Betriebsuntersagung Kfz durch "Landesbetrieb Verkehr"

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 5.776 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mortarion.

  • Kurze Story:


    Autobesitzer öffnet seinen Briefkasten und findet dort einen gelben Brief vor (Förmliche Zustellung).


    Beim lesen des Briefes dann der Schock! Der Landesbetrieb Verkehr untersagt dem Empfänger den weiteren Betrieb des Fahrzeuges. Grund: Nicht durchgeführte Mängelbeseitigung nach Rückrufaktion. Hier, Briefzitat: " Der Steuernocken des Lenkradschlosses kann brechen. Geschieht dies während der Fahrt kann das Lenkradschloss verriegeln. Das Fahrzeug wäre dann nicht mehr lenkbar."


    Also schon was wichtiges. Kurze Recherche im Internet ergab: Ja, Rückrufaktion gab es vor ca. 2 Jahren. Anruf beim Vorbesitzer "Nö, ich wurde nicht angeschrieben" Halte ich durchaus für möglich, da der Vorbesitzer doch als recht gewissenhaft angesehen werden kann. Nächster Anruf also bei BMW.
    Kein Problem; Ja, Rückruf gäbe es. Ja, wird auch jetzt noch kostenlos erledigt.


    OK. Das eine Problem hätte der Autobesitzer nun schon mal erledigt. Aber wie geht es nun mit dem Amt weiter? Zumal das Amt schrieb (weiteres Briefzitat):
    "Sie müssen unverzüglich, jedoch bis spätestens 27.10.2008
    1. die Kennzeichenschilder -zwecks Entstempelung- und
    2. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw Fz-schein und -brief -zum Eintrag der Außerbetriebsetzung- bei der im Briefkopf genannten Dienststelle vorlegen. "


    Brief geht natürlich noch weiter...


    Nun die Frage(n)
    - Als Gebrauchtfahrzeugkäufer habe ich doch eigentlich keine Chance so einem Umstand zu umgehen, oder? Ich meine, sollte man nun nach jedem Kauf beim KBA anfragen ob es wichtige Rückrufaktionen gab?
    - Das Amt schrieb "bis zu, 27.10. - Was ist nun aber, wenn die Werkstatt den 30.10. als frühesten Termin frei hat?
    - Was droht dem Besitzer sonst noch? Im Brief steht etwas von Gebührenbescheid.

  • Moin Stoho,


    mensch heut morgen noch so locker geschnackt und jetzt das... :(


    Also grundsätzlich würde ich morgen erstmal beim Amt anrufen und Ihnen erklären, das Du der neue Besitzer vom Fahrzeug bist und vom Vorbesitzer angerufen wurdest und er Dir die Sache mit dem Brief erklärt hat.
    Dann erklärst Du das Du natürlich und selbstverständlich sofort einen Termin in der Werkstatt gemacht hast, diese aber erst 3 Tage nach Fristablauf einen Termin frei hatte, den Du natürlich trotzdem angenommen hast.
    Ich denke mal das Sie Dir die 3 Tage gestatten und das Du dann halt nur beim Amt vorweisen musst, das Du wirklich in der Werkstatt warst um den Mängel beseitigen zu lassen.

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  • Für gewöhnlich - so war es bei mir - wird man, reagiert man auf ein Anschreiben wegen einer Rückrufaktion nicht, vom Hersteller erinnert. Reagiert man dann noch immer nicht, wird man zusätzlich vom KBA angeschrieben.


    Entweder hat die Post geschlampt, oder der Verkäufer hat das verbaselt.


    Mein Beispiel: Ich fuhr einen Volvo 740 Turbo, den es mit der Zusatzausstattung einer AHK gab. Die von Volvo verbaute AHK war fehlerhaft. Meiner war jedoch nachträglich mit einer AHK von Westfalia ausgerüstet worden, weshalb der Grund der Rückrufaktion für mich nicht zutraf.


    Dreimal wurde ich von Volvo angeschrieben, dreimal schickte ich eine Kopie der ABE der AHK an Volvo und erklärte, dass meine AHK nicht vom gleichen Hersteller stammt, wie die bemängelte.


    Irgendwann kam dann ein Schreiben vom KBA, weil ich angeblich nicht reagiert hätte, mit Androhung der Stillegung.


    Ein Fax ans KBA mit Kopie an Volvo, und die Sache war erledigt.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Moin B.A.


    Denke / Hoffe auch, dass die 3 Tage mit dem Amt irgendwie vereinbart werden können. Der Brief ging im übrigen nicht an den ehemaligen Fahrzeugbesitzer sondern direkt an mich.

  • @ Yeti - Kann ich mir beim ehemaligen Besitzer (der ja aus Familienkreisen kommt) eigentlich nicht vorstellen. Hm, was sein könnte ist, das seine Exfrau die Schreiben vielleicht verschwinden ließ. Weiß nicht mehr genau, wann die sich den Scheidungskrieg geliefert haben.


    Was mich nur wundert ist, dass die dann über 1 Jahr lang ruhig waren.
    Und jetzt (nach 2 Jahren) an mich heran treten.

  • Zitat

    Original von Stoho
    Moin B.A.


    Denke / Hoffe auch, dass die 3 Tage mit dem Amt irgendwie vereinbart werden können. Der Brief ging im übrigen nicht an den ehemaligen Fahrzeugbesitzer sondern direkt an mich.


    Klar. Die haben Deine Adresse dann vermutlich kurz nach dem Kauf ermittelt. Und da Du der Halter bist, müssen sie Dich ja anschreiben.


    Aber keine Panik, Stoho. Anrufen, Sachverhalt schildern, Fax mit Kaufvertrag an Landesbehörde und Mangel beheben lassen. Sollte ohne Probleme funktionieren.

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  • Fax mit Kaufvertrag? Wollte denen eher Fax mit Werstatttermin schicken. Klar, bestätigt denen zwar nicht dass ich dort auch hinfahre, aber mehr kann ich im Moment ja nicht tun. Bin nur froh, dass ich in der Woche nicht auf das Fahrzeug angewiesen bin.

  • Zitat

    Original von Stoho
    @ Yeti - Kann ich mir beim ehemaligen Besitzer (der ja aus Familienkreisen kommt) eigentlich nicht vorstellen. Hm, was sein könnte ist, das seine Exfrau die Schreiben vielleicht verschwinden ließ. Weiß nicht mehr genau, wann die sich den Scheidungskrieg geliefert haben.


    Was mich nur wundert ist, dass die dann über 1 Jahr lang ruhig waren.
    Und jetzt (nach 2 Jahren) an mich heran treten.


    Bei meinem Volvo ging das auch über 2 Jahre...völlig normal.

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    • Offizieller Beitrag

    Uih.


    Heiße Story.


    Sowas wird doch aber nicht bei jedem KBA Rückruf durchgezogen oder?


    Außerdem hätte man das ja auch beim Zulassen merken können das der Rückruf an diesem Auto nicht durchgeführt wurde.....


    Allgemein werden die Ämter über die FIN die Halterdaten ermittelt haben. Und dann war denen das grad egal wer Halter ist und ob der was dafür kann oder nicht war erstmal egal.


    Gehe den Weg direkt übers Amt. Rufe dort an und schildere das Problem. Da wird man sich schon einigen können.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
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  • Zitat

    Original von Busfred
    Uih.


    Heiße Story.


    Sowas wird doch aber nicht bei jedem KBA Rückruf durchgezogen oder?


    Zumindest bei solchen Rückrufen, bei denen es um einen sicherheitsrelevanten Mangel wie in diesem Falle geht. Da sind die rigoros. Mir wollten sie den Volvo damals stillegen wegen angeblicher Sicherheitsmängel an der AHK (siehe oben).


    Zitat


    Außerdem hätte man das ja auch beim Zulassen merken können das der Rückruf an diesem Auto nicht durchgeführt wurde.....


    Ich glaube nicht, dass derlei abgeprüft wird. Die Zulassungstellen vor Ort werden die Zulassungsfähigkeit vermutlich nur anhand der HU/AU-Bescheinigungen. Wenn die ok sind, gibt es die Zulassung, es sei denn, es lägen Daten bzgl. des künftigen Halters vor, die einer Zulassung entgegenstünden.


    Zitat

    Allgemein werden die Ämter über die FIN die Halterdaten ermittelt haben. Und dann war denen das grad egal wer Halter ist und ob der was dafür kann oder nicht war erstmal egal.


    Da vermute ich mal, dass die Behörde sich das Datum der Ummeldung gar nicht erst angesehen hat. Sonst hätten die vielleicht von sich aus zunächst ein Erinnerungschreiben losgeschickt und nicht gleich die Stillegung gefordert.


    Zitat

    Gehe den Weg direkt übers Amt. Rufe dort an und schildere das Problem. Da wird man sich schon einigen können.


    Genau!


    Das Fax mit dem Werkstatttermin wird die vermutlich nicht interessieren, Stoho. Wenn die Dein Dilemma erkennen, werden die schlicht eine Frist setzen, innerhalb derer Du den Werkstattbesuch nachweisen musst. Sie müssen nur wissen, warum DU den Rückruf noch nicht beachtet hast. Und der Grund ist simpel: Du wußtest bei Kauf nichts davon. So dämlich kann niemand sein, dass er das nicht einsehen würde.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Richtig, Busfred und Yeti!


    habe inzwischen mit dem Amt telefoniert und in der Tat hat die Dame mir so ziemlich alle Vermutungen von Yeti bestätigt. Ich bin im Moment der Dumme, weil ich aktuell der Halter bin.


    War aber sehr nett und hat mein Anliegen durchaus verstanden.
    Habe ihr den Werstatttermin (30.10.) erläutert und nun bis zum 03.11.
    Zeit, die Beseitgung der Mängel nachzuweisen.


    War gestern vielleicht etwas aufgeregt, aber ich bekomme höchst selten Post vom Amt.


  • Ich als staatlich geprüfter Beamtensohn *kicher* weiß, dass man da gelassen reagieren kann.

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  • Wenn ich daran denke, wie lange es oft dauert bis ein Auto von amts wegen zwangsweise abgemeldet wird, z. B. wegen Kfz.-Steuerschulden oder Verstoß gegens Pflichtversicherungsgesetz, dann scheint hier keine übertriebene Hast geboten zu sein! 8)

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    • Offizieller Beitrag

    Da könnte ich Geschichten erzählen.... :D :evil:


    Aber das Problem sollte ja nun erledigt sein. :)

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  • Zitat

    Original von Busfred
    Da könnte ich Geschichten erzählen.... :D :evil:


    Aber das Problem sollte ja nun erledigt sein. :)


    Onkel Busfred, Onkel Busfred erzähl uns eine deiner tollen gute nacht geschichten!!


    ich brauc was zu tun morgen auf der arbeit.....

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