ergo fällt die 3,5 tonnenbegrenzung weg?
Anhänger mit Klasse B
Es gibt 77 Antworten in diesem Thema, welches 14.278 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mortarion.
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Zitat
BE
Damit kannste fahren was das Auto erlaubt und es zählt nur die tatsächliche Last.Stimmt leider nicht ganz
für BE gilt folgendes
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
das Leergewicht ist leider immer mitentscheident
so wie früher beim alten 3er das alles fahren darfst das gibts leider nicht mehr
dann brauchst den C1E, der ist dann ähnlich dem alten 3er allerdings auch nur bis 12 t, der Dreier ging ja im besten Fall bis 18,75 t
Gruß Mani
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Super.... dann lohnt sich der pathfinder mit den 2,5t hänger ja doch ned
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@ Original von Der Glonntaler
Un nun überleg mal was du geschrieben hast.
Klar steht da nicht ... Fahren mit allem.
Aber was heißt bei BE... Erlaubt fahren mit Ahg mit zGG > Leergewicht Auto
Das heißt das mal jeden Anhänger fahren darf !!
Deine 2 Teile sind gerade die Beschränkungen von B negiert.
Also keine 3.5 T Gesamtzugbegrenzung
und keine Begrenzung aufs leergewicht des Fahrzeuges
--> Effektiv nur noch Begrenzung aufs die zulässige Anhängelast des Autos.
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@Morarion Wenn du BE hast darfste hinter ein Auto das Hängen was erlaubt ist und es zählt was hinten dranhängt nicht das zGG
Btw .. Mt Klasse 3 wars blöder... Die dürfen nur 1 Achser fahren. BE darf auch Drehdeichsel
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Hallo
Sorry Shadow, das stimmt nicht was Du da schreibst
nochmal
BE erlaubt
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.damit ist z.B. das obige Beispiel
Zitat(Auto Leer 2000 kg, zGg 2800kg + Anhänger zgg 800 kg= 3600kg =verboten, zGg insgsamt zu schwer)
mit dem BE nun erlaubtmein Patrol hat ca 2,3 - 2,4 Leer und 3,2 gesamt, mein Drehschemmelhänger hat 3,5 t, den darfst auch mit BE NICHT fahren da zulässiges Gesamtgewicht 3,5t ist und damit mehr als das LEERGEWICHT meines Autos
zulässig wäre z.B ein Hänger mit 2,3t zGg da kleiner gleich meim Leergewicht, Gesamtzuggewicht wäre aber dann 5,5t also deutlich über den sonst mit B allein erlaubten 3,5 t
das einzige wo Du rechts hast ist, das die Achsbeschränkung wegfällt, ich brauche für mein Hänger noch den 2er, wenn man den alten 3er umschreiben lässt dann reicht der auf einmal auch, der einzige Vorteil an dem neuen Klassensystem
Ansonsten hat es nur Nachteile, und selbst beim umgeschriebenen alten 3er der dann den C1E enhält hat man Nachteile, den das Gesamtgewicht vom Hänger darf NIE höher als das LEERGewicht des Zugfahrzeugs sein, sobald man so eine Kombination fahren will, braucht man immer den echten 2er bzw heute den CE, der ist ohne Einschränkungen
ansonsten einfach nochmal [URL=http://www.bmvbs.de/artikel-,302.1434/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-.htm#ziel2]hier [/URL]nachlesen, bischen runterscrollen bis zur Tabelle, die ist genauer
Gruß Mani
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Zitat
BE erlaubt
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.Ich weiß nicht woher du das hast aber das ist falsch.
Nehmen wir einfach mal das gültige GEsetz:
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
So Bitte nun komst du
Die Beschränkung auf die Leermasse gilt für C1E und D1E ... Nicht für BE.
Witerhin ist nur die Rede von Anhängern. Klasse 3 spricht von Einachsigen Anhängern ( oder Tandemachse mit Abstand kleiner als 1 m ?? na ja eben die beiden mitigen )
Mit Klasse 3 darf man keine Drehdeichselanhänger an LKW oder PKW fahren.
Wer umtauscht darf es dann aber nur mit Klasse 3 nicht.BE ist frei und erlaubt das fahren mit jeglichem Anhänger am Auto auch Drehdeichsel am Auto.
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Hallo
ZitatIch weiß nicht woher du das hast aber das ist falsch.
schau halt mein Link an und dann in der Tabelle etwas weiter unten
das ist die Seite vom BUNDESMINISTERIUM für VERKEHR
die müssens ja wissen, ham sich den schmarrn ja ausgedacht
Gruß Mani
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Zitat
Original von Der Glonntaler
HalloZitatIch weiß nicht woher du das hast aber das ist falsch.
schau halt mein Link an und dann in der Tabelle etwas weiter unten
das ist die Seite vom BUNDESMINISTERIUM für VERKEHR
die müssens ja wissen, ham sich den schmarrn ja ausgedacht
Gruß Mani
du hast die tabelle falsch interpretiert.
B, BE, C1 und C1E
B: Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten
BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt
also bei dem neuen stinknormalen pkw-führerschein, also nur B, hast du recht das die gesamtmasse des anhängers das leergewicht des zugfahrzeuges nicht überschreiten darf. aber in der anhängererweiterung BE wird dieser passus aufgelöst. das heißt ich darf dann jeden anhänger an das zugfahrzeug hängen, darf halt nur nicht die zulässige anhängelast überschreiten, sprich ich kann die eventuelle utzlast die der anhänger bietet nicht ausnutzen.
dies ist mein auto, leergewicht um die 2300 kg, zul GG 2850 kg, zul. Anhängelast 3000 kg.
der anhänger wiegt leer 1900 kg und hat ein zul. GG von 3.500 kg. das bedeutet ich darf den mit BE ziehen, darf aber höchstens mit meinem auto davor 1100 kg zuladen, mit nem Touareg V10 der 3.500 kg ziehen darf 1600 kg.ob dieser anhänger übrigens als 1-achser zählt weiß ich nicht, die radnaben der ersten und dritten achse sind auf jeden nicht mehr als 1 meter voneinander entfernt.
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Für B bzw BE Inhaber ist es auch egal.
Da geht es nur um "Anhänger"
Bei Klasse 3 stand ... bis 7.5 T + einachsigem Anhänger
Daher dürfen Klasse 3 Inhaber keine Drehdeichsel oder 2 Achser fahren B bzw BE Inhaber schon
( Ja auch B Inhaber wenn man sich umbedingt nen 3,5 T Drehdeichsel kaufen will und den auf 1.5 T Ablastet )@ Glontaler.... Dein Link zietiert:
ZitatKraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm (Ausnahme bei Klasse B, siehe Abschnitt "Anhängerführerscheine"). Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Bei der Klasse D1E darf der Anhänger außerdem nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Wie wir sehen bezieht sich der PAssus mit der Leermasse auf C1E und D1E
Genauso wie sich der letzte Satz nur auf D1E bezieht.
Also da haste was falsch zusammengewürfelt denn wenn du meinst der mittlere Satz mit dem Leergewicht bezieht sich auch auf BE dann würde das heißen dass der letzte Satz auch für BE gilt also man mit BE im Anhänger Personen befördern darf weils ja für D1E verboten ist sich aber auch auf BE bezieht da also erlaubt sein müßte
Außerdem mußte mal logisch daran gehen
B ist KFZ und eingeschrängt Anhänger
BE KFZ + Alle AnhängerC ist LKW + einegschränkt Anänger ( nämlich keine Sattelanhöger )
CE LKW + alle Anhänger.Das jemand für offenes BE C machen müßte ist.......
C1E kann man nämlich nicht machen das ist nur nen Tauschführerschein für Klasse 3
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Hallo
ich war zwar heute bei der Zulassungstelle, weil ich mir schnell ein 100er Aufkleber geholt hab, aber ich war da nach 5 Min wieder draußen und hatte keine Zeit noch bei der Führerscheinstelle zu fragen
aber ich hab mir jetzt das alles nochmal durchgelesen und glaube das Ihr Recht habt mit dem BE und unbegrenzt
man is ja lernfähig
Dein Hänger ist ein Einachser, da Achsabstand unter 1 m, kannst auch am Fahrzeugschein erkennen, zul Achslast ist nur ein Wert eingetragen, nämlich Dein Gesamtgewicht
bei meim Dreiachser sind zwei Gewichte eingetragen
1 Achse 1300 kg
2. Achse 2600 kg da dort die beiden hinteren auch wieder als eine zählen, da Abstand unter 1 mden C1 oder C1E ist nicht nur Tauschführerschein, den kann auch jeder machen der nur 7,5 t fahren will, aber nicht ganz große LKW
spart viel Geld da nur etwa halb soviel Theorie und Fahrstunden Pflicht sind
Gruß Mani
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Zitat
Original von Der Glonntaler
markusDein Hänger ist ein Einachser, da Achsabstand unter 1 m, kannst auch am Fahrzeugschein erkennen.
den C1 oder C1E ist nicht nur Tauschführerschein, den kann auch jeder machen der nur 7,5 t fahren will, aber nicht ganz große LKW
ist ein firmenanhänger der jetzt verkauft werden soll. mien frage kam daher da ich in der kopie des kfz-briefes den ich bekma wegen der techischen daten für autoscout etc. in der spalte "Anzahl der Achsen" 3 stand und sonst nix...
aber aufgrud dieser kleinen jumboräder kam mir bereits der verdacht das es sich um nen einachser handeln muß, den platzmäßig hätte man auch "anständige" räder verbauen können...
und ja, C1E kann man auch separat machen um 7,5er fahren zu dürfen...
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Mhh ich bin ja auch lernfähig... Wußte ich jetzt nicht das man C1 auch machen kann.
Aber egal....
Habe BE also wer schenkt mir nen ordentliches Zugfahrzeug
Nein das einzig blöde an B ist das Problem mit den zGGs....
Alle Fahrten die ich mit BE mache sind eigentlich Fahrten die vom den tatsächlichen Gewicht her locker in B passen aber eben nicht B sind weil der Autotrailer zGG 2.5 T hat ....
Entweder ablasten oder BE
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hab noch mal ne Frage:
Darf Peter mit seinem W10, welcher 500kg ungebremst ziehen darf, einen Anhänger ziehen der ein ZGG von 750kg fahren, wenn er diesen nur bis 500kg belädt?
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solange der anhänger beladen dann nicht schwerer als die 500 kg ist, ja.
macht in der regel halt nur wenig sinn, da ein solcher anhänger ja auch schon ein höheres eigengewicht hat, also einer der maximal 500 kg zGG hat.
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nuja macht halt soweit sinn, denn der Hängner mit 750kg ZGG ist schon da, nen 500er muss gekauft werden.
dan eh nur sperrige gegenstände transportiert werden und evtl. bissl kleinkram geht das
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Zitat
Original von Sugar-Maisy
Tut mir alle einen gefallen die nur Klasse B haben und nen anhänger ziehen wollen - tut ihn für mich als erbin eines Anhänger verleihs und allen anderen auf der straße och:investiert 500€ und macht den BE schein und dann könnt ihr auch mit so nem ding umgehen ich habs daheim täglich gesehen wie dumm sich viele anstellen - mit dem B-schein darf man zwar nen anhänger fahren aber die meisten haben vorher noch nie einen gesehen geschweige denn angefasst. man hat echt angst um seine Schützlinge
ich find das totaler bockmist das man mit B schon sowas fahren darf aber nichtmal eine std in der fahrschule damit absolvieren musste aber das nen anderes thema...
Und Du meinst wenn man den BE hat, dann kann man mit dem Hänger umgehen?! Das wage ich mal zu bezweifeln, denn wenn jemand frisch seinen B hat, dann kann er auch noch nicht mit dem Auto umgehen...
Ich sage jetzt mal nur LEARNING BY DOING...
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Zitat
Original von Mortarion
hab noch mal ne Frage:Darf Peter mit seinem W10, welcher 500kg ungebremst ziehen darf, einen Anhänger ziehen der ein ZGG von 750kg fahren, wenn er diesen nur bis 500kg belädt?
Peter hat nen ungebremsten Anhänger?
FE brauchst du dafür nur B, alles weitere siehe Phryso.
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Zitat
Original von Busfred
Peter hat nen ungebremsten Anhänger?
FE brauchst du dafür nur B, alles weitere siehe Phryso.
jopp ist ungebremst, gebremst darf der W10 ja 1100kg