Peter erkundigt sich bei einer großen Direktversicherung, was
"Wir stufen ihren Zweitwagen in die gleiche SF-KLasse ein wie ihren Erstwagen, auch wenn dieser nicht bei uns versichert ist"
konkret bedeutet. Am Telefon wird ihm die Auskunft erteilt, dass, wenn Peter dann mit dem Zweitwagen einen Haftpflichtschaden verursacht, auch der Erstwagen herabgestuft wird, obwohl dieser woanders versichert ist.
Peter ist etwas ungläubig und fragt sich jetzt, ob das tatsächlich stimmt und wie die gesetzliche Grundlage dazu aussieht, dass Versicherung A in Peters Vertrag mit Versicherung B herumfuhrwerken darf. Kann jemand Peter helfen?