Anhänger mit Klasse B

Es gibt 77 Antworten in diesem Thema, welches 14.278 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mortarion.

  • ergo fällt die 3,5 tonnenbegrenzung weg?

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    Einmal editiert, zuletzt von Mortarion ()

  • Zitat

    BE
    Damit kannste fahren was das Auto erlaubt und es zählt nur die tatsächliche Last.



    Stimmt leider nicht ganz


    für BE gilt folgendes
    Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,


    Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.


    das Leergewicht ist leider immer mitentscheident


    so wie früher beim alten 3er das alles fahren darfst das gibts leider nicht mehr


    dann brauchst den C1E, der ist dann ähnlich dem alten 3er allerdings auch nur bis 12 t, der Dreier ging ja im besten Fall bis 18,75 t


    Gruß Mani

  • Super.... dann lohnt sich der pathfinder mit den 2,5t hänger ja doch ned :(

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  • @ Original von Der Glonntaler


    Un nun überleg mal was du geschrieben hast.


    Klar steht da nicht ... Fahren mit allem.


    Aber was heißt bei BE... Erlaubt fahren mit Ahg mit zGG > Leergewicht Auto ???


    Das heißt das mal jeden Anhänger fahren darf !!


    Deine 2 Teile sind gerade die Beschränkungen von B negiert.


    Also keine 3.5 T Gesamtzugbegrenzung


    und keine Begrenzung aufs leergewicht des Fahrzeuges


    --> Effektiv nur noch Begrenzung aufs die zulässige Anhängelast des Autos.


    ----------------------------


    @Morarion Wenn du BE hast darfste hinter ein Auto das Hängen was erlaubt ist und es zählt was hinten dranhängt nicht das zGG


    Btw .. Mt Klasse 3 wars blöder... Die dürfen nur 1 Achser fahren. BE darf auch Drehdeichsel

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  • Hallo


    Sorry Shadow, das stimmt nicht was Du da schreibst


    nochmal


    BE erlaubt
    Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.


    damit ist z.B. das obige Beispiel


    Zitat

    (Auto Leer 2000 kg, zGg 2800kg + Anhänger zgg 800 kg= 3600kg =verboten, zGg insgsamt zu schwer)


    mit dem BE nun erlaubt


    mein Patrol hat ca 2,3 - 2,4 Leer und 3,2 gesamt, mein Drehschemmelhänger hat 3,5 t, den darfst auch mit BE NICHT fahren da zulässiges Gesamtgewicht 3,5t ist und damit mehr als das LEERGEWICHT meines Autos


    zulässig wäre z.B ein Hänger mit 2,3t zGg da kleiner gleich meim Leergewicht, Gesamtzuggewicht wäre aber dann 5,5t also deutlich über den sonst mit B allein erlaubten 3,5 t


    das einzige wo Du rechts hast ist, das die Achsbeschränkung wegfällt, ich brauche für mein Hänger noch den 2er, wenn man den alten 3er umschreiben lässt dann reicht der auf einmal auch, der einzige Vorteil an dem neuen Klassensystem


    Ansonsten hat es nur Nachteile, und selbst beim umgeschriebenen alten 3er der dann den C1E enhält hat man Nachteile, den das Gesamtgewicht vom Hänger darf NIE höher als das LEERGewicht des Zugfahrzeugs sein, sobald man so eine Kombination fahren will, braucht man immer den echten 2er bzw heute den CE, der ist ohne Einschränkungen


    ansonsten einfach nochmal [URL=http://www.bmvbs.de/artikel-,302.1434/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-.htm#ziel2]hier [/URL]nachlesen, bischen runterscrollen bis zur Tabelle, die ist genauer


    Gruß Mani

  • Zitat

    BE erlaubt
    Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.


    Ich weiß nicht woher du das hast aber das ist falsch.


    Nehmen wir einfach mal das gültige GEsetz:



    § 6 FahrErlaubnisVerordnung


    Klasse B


    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)




    Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:


    Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden


    So Bitte nun komst du ???


    Die Beschränkung auf die Leermasse gilt für C1E und D1E ... Nicht für BE.


    Witerhin ist nur die Rede von Anhängern. Klasse 3 spricht von Einachsigen Anhängern ( oder Tandemachse mit Abstand kleiner als 1 m ?? na ja eben die beiden mitigen )


    Mit Klasse 3 darf man keine Drehdeichselanhänger an LKW oder PKW fahren.
    Wer umtauscht darf es dann aber nur mit Klasse 3 nicht.


    BE ist frei und erlaubt das fahren mit jeglichem Anhänger am Auto auch Drehdeichsel am Auto.

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    6 Mal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Hallo


    Zitat

    Ich weiß nicht woher du das hast aber das ist falsch.


    schau halt mein Link an und dann in der Tabelle etwas weiter unten


    das ist die Seite vom BUNDESMINISTERIUM für VERKEHR


    die müssens ja wissen, ham sich den schmarrn ja ausgedacht


    Gruß Mani


  • du hast die tabelle falsch interpretiert.


    B, BE, C1 und C1E


    B: Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten


    BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt


    also bei dem neuen stinknormalen pkw-führerschein, also nur B, hast du recht das die gesamtmasse des anhängers das leergewicht des zugfahrzeuges nicht überschreiten darf. aber in der anhängererweiterung BE wird dieser passus aufgelöst. das heißt ich darf dann jeden anhänger an das zugfahrzeug hängen, darf halt nur nicht die zulässige anhängelast überschreiten, sprich ich kann die eventuelle utzlast die der anhänger bietet nicht ausnutzen.



    dies ist mein auto, leergewicht um die 2300 kg, zul GG 2850 kg, zul. Anhängelast 3000 kg.
    der anhänger wiegt leer 1900 kg und hat ein zul. GG von 3.500 kg. das bedeutet ich darf den mit BE ziehen, darf aber höchstens mit meinem auto davor 1100 kg zuladen, mit nem Touareg V10 der 3.500 kg ziehen darf 1600 kg.


    ob dieser anhänger übrigens als 1-achser zählt weiß ich nicht, die radnaben der ersten und dritten achse sind auf jeden nicht mehr als 1 meter voneinander entfernt.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Für B bzw BE Inhaber ist es auch egal.


    Da geht es nur um "Anhänger"


    Bei Klasse 3 stand ... bis 7.5 T + einachsigem Anhänger


    Daher dürfen Klasse 3 Inhaber keine Drehdeichsel oder 2 Achser fahren B bzw BE Inhaber schon
    ( Ja auch B Inhaber wenn man sich umbedingt nen 3,5 T Drehdeichsel kaufen will und den auf 1.5 T Ablastet ;) )


    @ Glontaler.... Dein Link zietiert:


    Zitat

    Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm (Ausnahme bei Klasse B, siehe Abschnitt "Anhängerführerscheine"). Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 Kilogramm und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Bei der Klasse D1E darf der Anhänger außerdem nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.


    Wie wir sehen bezieht sich der PAssus mit der Leermasse auf C1E und D1E


    Genauso wie sich der letzte Satz nur auf D1E bezieht.


    Also da haste was falsch zusammengewürfelt denn wenn du meinst der mittlere Satz mit dem Leergewicht bezieht sich auch auf BE dann würde das heißen dass der letzte Satz auch für BE gilt also man mit BE im Anhänger Personen befördern darf weils ja für D1E verboten ist sich aber auch auf BE bezieht da also erlaubt sein müßte 8o


    Außerdem mußte mal logisch daran gehen


    B ist KFZ und eingeschrängt Anhänger
    BE KFZ + Alle Anhänger


    C ist LKW + einegschränkt Anänger ( nämlich keine Sattelanhöger )
    CE LKW + alle Anhänger.


    Das jemand für offenes BE C machen müßte ist.......


    C1E kann man nämlich nicht machen das ist nur nen Tauschführerschein für Klasse 3

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  • Hallo


    ich war zwar heute bei der Zulassungstelle, weil ich mir schnell ein 100er Aufkleber geholt hab, aber ich war da nach 5 Min wieder draußen und hatte keine Zeit noch bei der Führerscheinstelle zu fragen


    aber ich hab mir jetzt das alles nochmal durchgelesen und glaube das Ihr Recht habt mit dem BE und unbegrenzt



    man is ja lernfähig :)


    markus


    Dein Hänger ist ein Einachser, da Achsabstand unter 1 m, kannst auch am Fahrzeugschein erkennen, zul Achslast ist nur ein Wert eingetragen, nämlich Dein Gesamtgewicht


    bei meim Dreiachser sind zwei Gewichte eingetragen
    1 Achse 1300 kg
    2. Achse 2600 kg da dort die beiden hinteren auch wieder als eine zählen, da Abstand unter 1 m



    Shadow


    den C1 oder C1E ist nicht nur Tauschführerschein, den kann auch jeder machen der nur 7,5 t fahren will, aber nicht ganz große LKW


    spart viel Geld da nur etwa halb soviel Theorie und Fahrstunden Pflicht sind


    Gruß Mani


  • ist ein firmenanhänger der jetzt verkauft werden soll. mien frage kam daher da ich in der kopie des kfz-briefes den ich bekma wegen der techischen daten für autoscout etc. in der spalte "Anzahl der Achsen" 3 stand und sonst nix...


    aber aufgrud dieser kleinen jumboräder kam mir bereits der verdacht das es sich um nen einachser handeln muß, den platzmäßig hätte man auch "anständige" räder verbauen können...


    und ja, C1E kann man auch separat machen um 7,5er fahren zu dürfen...

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Mhh ich bin ja auch lernfähig... Wußte ich jetzt nicht das man C1 auch machen kann.


    Aber egal....


    Habe BE also wer schenkt mir nen ordentliches Zugfahrzeug =)


    Nein das einzig blöde an B ist das Problem mit den zGGs....


    Alle Fahrten die ich mit BE mache sind eigentlich Fahrten die vom den tatsächlichen Gewicht her locker in B passen aber eben nicht B sind weil der Autotrailer zGG 2.5 T hat ....


    Entweder ablasten oder BE

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  • hab noch mal ne Frage:


    Darf Peter mit seinem W10, welcher 500kg ungebremst ziehen darf, einen Anhänger ziehen der ein ZGG von 750kg fahren, wenn er diesen nur bis 500kg belädt?

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  • solange der anhänger beladen dann nicht schwerer als die 500 kg ist, ja.


    macht in der regel halt nur wenig sinn, da ein solcher anhänger ja auch schon ein höheres eigengewicht hat, also einer der maximal 500 kg zGG hat.

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • nuja macht halt soweit sinn, denn der Hängner mit 750kg ZGG ist schon da, nen 500er muss gekauft werden.


    dan eh nur sperrige gegenstände transportiert werden und evtl. bissl kleinkram geht das ;)

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  • Zitat

    Original von Sugar-Maisy
    Tut mir alle einen gefallen die nur Klasse B haben und nen anhänger ziehen wollen - tut ihn für mich als erbin eines Anhänger verleihs und allen anderen auf der straße och:


    investiert 500€ und macht den BE schein und dann könnt ihr auch mit so nem ding umgehen :rolleyes: ich habs daheim täglich gesehen wie dumm sich viele anstellen - mit dem B-schein darf man zwar nen anhänger fahren aber die meisten haben vorher noch nie einen gesehen geschweige denn angefasst. man hat echt angst um seine Schützlinge ;(


    ich find das totaler bockmist das man mit B schon sowas fahren darf aber nichtmal eine std in der fahrschule damit absolvieren musste :will-u-understand: aber das nen anderes thema...


    Und Du meinst wenn man den BE hat, dann kann man mit dem Hänger umgehen?! Das wage ich mal zu bezweifeln, denn wenn jemand frisch seinen B hat, dann kann er auch noch nicht mit dem Auto umgehen...


    Ich sage jetzt mal nur LEARNING BY DOING...

    Oins isch Fakt: Hosch oin vor Dir mit BC, isch's Leba nemme schee... :)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mortarion
    hab noch mal ne Frage:


    Darf Peter mit seinem W10, welcher 500kg ungebremst ziehen darf, einen Anhänger ziehen der ein ZGG von 750kg fahren, wenn er diesen nur bis 500kg belädt?


    Peter hat nen ungebremsten Anhänger?


    FE brauchst du dafür nur B, alles weitere siehe Phryso.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.


  • jopp ist ungebremst, gebremst darf der W10 ja 1100kg

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