Radarkontrollen: Richter akzeptieren Fotos nicht mehr als Beweis

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 5.080 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Busfred.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber mal wieder ausgebremst. Schon vor einigen Wochen hoben die Richter ein Bußgeld gegen einen Temposünder auf, den eine automatische Videoaufnahme überführt hatte. Die verdachtsunabhängige Aufnahme verstoße gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagten die Richter. Jetzt zeigt sich, dass das Urteil weitreichende Folgen hat: Inzwischen liegen erste Entscheidungen vor, in denen Amtsge-richte auch Temposünder freisprechen, die – wie üblich – durch das Foto eines Blitzgeräts und nicht durch ein Video überführt werden sollen. Solche Fotos seien nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr als Beweis verwertbar, erklärten etwa die Amtsgerichte in den sächsischen Städten Grimma und Eilenburg.


    Nach Ansicht der Richter ist die Aufnahme und Speicherung eines Fotos ebenfalls ein Eingriff in das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, der nur legitim wäre, wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe. Die fehlt aber. „Da gibt es eine Gesetzeslücke“, sagt Anwalt Frank Seutter von der Kanzlei Buse Heberer Fromm. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, der Sachverhalt werde derzeit „juristisch geprüft“.
    Fragliche Identifiktion


    Die Straßenverkehrsbehörden sind nervös. „Wenn Fahrzeughalter derzeit auf Anfrage angeben, sie wüssten nicht, wer ihr Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat, sind die Beamten in einer schwierigen Situation“, sagt Seutter. Denn ihr Beweis – das Foto – droht ihnen vor Gericht um die Ohren gehauen zu werden.


    Keine Probleme gibt’s aber, wenn Fahrer per Laser gemessen und direkt herausgewunken werden. Dann sehen die Beamten, wer am Steuer sitzt – und sind nicht auf ein Foto angewiesen.

  • Dazu:


    Mal angenommen, dass man an der Ampel stand und als sie umgeschalten hat. Man dann losgefahren ist und wurde dabei geblitzt. Im Auto befand sich nur der Fahrer; er ist sich sicher, dass war es grün war. Ein Bußgeldbescheid ist noch nicht ergangen.


    Kann man sich auf das oben Gesagte berufen?



    Edith: Ich heisse Peter.

  • "http://www.wiwo.de/finanzen/radarkontrollen-richter-akzeptieren-fotos-nicht-mehr-als-beweis-414635/"



    ,da gefunden und az kann ich dir wenn ich dran denke morgen geben, da es bei uns in der Firma auch hängt.

    • Offizieller Beitrag

    Viel zu wenig Info!


    Zu deinem Fall.


    Es gab nen Rotblitzer und man zweifelt die Ampelschaltung an?


    Diese läßt sich überprüfen und müßte im Schaltmuster der örtlichen Behörde vorliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Gemeint dürfte das hier sein...


    http://www.bundesverfassungsge…k20090811_2bvr094108.html


    ...und soll das hier aussagen:
    http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg09-097.html


    Mithin können die zuständigen AGe ein Beweisverertungsverbot erblicken - sowie das AG Grimma und AG Eilenburg.



    Na, mal schauen wie weit das ausufert. :rolleyes:


  • EDIT BY MOD:


    Gelöscht!


    Warum, dürfte klar sein.
    So.



    Soll es hier um die Frage der BEWEISVERWERTUNG gehen oder um einen Einzelfall? Eher das ERSTERE - oder den DISCLAIMER nicht verstanden?



    So verweise ich gerne nach oben. Lesen. Verstehen. Falls nötig einen RA aufsuchen.



    Gruß

  • Wenn ich mir vorstelle, dass wegen so einer Scheiße, massive Temposünder ungestraft davon kommen, kriege ich das kalte Kotzen!


    Die Gesetzeslücke gehört schnellstens geschlossen.


    Datenschutz ist ja schön und gut, aber er darf sicher nicht dazu dienen, die Verfolgung von Tempoverstößen auszuhöhlen.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke mal, dass obiges Zitat aus dem Zusammenhang gerissen wurde.


    Es geht nicht um sämtliche Blitzer, sondern nur einen bestimmten Typ- welcher eben jedes vorbeifahrende Fahrzeug filmt und speichert, nicht nur zu schnell gefahrene...


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Dann trenne die beiden Fragen und stelle die Frage erneut und neutral.

    • Offizieller Beitrag

    So ist es, Busfred.


    xerex.exe, verstehste den Sinn des Disclaimers nicht? Du wirst hier keine konkrete Antwort auf irgendeine Deiner "konkreten Aktionen" erhalten -> keine Rechtsdienstleistung hier! :rolleyes:



    Anonsten lasse ich den Thread hier weiter laufen.
    Wie bereits erwähnt, geht es hier lediglich um die Frage nach der Verwertbarkeit von gewissen Beweismitteln - bis dato sind nur wenige Amtsgerichte der Anwendung dieser komischen BVerfGE verfallen.
    Ergo: rasen und verbotswidriges Fahren über eine LZA sind weiterhin ungesund für den Führerschein/die Fahrerlaubnis.

    • Offizieller Beitrag

    @ Japancar


    So einfach ist das nicht.


    Hier wurde ein Abstandsmesser zur Tempomessung verwandt. Das entsprach aber nicht den Gesetzen in M/V.


    Grundsätzlich ist der Einsatz von Foto und Video zur Dokumentation nicht infrage gestellt worden!!

  • Ich hatte das so verstanden, dass es nicht zulässig sei, Film- oder Fotoaufnahmen anzufertigen, ohne dass ein Verstoss vorliegt. Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass ein Foto bei bereits festgestellter Geschwindigkeitsübertretung rechtens ist. Nicht erlaubt würden dagegen Aufnahmen sein, die erst ausgewertet werden müssten, um da eventuelle Verstöße darauf erkennen zu können, weil dadurch Personen bzw. Fahrzeuge aufgezeichnet werden würden, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

    Gruß
    André

    Anatidaephobie ist die Angst, von einer Ente beobachtet zu werden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ex-X-Trail-Fahrer
    Ich hatte das so verstanden, dass es nicht zulässig sei, Film- oder Fotoaufnahmen anzufertigen, ohne dass ein Verstoss vorliegt. Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass ein Foto bei bereits festgestellter Geschwindigkeitsübertretung rechtens ist. Nicht erlaubt würden dagegen Aufnahmen sein, die erst ausgewertet werden müssten, um da eventuelle Verstöße darauf erkennen zu können, weil dadurch Personen bzw. Fahrzeuge aufgezeichnet werden würden, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.


    :perfekt:


    Genau so hab ichs auch verstanden- und entsprechend wurde es in diversen Zeitschriften auch dargestellt.


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Sehr treffend.


    Man müßte hierfür aber auch 'nur' die Landesordnungsgesetze in den Bundesländern entsprechend ändern.


    Ähnlichen Fall gab es hier in Hessen mit dem Kennzeichenlesesystem.


    Das wurde auch gekippt weil es grundsätzlich quasi jeden überwacht der durchfährt.

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