Fleppen (zu deutsch Führerschein)

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.122 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Wir haben mal wieder dieses leidliche Thema rund um den Plastik-FS diskutiert . Ein Kollesche hat gemeint es gäbe ab 01.01. eine neue Regelung die alles alte auser Kraft setzt und somit die alten Fleppen was die graue und die Rosa pappe war nicht mehr gültig wäre.
    Ich bin aber nach wie vor der meinung das ich durch den Schutz des besitzstandes meine bisherige FS behalten tue. Also im klartext mein kollege meinte das ich mit dem PKW führerschein(erworben 1989) nur noch 3,5t fahren darf auch ohne das ich die pappe umschreiben lasse.Wobei ich meine das ich mit meinem FS weiterhin 7,5 t solo bzw. 12 t züge fahren darf.


    wer kennt sich da genauer aus ? gibt es so eine regelung überhaupt.

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

    • Offizieller Beitrag

    Also die BRD-Führerscheine sind unbegrenzt immer noch gültig.
    Nur die DDR-Führerscheine verlieren jetzt irgendwann die Gültigkeit.


    Beim Umtausch behältst du aber den alten Umfang, kriegst nur ne neue Verschlüsselung..
    (Also auch mit dem neuen Schein bis 7,5t)

  • Also: der rosa bzw. graue Führerschein gilt weiter. Du wirst nicht gezwungen, auf diese bunte Zumutung umzusteigen.
    Auch darfst Du weiterhin bis 7,5 Tonnen fahren.


    In der neuen Aufschlüsselung müsste das sein:


    BC1EML. :D


    In der alten:


    Klasse 3. :D

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    • Offizieller Beitrag

    sage mal ist die Klasse 3 umgeschrieben jetzt nicht BCE ?
    und man kann mit Anhänger soweit ich weiß auch insgesamt bis 11t befördern, zumindest war mir so.

  • den alten musste natürlich nicht umtauschen ( beim DDR-FS weiß ich es nicht) und natürlich kannst du nach wie vor alles fahren wie vorher auch! Musst nur beim Umschreiben aufpassen, dass die nix vergessen!
    http://www.auto-und-verkehr.de/alter-fs.php
    http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/archiv/990112_4.html

  • Zitat

    Original von Jens [Nissanclub-NB]
    sage mal ist die Klasse 3 umgeschrieben jetzt nicht BCE ?


    BCE=Klasse 2!
    Wie beim Bund! :D


    Und wie beim Bund ist die alte Klasse 3 jetzt B (bis 3,5 to) C1 (bis 7,5 to) E (Anhängers auch noch irjentzwie). C ist tonnenmäßig unbegrenzt. M und L als Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Motor und sowas ischa klaa!

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  • Also ich habe mich mal ein bischen schlau gemacht ,ich denke mein kollege hat da was verwechselt .Das was er meinte trifft alles auf den alten BRD 2er schein zu.


    In einer Broschüre des ADAC habe ich gefunden das das was mit dem vollendung des 50.lebensjahr was zu tun hat. Und zwar gibs da ne befristung bei der klasse CE.


    Also aus dem alte 3er (PKW) bzw der alte DDR B bzw.BE(Pkw)


    sind geworden die Klassen B , BE,C1,C1E,M,L,


    Interresant immer noch die C1E .Bis 12 t wobei die zul.Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des zugfahrzeuges nicht überschreiten darf.


    Über eine ganz neue regelung habe ich allerdings noch nichts gefunden.

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    :falschforum:

  • Wobei wenn man nen Klasse drei hat und den auf C1E umschreiben lassen will, kriegt man nur eine Bemerkung dazu, das man nur einachsige Anhänger(oder mehrachsige wenn die Achsen nicht weiter als einen Meter auseinander sind) fahren darf.


    Wenn man aber heute als neuling den C1E macht, darf man auch mehrachsige Hänger fahren.


    Allerdings wenn man einen alten Klasse 2 hat, sollte man den vor dem 50. jahr umschreiben und einen Besuch beim Arzt machen, da er sonst ungültig wird.



    Bis denne


    Reiffy

    :peace: Wer später bremst, ist länger schnell !! :peace:

  • sorry das ich so ein altes thema noch einmal hervorkrame...


    ich habe meinen alten lappen im jahre 2000 bereits umschreiben lassen, aus einem ganz einfachen grund. man hat als "alter" FS-besitzer mehr fahrrechte als mit dem ehemaligen führerschein.


    ich hatte vorher nur klasse 3


    jetzt ist es folgendermaßen:
    BE
    C1E
    CE (ziffer 79 = C1E Zug mit MEHR als 12000 kg)
    ML und auf antrag T (traktoren über 30 km/h höchstgeschwindigkeit)
    man muß nur einen wisch vorlegen das man z.b. in der landwirtschaft aushilft etc.)


    desweiteren ist die beschränkung der einachsigen (tandem)anhänger gefallen.
    mit dem neuen darf man nach EU-recht auch mehrachsige anhänger fahren (gibt es auch für PKW´s)

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    auf antrag T (traktoren über 30 km/h höchstgeschwindigkeit)


    Das hab ich bisher noch nicht gewusst , aber danke für den Tip das hilft vieleicht für eine Zukünftige bewerbung. Das hätte ich vor 6 wochen wissen sollen.


    Du hast die CE mit eingetragen bekommen ?das wärn LKW solo und züge unbegrenzt und hast keien zusatzprüfung machen müssen ?


    weil ich darf ja mit meiner 3 nur züge bis 12t fahren

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    :falschforum:

  • das mit dem traktor wußte ich auch nicht.
    das hat der mensch von der führerscheinstelle gesagt.
    er fragte "hintenrum" ob ich denn auch traktoren fahren würde. es gebe da die möglichkeit, etc ... :D
    naja, da habe ich mir dann von "meinem" reiterhof nen wisch schreiben lassen das ich den öfters mal fahre. hab zwar auf dem neuen noch nie drauf gesessen aber is ja egal :D :D


    nein, den großen CE habe ich leider net, so großzügig war er dann doch nicht... :P


    aber "früher" (alter führerschein) war die begrenzung nicht bei 12000 kg sondern bei um die 17 tonnen und das ist mit dieser ziffer 79 codiert in den neuen ist ja alles mit ziffern beschränkt/erlaubt (brillenträger etc.) so auch evtl. einschränkungen.


    das blöde ist das selbst tüv-prüfer net wissen was welche ziffer bedeutet.
    mir wollte einer weißmachen mit dem dürfte ich nen 17-tonner fahren, also z.b. so nen 4-achser wie er im baustellenverkehr unterwegs ist, halt nur ohne anhänger...
    aber dem is leider nicht so... :heul:


    denn bei C ist bei mir nur ne linie beim erteilungsdatum...
    das CE bezieht sich nämlich auf ein zugfahrzeug der C1-klasse... [79 (C1E >12000kg, L größer/gleich 3 achsen)]


    aber das is ja nix neues das man die tüv-ler nix fragen kann :D

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • nene ich hab einmal den fehler gemacht und hab die fleppen zu früh umschreiben lassen , das hat mir damals eine nachschulung eingebracht , bilde mir ein wenn ich die damals ein halbes hahr später umschreiben lassen hätte wäre es gar nicht aufgefallen das ich noch probezeit gehabt habe . :(



    also würde ich theoretisch auch die T eingetragen bekommen wenn ich jemanden finden würde wo mir bescheinigt das isch so ein teil schon mal gefahren habe , zählt der ZT 303 auch zu dieser kategorie?

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    :falschforum:

    Einmal editiert, zuletzt von M.L. ()

  • was is ein ZT 303???
    kenn nur ne Z 3, aber das is ja was anderes :P


    derjenige muß dir bestätigen das du den traktor regelmäßig FÄHRST, nicht das du ihn mal gefahren HAST...


    aber da solltest du mal auf der FS-stelle bei euch nachfragen ob das so einfach geht. denn normalerweise muß dafür tatsächlich eine prüfung abgelegt werden.


    der traktor darf aber auch nicht schwerer als 7,5 tonnen sein, denn für die braucht man den 2er (C).
    das sind dann aber schon gewaltige schlepper...

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    was is ein ZT 303

    ein ZT 303 ist ein traktor der Ehemaligen (russisch besetzten deutschen gebiete) DDR .

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    :falschforum:

  • ahja, wahrscheinlich so ein richtig dicker brummer :D

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