätzlich ist das aber nicht statthaft. Ich habe die Eltern und die Kids damals explizit darauf hingewiesen, dass Verfügungen nur im Rahmen des Guthabens möglich waren und empfohlen, dass die Kids Abhebungen zunächst auch nicht am Automaten tätigen sollten, sondern am Schalter. Die Kundenkarten für Minderjährige lassen Überziehungen am Geldautomaten grundsätzlich nicht zu.


    Überzieht ein Minderjähriger sein Konto, ist die Sachlage klar: Die Bank schreibt die Eltern an, die glauben, sie seien haftbar für die Überziehung. Das ist allerdings falsch! Wenn die Bank eine Überziehung bei Minderjährigen zuläßt, bleibt sie, wenn die Eltern sich wehren, sogar darauf sitzen und sieht keinen Pfennig wieder. Schufa-Einträge für Minderjähige wären mir neu.


    Kreditaufnahmen durch Minderjährige sind nur dann zulässig, wenn diese im Rahmen einer Geschäftstätigkeit erfolgen, die z.B. durch Erbe zustande gekommen ist.


    Beispiel: Ein Minderjähriger verliert bei einem Unfall seine Eltern. Er ist 17 Jahre alt und erbt das elterliche Geschäft. Dieser Minderjährige kann im Rahmen der Geschäftstätigkeit Kredite bekommen, die aber der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes bedürfen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von fossie
    Braucht ein Kind ein Konto???


    Und?




    Meines Erachtens ist wie Ich oben schon schrieb ein "normales" Sparbuch ausreichend für ein Kind .
    Das dieses nicht zum Freizügigkeitsverkehr zugelassen ist ist zwar machmal etwas hinderlich hat aber durchaus seinen Grund .



    Ich für meine Person hatte mein erstes Girokonto auch mit ca 14/15 Jahren allerdings war das kein Taschengeldkonto sondern ein Lohnkonto da ich mit knapp 15 meine Lehre angefangen habe .


    @all




    Werbung VOBA (Voba bietet dasProdukt von 10 -18 Jahre )
    Siehe Rotgekennzeichnetes..... Ich dachte minderjährige dürfen nicht bei Ebay einkaufen bzw. verkaufen ?




    Projekt Sparkasse


    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • ich denke 1 ist ein gutes alter ein kind an das eigene konto herranzuführen. abhängig von der persönlichen entwicklung natürlich...


    ich denke online-banking und kartenzahlung sind noch nichts für kinder. meine erste bankkarte hatte damals nur diesen chip drauf mit dem ich in geschäften hätte zahlen können. aber meine eltern haben mir erklährt das das nicht sinnvoll ist was auf den chip zu laden weil man für das geld ja keine zinsen bekommt - was anders währe wenn das geld "ganz normal" auf dem konto ist.


    ich denke bei einem 10-jährigen währe es noch angebracht das taschengeld wöchentlich überwiesen zu bekommen. wenn das kind einige zeit bewiesen hat das es sich sein geld gut einteilen kann, dann kann man ja langsam auf alle 2 und später auf alle 3 wochen gehen um dann irgendwann das geld monatlich einzuzahlen =)


    je nach dem wie viel taschengeld das kind bekommt kann man dem kind auch schon beibringen etwas zu sparen und regelmäßig einen kleinen betrag vom girokonto aufs sparbuch zu überweisen...


    meiner meinung nach kann man mit sowas lieber etwas zu früh anfangen als zu spät...

  • Zitat

    Original von Chilli
    ich denke 1 ist ein gutes alter ein kind an das eigene konto herranzuführen. ...


    Tippfehler??? ;)

  • Sehe das ähnlich wie Chilli, ab 12 Jahre finde ich ein solches Konto für sinnvoll.


    Online-Banking und Electronic-Cash ist nichts für diese Altersgruppen


    Als ehem. Bankkaufmann, habe ich diese Konten auch recht oft eröffnet und die Eltern entsprechend beraten. Aber Online-Banking oder E-Cash kam nie in Frage.

    Alle Empfehlungen die ich abgebe sind ohne Gewähr und Haftung!

  • Zitat

    Original von HolgiHSK
    Sehe das ähnlich wie Chilli, ab 12 Jahre finde ich ein solches Konto für sinnvoll.


    Online-Banking und Electronic-Cash ist nichts für diese Altersgruppen


    Als ehem. Bankkaufmann, habe ich diese Konten auch recht oft eröffnet und die Eltern entsprechend beraten. Aber Online-Banking oder E-Cash kam nie in Frage.


    Online-Banking sehe ich bei Minderjährigen auch kritisch. Nicht, weil sie damit Geld verschwenden könnten, sondern, weil sie die Sicherheitsfeatures nicht kennen und sicher im Alter von 12 Jahren nicht begreifen.


    E-Cash, also das Bezahlen im Laden mit EC-Karte ist ebenfalls ein zweischneidiges Schwert. Die Karten, die ich für Minderjährige bestell habe, hatten eine POS-Sperre drin, was bedeutet, dass sie ausschließlich im Rahmen der Guthabenverfügung an Geldautomaten einsetzbar waren, nicht jedoch am "Point of Sale", also an Electronic-Cash-Terminals.


    Zum Thema ebay: Ich weiß nicht, wie die Bedingungen bei ebay für Minderjährige sind. Wenn es aber so ist, dass ein ebay-Account für einen Minderjährigen bei ebay mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erstellt werden kann, dann spricht auch laut Gesetzgeber nichts dagegen, dass darüber Käufe durch den Minderjährigen getätigt werden.


    Hier greift der sogenannte Taschengeldparagraph des BGB:


    Zitat

    § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear