Liberaleres Rechtsdienstleistungsgesetz hat restriktives Rechtsberatungsgesetz abgelöst.

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  • ... anscheinend ist es nicht nur an mir im D-Zug-Tempo vorbeigedonnert... :D


    Das Rechtsberatungsgesetz (RBG), das so manchen Forenbetreibern zu heftigen Abmahnungen verhalf, ist seit dem 30.06.2008 außer Kraft.


    Seit dem 01.07.2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft.


    Der Gesetzgeber hat es endlich erkannt, dass das aus dem Jahr 1935 stammende RBG nicht mehr zeitgemäß war und u.a. unnötig die qualifizierte Prävention der Polizei oder die beratende Arbeit von Berufsvertretungen behinderte bzw. eigentlich unmöglich machte.


    Stellt man nun alte und neue Rechtslage gegenüber:


    § 1 RBG (alt, auszugsweise):


    Zitat

    Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.


    § 1 RDG (neu, auszugsweise):


    Zitat

    Dieses Gesetz regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.


    ...dann wird deutlich, dass das RBG alt dahingehend orientiert war, das Tätigkeitsfeld und somit Einkommen eines Berufsstandes zu schützen ;)


    ...und das RDG neu darauf abzielt, den Rechtsuchenden zu schützen.


    Dies versetzt nun endlich einen Betriebsrat/eine Berufsvertretung in die Lage, einen Arbeitnehmer zu beraten, mit welchen, rechtlichen Mitteln er sich gegen Übergriffe des Arbeitgebers wehren kann und ein Polizist kann der Ehefrau eines prügelnden Mannes Hilfestellung geben, wie sich dies gerichtlich unterbinden lässt.


    Welche Konsequenz hat das für Internetforen?


    Sie müssen ihren Disclaimer anpassen :D


    § 2 (1) RDG:

    Zitat

    Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.


    ... aha, da steht immer noch "konkrete fremde Angelegenheiten", aber was hat das mit der Einschränkung "sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert" auf sich?


    "Bauchantworten" im Tenor, "ohne das geprüft zu haben würde ich mich folgendermaßen verhalten..." ... "meine rechtlich nicht vorgebildete Meinung ist ..." sollten unbedenklich sein.


    Gleichfalls ist das bloße Auffinden von passenden Gesetzestexten oder deren Zitat oder Verlinkung in Bezug zu einem konkreten Rechtsproblem unbedenklich.


    Auch die Darstellung von Rechtsmeinungen, die in den Medien zu einem "passenden" Rechtsproblem verbreitet werden, ist keine Rechtsdienstleistung.


    Unberührt bleibt: Wer seine Fragestellung weiterhin "hypothetisch" ("angenommen, es wäre folgendes passiert") formuliert und wer entsprechend hypothetisch darauf antwortet, sollte nicht mit dem RDG kollidieren und erspart dem Forenbetreiber mögliche Schwierigkeiten.


    Interessant ist es noch zu erwähnen, dass ein Verstoß gegen das neue RDG keine Straftat mehr ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das ist allerdings kein Grund zum jubeln, da solche Owis pekuniär meist härter bestraft werden, als Straftaten. Allerdings kann man deshalb nicht als vorbestraft gelten und Haft gibt es auch nicht.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Liest sich ja auf den ersten Blick ganz gut.......und wird auf den zweiten Blick durch eintreiben von Bußgeldern das Staatssäckel füllen.... :D




    Oder habe ich da den Sinn doch nicht so ganz mitbekomen?

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden