was darf man in der schweiz

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 6.261 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bady-key.

  • hey Leute also ich werd wohl bald in die Schweiz kommen und da wollte ich mal fragen was den so erlaubt ist bei euch nicht das ich dann in der anfangs zeit mein Auto wieder zurück rüsten muss.


    habe Heck- und Frontschürze sie wie Seitenschweller und Spurplatten verbaut. Scheiben getönt Seitenblinker gecleant und solche spielerreien.


    Wie sieht es mit UBB aus?

  • HI,


    was meinst du mit "in die Schweiz kommen" ???


    zu Besuch??? oder zum Arbeiten???


    wo ist dein Auto momentan gemeldet??? wo wird es dann gemeldet???


    wirds umgemeldet oder bleibst in Deutschland???


    Wenns in D bleibt, musst du nichts machen, wenn in D alles eingetragen ist.


    Alles was nicht eingetragen ist solltest du sowohl in D als auch für CH eintragen lassen oder abbauen ;)


    Gruß Hansi

    N15 GTI - 196.092 km - EZ 01/98 - abgemeldet 24.07.08


    "wenn man nicht die Fresse halten kann, einfach mal Ahnung haben!"

  • Zitat

    Original von B11-Gott
    In der Schweiz darf man Essen und Trinken.


    darf man auch :Sex: ???

    N15 GTI - 196.092 km - EZ 01/98 - abgemeldet 24.07.08


    "wenn man nicht die Fresse halten kann, einfach mal Ahnung haben!"

  • Ich meine, dass hier schon einige ihren getunten Nissan verkauft haben als sie in die Schweiz gingen weil es dort teilweise noch strenger zugeht als in D.


    Näheres müssten aber die schweizer Kollegen sagen können.

  • Zitat

    Original von B11-Gott
    Haben die Schweizer eigentlich Schweizfüsse???


    Das fänd ich nicht so besonders gut.


    Nein, das dürfen sie nicht!

  • also ich werd wohl in 3-vier monaten in die schweiz ziehen (basel umland)


    also fest hin ziehen und will dann ja auch da arbeiten, gemeldet ist es in D und auch fast alles eingetragen. wie das mit dem ummelden ist weiß ich noch nicht

  • naja will eben nicht das ich nach 1000km wieder umdrehen kann weil die mich garnicht über die grenze lassen, weil meine frontschürze ist noch nicht eingetragen.....

  • Vorab wenn Du den Festen Wohnsitzt in der Schweiz hast must Du versuchen für Deine Anbauteile ein Beiblatt zu bekommen, am besten beim Hersteller anfragen...
    Zum teil ,aber nur zum teil wird die Eg Abe bei der MFK aktzeptiert.
    Aber eintragen bzw. Abnehmen must Du Deine anbauteile auf jeden fall....


    Nun über die Ubb braucht man ja nicht viel worte verlieren ..oder??


    Am besten wenn Yves dazu was sagt ,der kennt ja die Plackerrei mit dem MFK in der neutralen Zone:)

    Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß.
    Wilhelm Busch


    Ich Lösche.............. gerne...................... meinen Durst und hab Spaß dabei!


    Bullen sind kastrierte Ochsen!

  • ubb ist erstmal uninteressant,


    wichtig wäre was ich darf wenn ich jetzt ma ne woche in die Schweiz fahre hab alles eingetragen in D außer der frontschürze