Anhänger mit Klasse B

Es gibt 77 Antworten in diesem Thema, welches 14.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mortarion.

  • Hallo


    Zugfahrzeug Octavia TDI Anhängelasten: 1200kg Normal und 1400kg bis 8%


    Leergewicht 1394kg


    Transportieren will ich ein KFZ.


    Trailer noch Unbekannt, imho wärs mit ner normalen Fahrerlaubniss nicht B auch egal ob Trailer 2 To ziehen darf, zählen tut die gesammtmasse, also Fahrzeug + Trailer gewicht die müsste unter dem Fahrzeugleergewicht liegen. Aber bei B is das ja net so?


    Rechnen wir mal, Auto laut Schein 1030kg (minus 75kg Fahrer) = 955kg nun noch sitze und batterie raus, am ende 900kg?


    Trailer bis ~500kg und ich wär im rahmen der Klasse B mit max. 1394kg (fahrzeugleergewicht) die darf ich ja net übersteigen.


    Allerdings macht mir nun die Definition zulässiges Gesammtgewicht die sache streitig, also egal ob leer (500kg) oder Beladen bis an meine grenze, der wird immer mit 2.0 To angenommen. Somit höher wie mein erlaubtes, und daher fahren ohne führerschein?


    Ne chance das zu Umgehen gibts net, ausser ich finde einen trailer mit 1,4t wegen 6kg wird sich kein Bulle der welt ankacken.


    Mfg Basty

  • Der Anhänger darf dann nur 1 Achsig sein

  • oha das weiß ich nicht. Ich weiß nur das man ohne nen extra Schein für Anhänger nur 1 Achsige bis ???kg ziehen darf

  • Zitat

    Original von Explode
    oha das weiß ich nicht. Ich weiß nur das man ohne nen extra Schein für Anhänger nur 1 Achsige bis ???kg ziehen darf


    Bis max fahrzeuggewicht!


    edit: und natürlich unter 3.5To

  • Also 2 Achsen im Abstand unter 1 Meter ist 1 Achse rechtlich.


    Außerdem ists auch egal da die Achsennicht beschränkt sind bei B.
    Also wenn du nen 2 Achser findest mit 1400 kg zGG dartfste den auch fahren


    Im altem Klasse 3 war das ziehen von "nur" einachsigen Anhängern erlaubt.


    B sagt nur noch " Anhänger "... wie viele Achsen: egal


    Es zählt:


    Man darf immer 750 kg Anhänger mitnehmen


    Man darf einen Anhänger mit zGG Gesamtgewicht bis zum Lerrgewicht des Autosmitnehmen wenn Auto + Anhänger ein ZGG <= 3.5 T haben


    Also Leergewicht Auto 1394 kg dann dürftest du nen Anhänger mit zGG <= ca 1400 kg mitnehmen Mit B


    Wie du schon gemerkt hast. Das zGG ist das Problem.

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  • Zwei Paar Schuhe und ich hoffe, es verständlich sortiert zu bekommen.


    Schuh 1: Fahrerlaubnisrechtlich oder welchen Führerschein benötige ich:


    Das komplette Gespann darf 3,5 t nicht überschreiten und zwar nicht im zGG (zulässigem Gesamtgewicht), wie es in den Papieren steht. Das tatsächliche Gewicht spielt m.E. keine Rolle. Zugfahrzeug und Hänger dürfen zusammen maximal ein zGG von 3,5 t haben, ansonsten ist Klasse 2/C ff erforderlich. Die kursive Aussage beruht auf einem Irrtum von mir, nicht nachmachen ;)


    Schuh 2: Anhängelast. Hier spielt die tatsächliche Anhängelast eine Rolle, nicht die höchstzulässige. Ein Verstoß wäre eine Ordnungswidrigkeit und nicht "Fahren ohne erforderlichem Führerschein", sofern die Anhängelast überschritten wird, aber der komplette Zug unter 3,5 t bleibt.


    Es verbleibt zu konstatieren:


    Wenn das zGG des Zuges über 3,5 t liegt, benötigt man Klasse 2/C ff. Wird die zulässige Anhängelast überschritten, ohne dass das Gewicht des Komplettzuges über 3,5 t liegt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und gibt ein Bußgeld. Noch ein Irrtum von mir, hab mich verlesen *schäm*


    War das so verständlich und hilfreich?



    Übrigens: Das Prob des zweiachsigen Anhängers bzw. der sogenannten Tandemachse (1m Abstand) kenne ich so nicht mehr.

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    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

  • Zitat

    Original von Trecker
    Wenn das zGG des Zuges über 3,5 t liegt, benötigt man Klasse 2/C ff.


    Nö. BE reicht auch schon für alle anderen Anhänger am 3.5 T Fahrzeug.
    Zuggewicht egal


    Und zum "Schuh 1" Auch mit einem zGG des Zuges < 3.5 kann man m.E. ohne Fahrerlaubnis fahren und zwar wenn der Anhänger ein zGG > Leermasse Auto hat.


    Denn dafür braucht man BE

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  • Zitat

    Original von Shadowrun

    Zitat

    Original von Trecker
    Wenn das zGG des Zuges über 3,5 t liegt, benötigt man Klasse 2/C ff.


    Nö. BE reicht auch schon für alle anderen Anhänger am 3.5 T Fahrzeug.
    Zuggewicht egal


    So sieht aus, btw. "Ein Zug der Klasse BE darf eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 8750kg haben.


    Gruß


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • Und einen Trailer zu finden der in diese 100kg spielraum die ich evtl habe (gewicht des Trailers an sich) zu finden, wird unmöglich sein.


    Also brauche ich jemanden der die alte 3 hat, der darf alles ohne jegliche Ahnung von dem was er tut, ich bin bisher 1x mit Hänger gefahren, aber bin mir zu 100% sicher das ich besser mit dem Trailer gespann fahre wie meine Mutter, aber die darfs ja :wand:


    danke shadowrun, für die verständliche erklärung, danke Trecker für die Verwirrung.


    Lg Basty


    P.s. wenn ich jetzt nen Trailer mit 1400kg finden würde wärs für mich wegen 6kg noch ok, wenn der Bulle jetzt päbstlicher is als der Pabst, was für strafen gibts bei fahre ohne Führerschein?


  • Sorry für die Verwirrung, wollte sicher sein, habe extra nochmal in § 42 StVZO reingeschaut und mich schlichtweg verlesen. :(

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  • Schon ok, besser wie Explode der sich felsenfest sicher war das er es von seinem Fahrlehrer vollkommen falsch gelernt hat.


    Is kompliziert, die meisten denken eh, sie haben keine BE gemacht also dürfen sie gar nicht...is ja zum glück nicht so.


    Aber ich hatte es ja Grundsätzlich schonmal richtig verstanden, das ich nur darf wenn mein trailer unter das max fahrzeuggewicht fällt, und zwar mit dem Zulässigen GGw


    Basty


    P.s. zur >schleppachse< Anderes thema weisst du nix?


    Müsste doch möglich sein? Laut shaddow is keine Achsbeschränkung mehr, also stört nur das gewicht schleppachse + fahrzeug

  • Jupp. genau die neuen Fahrerlaubnisse B / BE usw kenne nnur noch die Gewichte keine Achsen.


    Das mit den Achsen hat noch die alte Klasse 3. Daher darf die auch nicht machen was sie will ;) Eben nur 1 Achse ( wobei die Tandemachse als eine zählt )


    @ Bugfan: DIe beschränkung des Zuges auf 8,75 T steht zwar bei Wikipedia aber in der FEV steht sie nicht. Da steht nur :


    "Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg... "


    Ne Maximalbeschränkung steht da nicht wobei ja auch erstmal das passende Zugfahrzeug gebaut werden müßte

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Zitat

    Original von Shadowrun
    Jupp. genau die neuen Fahrerlaubnisse B / BE usw kenne nnur noch die Gewichte keine Achsen.


    Das mit den Achsen hat noch die alte Klasse 3. Daher darf die auch nicht machen was sie will ;) Eben nur 1 Achse ( wobei die Tandemachse als eine zählt )


    sie hat ihn vor 1980 gemacht, darf die net noch motorrad fahren? ;)


    Ne mal ehrlich, sie dürfte nen Normalen Trailer ziehen ob sie es kann oder nicht...


    Find ich ein wenig schwachsinnig, siehe thema mit den schleppachsen so ein wenig im Rechtsfreien raum läuft das da schon ab?

  • Jupp.


    Sie hat ja den Führerschein für 7.5 T gemacht. Also auch kleiner Autotrailer (LKW ) wenns mit dem Zugfahrzeug knapp wird.


    Btw wenn Sie den umtauscht gibts noch Motorrad A1 und B und BE dann kann sie auch mit vielen Achsen fahren.


    Aber erst umtauschen ( wenn gewünscht gibts dann auch C1E... 7.5 T mit einachsigem Anhänger... )

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

    • Offizieller Beitrag

    @ Basty


    Nochmal Bestätigung von mir:


    Bei 1394 Leergewicht darfst du genau 1394 zgg Anhänger ziehen.


    Wenn du dann diesen Anhänger überlädst, sagen wir mal mit 1700 kg Anhängergewicht fährst, begehst du keine Verkehrsstraftat, sondern nur eine Verkehrs-OWI.


    Bei der Berechnung muß man dann zu deinen Gunsten noch die 75/100 kg Stützlast abziehen.


    Also hättest du dann um ca. 13 % überladen. Bis 5 % bist du straffrei.


    In deinem Falle:


    mehr als 10 % TBNR: 331227 (B-1) 30,00 € Verwarnungsgeld.




    Bei Fahren ohne FE erwartet dich eine Verkehrsstrafanzeige.


    Ob du dann einen kompletten Entzug bekommst oder eine Geldstrafe usw. entzieht sich meiner Kenntnis.

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.


  • Thx für die Zusammenfassung mit allen wichtigen Punkten


    einen 1,4t Trailer zu finden wird sicher echt haarig werden. Aber ich schau nochmal ansonnsten bleibt der karren eben da wo er is. Trotzdem isses affig das zulässige GGw zu nehmen, beim Hänger, beim Auto versteh ichs grade so noch, wobei auch einen Multicar ich nicht fahren dürfte >3,5t (glaub 4,2 haben die neuen) aber auch wenn der leer is darf ich es nicht.

  • Zitat

    Original von Shadowrun
    @ Bugfan: DIe beschränkung des Zuges auf 8,75 T steht zwar bei Wikipedia aber in der FEV steht sie nicht. Da steht nur :


    "Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg... "


    Ne Maximalbeschränkung steht da nicht wobei ja auch erstmal das passende Zugfahrzeug gebaut werden müßte


    Kann sein das es bei Wikipedia steht, ich habe diese Infos aus dem Fahrschulbuch, also werden sie auch stimmen. Das Buch ist aktuell.


    Gruß


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



    Einmal editiert, zuletzt von Bugfan ()

  • Zitat

    Original von Bugfan
    Kann sein das es bei Wikipedis steht, ich habe diese Infos aus dem Fahrschulbuch, also werden sie auch stimmen. Das Buch ist aktuell.


    Gruß


    Na dann ist ja alles geklärt...


    Nur müßtest du rausfinden wodrauf sich diese Beschränkung stützt. In der FeV steht sie nicht und nach der bekommste deinen Führerschein...
    Nicht nach deinem Buch ;)


    Kann sein das irgendwo ne Regel existiert die das ganze wg technischen Gründen beschränkt (zb wg fehlender durchgehende BRemsanlage usw... )
    Aber Führerscheintechnisch steht in der FeV keine Beschränkung.
    Ich kann keine lesen. Der Link ist da du darfst gerne nachschauen

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