Schleppachsen/Nachläufer/Hund mit kl. B

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 13.871 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Basty.

  • Mach mal besser ein Neues auf so kann man das andere Thema noch nutzen, und keiner is verwirrt.


    Wie siehts mit nem Hund aus? darf ich den mit Kl. B fahren?



    Achso selbe daten, 1400kg max bis 8% 1200kg Normal
    leergewicht 1394kg


    Fahrzeug was geladenwerden soll etwa 950kg (da ich hier keine sitze ausbauen müsste)


    Basty

  • ohne erneut zur Verwirrung beitragen zu wollen ;)


    ...dann liegt "Schleppen" im Sinne § 33 StVZO vor. Siehe Abs. 2 Ziffer 1.


    Mit Wegfall des § 18 StVZO ist deren Zulassungsfreiheit umstritten, siehe diesen Aufsatz Peter Kotulla

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    ohne erneut zur Verwirrung beitragen zu wollen ;)


    ...dann liegt "Schleppen" im Sinne § 33 StVZO vor. Siehe Abs. 2 Ziffer 1.


    Mit Wegfall des § 18 StVZO ist deren Zulassungsfreiheit umstritten, siehe diesen Aufsatz Peter Kotulla


    Motorschaden könnte ich vorweisen ;) also wärs dann abschleppen? ;)


    Ja ich weiss dann nur bis in die nächste werkstatt...


    :uzi: jeder siehts irgendwie anders, die schleppachsen sind ja selbst in relativ neu noch erhältlich, bei ebay steht eine drinne.


    Muss die nun zugelassen sein?


    Also wenn ich eine finde, könnte ich die nur bis 750kg nutzen?

  • Also zwar Offtopic aber:


    Miete dir mit deiner Holden einen Autotrailer 7,5 T ( Abschleppfahrzeug ) und hol dein Auto ab. Gibts keine Anhängerprobleme ...
    Nur ein wenig beim rangieren aufpassen.


    Schau mal im Verkehrsportal... Da wird die Schleppachse behandelt:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=67339&hl=schleppachse

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Zitat

    Original von SePtOn
    Mit Führerscheinklasse B darf er aber keinen 7,5 Tonner fahren. ;)


    SePtOn ich hatte als irrsin der scheiss aufteilungen in dem Anderen Thread meine Mutter erwähnt die es darf aber sicher um Längen schlechter hinbekommen würde wie ich.


    Das meint er sicher mit meiner Holden


    @shaddow lohnt sich wohl kaum, da lass ich es besser da stehen wo es is das auto, und gut, lese mir das gleich noch durch.



    Mfg basty

  • § 18 StVZO alt, inzwischen aufgehoben und durch § 2 FZV ersetzt, regelte dezidiert das Abschleppen. Man verzichtete darauf, diesen Vorgang in § 2 FZV neu zu regeln, da diese "Sonderform des Schleppens" (Erlaubnisfrei bei Nothilfe) nur bei zugelassenen Fahrzeugen rechtlich korrekt passieren kann. Dies ändert nichts daran, dass die in der Rechtsprechung gewachsene Definition zur Abgrenzung zum § 33 StVZO (der noch gilt, "erlaubnispflichtiges Schleppen"), bestand hat (Nothilfe zur Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 33 StVZO).


    Abschleppen liegt vor, wenn ein liegengebliebenes, vor Ort nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen wieder fahrbereit zu machendes, zugelassenes Fahrzeug auf kürzestem Weg zu einer geeigneten Werkstatt oder zu seinem Standort (Halteradresse) abgeschleppt wird, wenn letzteres näher ist, als eine geeignete Werkstatt. Hierbei ist ggf. die nächste Autobahnausfahrt zu verlassen und es darf nicht wieder erneut aufgefahren werden.


    Ist das Fahrzeug erst mal am Halterstandort oder der Werkstatt, ist jedes weitere Anhängen (nicht Aufladen) "Schleppen", nicht Abschleppen. Und zum Schleppen benötigt man Genehmigung, Abschleppdienste haben diese.


    Hat man diese Genehmigung, die man ohne spezielle Fachnachweise nicht erhält, beträgt die höchst zulässige Anhängelast bei Nutzung einer Schleppachse 50 % des Leergewichtes des ziehenden Fahrzeuges, in deinem Fall 697 kg bzw.maximal 750 kg.



    Schleppachsen werden derzeit wie saures Bier in den Auktionsportalen verschleudert, weil die Besitzer damit in Deutschland nichts mehr anfangen können und ich behaupte mal, das wissen sie! Sie müssen nämlich zgelassen sein, sind aber nicht zulassungsfähig!


    Nochmal zu § 18 StVZO, der gestrichen wurde: Dort war in Absatz 1 die Schleppachse ausdrücklich als "zulassungsfrei" benannt.


    Der Gesetzgeber hat mit § 50 FZV zur Besitzstandswahrung der Zulassungsfreiheit bestimmter Fahrzeuge und Anhänger geregelt, dass solche, welche nach § 18 Absatz 2 StVZO einmal zulassungsfrei waren, es auch bleiben. Absatz 2, nicht Absatz 1!


    Da die Schleppachse aber in Absatz 1 als zulassungsfrei aufgenommen war, gild die Übergangsregel des § 50 FZV nicht für sie. An anderer Stelle der FZV ist sie auch nicht als zulassungsfrei erwähnt, ergo handelt es sich seit dem 01.03.2007 (Inkrafttreten FZV) hierbei um einen zulassungspflichtigen Anhäger.


    Deshalb werden die Dinger verschleudert und Interessenten glauben gemacht, dass sie immer noch zulassungsfrei seien, "weil sie ja mal im alten § 18 StVZO gestanden haben" ... dort allerdings im falschen Absatz.


    Und nun bezweifle ich, dass man diese Dinger abgenommen und zugelassen bekommt.


    Vergiss das Projekt

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()


  • Jupp deine Mutter meinte ich ;)


    Wieso schönes Abenteuer... Trucker Wochenende. Von wo bis wo sollte denn die Reise gehen ???

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • laut routenplaner wärs Oneway 160km bissel drücken kann man es auf 145 aber weniger werden es dann nicht ;)


    Also es lohnt einfach net, dafür en Abschlepp lkw zu mieten.


    Schade, die karre hätte echt was gehabt.


    Mfg Basty

  • Ich meinte " Wo bis wo" ... ggf findest du einen hier der sich opfert... mit Klasse 3 oder BE... bzw gegen eine kleine Aufwandentschädigung dir das Teil fährt

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Zitat

    Original von Shadowrun
    Ich meinte " Wo bis wo" ... ggf findest du einen hier der sich opfert... mit Klasse 3 oder BE... bzw gegen eine kleine Aufwandentschädigung dir das Teil fährt


    dazu muss ich erstmal einen Trailer haben ;) Muss ich mich morgen mal mit Beschäftigen, den Mech von mir fragen und so.


    Wenns ja was wird, wird sich schon wer finden hoffe ich, ansonnsten kann ich ja hier noch fragen.


    Strecke Wasungen bis ~Sangerhausen