Offener Lufti

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.205 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Evil.Grasshopper.

  • Hi!


    Wie sieht es denn jetzt eigentlich mit offenen Luftfiltern aus? So ein Typ vom ATU meinte, daß die nicht zulässig sind im Bereich der StVo. Ich wollte mir vielleicht einen von K&N holen, bei denen steht aber Tüv-geprüft. Sind die mit ABE oder ist da der Betrieb auf eigene Gefahr?

  • ...wenn da TÜV-geprüft drannsteht, habe ide ja ein Teilegutachten....also keine ABE. Damit bekommst Du das Teil aber beim TÜV eingetragen.


    Ist beim Green-Twister (http://www.green-filter.de</a>) auch so.


    Kannst Ihn unter www.nissanfanclub-bw.de bei Club/Mitglieder/Sascha anschauen


    Cu
    Sascha

  • Oh man, diese ewige Eintragerei. Was kann man denn da beim Einbau falsch machen?!? Die wollen doch bloß wieder Kohle kassieren. Das würde ja wieder 40 Euro für's Eintragen kosten. Gibt's nicht auch Filter mit ABE?

  • Ein paar 57i Kits von K&N gibts auch mit ABE, leider aber nicht für Nissan Fahrzeuge. Es geht eigentlich nur um die "Lärmbelastung", die durch einen offenen Luftfilter entsteht. Wenn dein Tüv Mann rumzickt, dann versuch mal ein paar Dämmmatten von innen an die Motorhaube zu basteln, das sollte ihn zufrieden stellen.

  • Hi,


    also ich hab einen von Jamex der hat Tüvgutachten ist so gesehen eingetragen.


    cu euer Evil _,,°-°,,_