Peter`s Chef behält Trinkgeld

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 21.924 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Peter ist Koch in einem Restaurant, jeden Abend muss der Service 1,5 Prozent seines Umsatzes als Trinkgeld für dei Küche Sepperieren und an den Chef abgeben.


    Peter wundert sich das er nun nach einem halben JAhr nicht einmal eine auszahlung des Trinkgeldes bekommen hat und informiert aich bei Kollegen die schon länger in diesem Betrieb arbeiten ob diese Trinkgeld bekommen, diese Verneinen und sagen es gibt keinTrinkgeld für die Küche.


    Peter geht zum Chef, der ihm erklärt es gebe nur Trinkgeld wenn er der meinung ist die Köche hätten das Verdient, Peter hingegen ist der Meinung, das eine Arbeitskraft die im Monat ca. 240 Std. Arbeitet dabei teilweise 26 Tage am Stück bei Tagen bei weit mehr als 14 Stunden sehr wohl Trinkgeld verdient, hinzu kommt das er nun auch die Aufgaben des Spülers übernehmen muss.


    Zudem gibt es Grundsätzlich nur Zufriedene Gäste.


    Die Annahme ist nun offensichtlcih, seit nun 3 Jahren wurde nachgewiesen kein Trinkgeld an die Küche ausgezahlt, bei einm durchschnittlcihem Monatsumsatz von ca. 20tsd Euro sind das 300€ Monatlich, die sich der Chef immer einsteckt, so die Vermutung..


    Im Dezember war es sogar ein Umsatz von ca 65tsd€ somit 975€ an Trinkgeld, was abgegeben wurde


    Peter denkt auch das der Chef damit eine art von Steuerhinterziehung begeht, ist das so??


    Peter freut sich auf eine Antwort



    Ist das rechtens??? darf Peter das Trinkgeld einfordern????

  • Zitat

    Original von white_sun
    Peter ist Koch in einem Restaurant, jeden Abend muss der Service 1,5 Prozent seines Umsatzes als Trinkgeld für dei Küche Sepperieren und an den Chef abgeben.


    Frage: Mit 1,5% des Umsatzes ist vermutlich der reine Umsatz aus Rechnungen gemeint? Das heißt, dass die Trinkgelder der Servicekräfte nicht dazu gehören und hiervon somit nichts vom Chef einkassiert wird?


    Wenn dem so ist und es keinerlei schriftliche Vereinbarung über Trinkgeldzahlungen an die Küche gibt, kann der Chef das machen wie ein Dachdecker: Es ist sein Geld bzw. das des Restaurants.


    Sind in den 1,5% anteilig auch die Trinkgelder der Servicekräfte enthalten, dann sieht das meiner Meinung nach anders aus: Dann hat er zumindest den daraus enthaltenen Anteil entweder an die Küche auszuzahlen oder aber den Servicekräften zu lassen.


    Zitat


    Peter wundert sich das er nun nach einem halben JAhr nicht einmal eine auszahlung des Trinkgeldes bekommen hat und informiert aich bei Kollegen die schon länger in diesem Betrieb arbeiten ob diese Trinkgeld bekommen, diese Verneinen und sagen es gibt keinTrinkgeld für die Küche.


    Peter geht zum Chef, der ihm erklärt es gebe nur Trinkgeld wenn er der meinung ist die Köche hätten das Verdient, Peter hingegen ist der Meinung, das eine Arbeitskraft die im Monat ca. 240 Std. Arbeitet dabei teilweise 26 Tage am Stück bei Tagen bei weit mehr als 14 Stunden sehr wohl Trinkgeld verdient, hinzu kommt das er nun auch die Aufgaben des Spülers übernehmen muss.


    §107 Gewerbeordnung definiert Trinkgeld in Absatz 3 so:


    "Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt."


    Demzufolge kann der Arbeitgeber zumindest nicht ohne Weiteres Trinkgelder, die von Gästen als solche deklariert sind einbehalten oder über deren Verteilung bestimmen.


    Heißt: Gebe ich Trinkgeld mit den Worten "Das ist für Sie!", dann ist das auch explizit für die Servicekraft, der ich das Trinkgeld in die Hand drücke. Das geht den Chef nichts an.


    Gebe ich Trinkgeld mit den Worten "Die Hälfte ist für Sie, die andere für den Koch!", dann muss die Servicekraft das auch so aufteilen. Wieder geht das den Chef nichts an.


    Seit dem 01.01.2002 sind Trinkgelder steuerfrei, der so vom Gast Belohnte kann diese also ohne Probleme oder schlechtes Gewissen behalten. Vorher hatte der Chef das Trinkgeld einzukassieren und auf der Lohnabrechnung entsprechend zu deklarieren sowie Steuern und Sozialabgaben auf diese Trinkgelder abzuführen. Vermutlich resultiert daraus noch der Glaube vieler Chefs, die Trinkgelder einzukassieren.


    Für Peter, den Koch, ist das aber ohne Bedeutung. Er hat meiner Ansicht nach weder Anspruch auf die Aufteilung der Trinkgelder, die der Service erhält, noch gehen ihn diese was an.



    Zitat


    Zudem gibt es Grundsätzlich nur Zufriedene Gäste.


    Die Annahme ist nun offensichtlcih, seit nun 3 Jahren wurde nachgewiesen kein Trinkgeld an die Küche ausgezahlt, bei einm durchschnittlcihem Monatsumsatz von ca. 20tsd Euro sind das 300€ Monatlich, die sich der Chef immer einsteckt, so die Vermutung..


    Im Dezember war es sogar ein Umsatz von ca 65tsd€ somit 975€ an Trinkgeld, was abgegeben wurde


    Der Gesamtumsatz des Restaurants ist vom Trinkgeld m.E. getrennt zu betrachten. Trinkgeld ist kein Umsatz des Restaurants, sondern eine Belohnung, die der Gast dem Arbeitnehmer über dessen Lohn hinaus zugesteht.


    Zitat

    Peter denkt auch das der Chef damit eine art von Steuerhinterziehung begeht, ist das so??


    Peter freut sich auf eine Antwort


    Sofern der Chef die einbehaltenen 1,5% nicht ordnungsgemäß verbucht und versteuert, hat Peter Recht. Wie läuft denn die "Trinkgeldauszahlung" an die Servicekräfte?



    Zitat

    Ist das rechtens??? darf Peter das Trinkgeld einfordern????


    Peter kann nichts einfordern, es sei denn, der Chef hätte Trinkgelder, die der Gast bei der Gabe explizit für die Küche deklariert hat, einkassiert.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Krasse Thematik


    :mmmm: ... waren bzw sind Trinkgelder freiwillige Zahlungen der Gäste / Kunden ... diese werden somit nicht als reguläre Einnahmen gezählt und demnach auch nicht aufgelistet = keine Steuerhinterziehung !!! ( vergleichbar mit einer Schenkung )


    Was der angesprochen Chef dort veranstalltet ist recht fragwürdig ...
    Bekommt denn überhaupt irgendwer Trinkgeld ausgezahlt ... falls ja wer ???


    Ok Küchenperonal hat nichts mit Bedienpersonal zu tun = keinen direkten Gäste- / Kunden - Kontakt !!!
    Beispiel: Firsör
    Du gibts ja auch der Personen das Trinkgeld welche Dir die Frisur gerichtet hat und nicht irgend ner EDV Beareiterin welche im Büro sitz.


    Wie es nun generell gehandhabt wird mit Sonderzahlung hängt ganz vom Betrieb bzw vom Chef ab.
    1.) jeder darf Sein erhaltenes Trinkgeld behalten
    2.) Trinkgelder kommen in eine Sammelkasse und werden prozentual unter den Mitarbeitern verteilt z.B. Service 50% / Küche 25% und der Rest ???


    :mmmm: ... genaueres kann Dir diesbezüglich aber nur ein Anwalt sagen ... jedoch ist das wiederum so eine Sache für sich:
    1.) wie wichtig ist Ihm der Job ???
    2.) wie wichtig ist Ihm die Ihm " eventuell " zustehende Trinkgeld Auszahlung ???
    3.) wie sind die Lohnverhältinse zwichen Service und Küche ???


    Für den Fall das ich falsch liegen sollte laß ich mich gerne eines besseren belehren !!!

  • Zitat

    Original von sk76
    Ok Küchenperonal hat nichts mit Bedienpersonal zu tun = keinen direkten Gäste- / Kunden - Kontakt !!!


    Is jetzt aber ungerecht. Wenn das Essen nicht schmeckt, geb ich auch kein Trinkgeld. :P

  • Zitat

    Original von howie

    Zitat

    Original von sk76
    Ok Küchenperonal hat nichts mit Bedienpersonal zu tun = keinen direkten Gäste- / Kunden - Kontakt !!!


    Is jetzt aber ungerecht. Wenn das Essen nicht schmeckt, geb ich auch kein Trinkgeld. :P


    Ich behaupte einfach, es habe nicht geschmeckt, um ja nicht in die Verlegenheit zu kommen, auch noch Trinkgeld geben zu müssen. :D


    *kluk ist*

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  • Zitat

    Original von sk76
    Ok Küchenperonal hat nichts mit Bedienpersonal zu tun = keinen direkten Gäste- / Kunden - Kontakt !!!



    Ohne Küche würden die Tellertaxis nur am Strassenrand stehen. Daher finde es ich mehr als Gerecht, das die Küche zumindest einen Teil des trinkgeldes bekommt. Ohne Küche kein Essen, ohne Essen keine Bestellungen, ohne Bestellungen kein Service, ohne Service keine Gäste, ohne Gäste.......und so weiter. Ist ein Teufelskreis.


    Im Nebenjob arbeite ich auch in der Küche eines Restaurants. Jeden Abend legen die Bedienungen Ihr Trinkgeld zusammen, die eine Hälfte geht in die Küche und wird unter uns aufgeteilt, die andere Hälfte wird unter den Bedienungen aufgeteilt.



    Dein Chef scheint nicht zu verstehen das es ohne Küche düster aussehen würde...

  • Peter sollte mal in seinen Arbeitsvertrag schauen, ob das dort geregelt ist.


    Wenn das Servicepersonal bei der Abrechnung 1,5 % des Umsatzes herausrechnen soll und der Cheffe dies als "Trinkkeld" für die Küche wie auch immer "behandelt", dann ist dies ein umsatzsteuerpflichtiger Betrag.


    Dann ist es auch kein Trinkgeld! Trinkgeld erfordert die gewollte Zuwendung des Gastes, über den Betrag hinaus, der auf der Karte steht. Dann kann es allenfalls eine Umsatzbeteiligung sein, die wiederum für das Küchenpersonal, so es diese erhält, steuerpflichtig wäre. Umsatzbeteiligungen sind in der Gastronomie nicht unüblich, nach dem Motto, "macht einen guten Job, dann kommen die Gäste wieder und ihr spürt es in der Geldbörse."


    Ist sowas nicht im Arbeitsvertrag geregelt und Cheffe hat vielleicht mal irgendwann gesagt, "wenn ihr nen guten Job macht und der Umsatz stimmt, gibts 1,5 % Trinkgeld davon", dann ist man der Definitionsmacht des Chefs ausgeliefert, was guter Job und stimmender Umsatz bedeutet.


    Sackt der Cheffe dies außerhalb der Buchführung als "Trinkgeld" ein, begeht er eine Steuerhinterziehung. Sowas kann man auch anonym bei den Finanzbehörden anzeigen, aber wenn man vorher schon beim Cheffe gemotzt hat, kommt dies beruflichem Selbstmord gleich, da er weiß, woher der Wind weht.


    Man sollte sich über eines im Klaren sein: Der Gastronomie geht es nicht gut, der Nichtraucherschutz und die Leute haben das Geld nicht mehr so locker. Da könnte man den Chef auch mal fragen: "Wie ist es um unseren Laden bestellt, dass Du uns keinen Bonus mehr geben kannst?"


    Besser als Streit und wenn es darauf hinauslaufen würde, könnte dieser Beitrag dem fiktiven Peter nicht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ersetzen.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Gerade eben in den Narichten gelesen. Besonders interessant folgender Absatz:



    Zitat


    Beim Prozess ging es vor allem um die Frage, ob das Geld in der Kasse Trinkgeld sei, oder ob die Frauen das Geld auf dem Boden und in den Schließfächern gefunden haben. Wäre es Fundgeld, müssten die Kassiererinnen es auf jeden Fall abgeben. Auch Trinkgeld dürfen Angestellte von Städten und Kommunen nur annehmen, wenn der Arbeitgeber vorab zustimmt.



    Der ganze Artikel:



    Schwimmbad feuert Angestellte wegen Trinkgeldkasse

  • Der Chef deglariert das Trinkgeld in der Abrechnung explisit als Trinkgeld für die Küche, der Service behält sein Trinkgeld das ervom Gast bekommt, gibt diese aber nciht weiter da er ja schon 1,5 Prozent vom Gesamtumsatz abgeben muss, diese Differenz muss der Kellner selbst von seinem Trinkgeld Tragen udn es ausgleichen, oft legt er dabei draur..z.b wenn viel mit Visa EC etc. gezahlt wird.


    laut der ngg unserer Gewerkschaft, MUSS jedes Tringel, das der chef einbehält und nciht innerhalb von 3 Monaten auszahlt bzw. garnicht versteuert werden.


    Trinkgeld darf der CHef lediglich aufbewahren um es gerecht auszuteilen, da trinkgeld nur für angestellteeines Gastronomischen betriebe steuerfrei eingenommen werden.


    Peter ist der job inzwischen egal da in diesem Betrieb einiges schief geht und er als Küchenchef die Verantwortung NICHt tragen wil.


  • Ich hab kein Wort verstanden.


    Wenn Peter hilfe braucht, dann sollte er seine Gedanken auch in lesbare, deutsche Sätze forumulieren und entsprechende Satzzeichen verwenden.


    Das mal einem der ein oder andere Tippfehler passiert, sei einem verziehen, aber dein Post ist davon übersäht - ließt du etwa nicht was du geschrieben hast vor postest? Das hat auch etwas mit Hölflichkeit den Lesern gegenüber zu tun.

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

    Einmal editiert, zuletzt von Flasher ()


  • Glashaus? ;)


    *die Goldwaage wieder wegstellt*


    ...ich hab inhaltlich auch meine Verständnisprobleme und weiß immer noch nicht so richtig, wie abgerechnet wird.


    Deshalb Verständnisfrage:


    Servicekraft bekommt Börse mit Wechselgeld.
    Sie nimmt 500 € Umsatz ein und bekommt 50 € Trinkgeld.


    Muss sie nun 1,5 % von den 500 € Umsatz rausrechnen oder von den 50 € Trinkgeld oder von beidem zusammen, also von 550 €???


    Ich habe gestern mal die Servicefachkraft meines Vertrauens gefragt, die schon in vielen Betrieben gejobt hat. Üblich seien folgende Modelle:


    A) Alles was nach Kassensturz (Umsatz + Wechselgeld) übrig bleibt, wird in einen Topf geschmissen und als Trinkgeld nach einem Prozentschlüssel an die Beschäftigten verteilt, sodass auch Küche und Ausschank was abbekommen und auch die Servicekräfte von weniger attraktiven und somit schlechter besuchten Tischen.


    B) Service darf das Trinkgeld alleine für sich behalten, Ausschank bekommt seines durch Tresenkunden, Küche nur dann, wenn der Gast es wünscht,bzw.
    Bb) Küche und/oder Ausschank bekommen Umsatzbeteiligung


    C) Umsatz + Trinkgeld kommt in einen Topf, Küche, Ausschank und Service bekommen nach einem Prozentschlüssel daraus ihr "Trinkgeld", was allerdings fiskalisch m.E. nicht korrekt wäre

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()


  • :lachwalzen:


    Ich liebe Dich! :love2:

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    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von Kubek
    Zurück zum Thema!


    Dich liebe ich auch!


    :love:

    [align=center]
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  • Du machst mir Angst :eek:

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Ich möchte mich reichlich über meine Rechtschreibfehler entschuldigen, ich werde mich demnächst deswegen Steinigen lassen, davor stelle ich mich jedoch erst an den Pranger und lasse mich von allen auslachen..


    Wenn Peter Hilfe braucht erwartet er auch anständige Antorten und keine Vollidiotischen bemerkungen über seinen Satzbau, seine Grammatik oder seine Rechtschreibung...


    Zu Treckers Fragen:


    Der Service bekommt eine Börse mit 200€ Wechselgeld, er nimmt 500€ an Umsatz ein und erhält zusätzlich 50€ Trinkgeld.


    Bei der Abrechnung berechnet er den Wert von 1,5% vom Umsatz, diesen Betrag nimmt der Kellner von seinem Trinkgeld weg, legt den Betrag in einen Umschlag auf dem TRINKGELD KÜCHE steht und überreicht diesen dem Chef.


    Sollte der Fall eintreten:


    Eine Veranstaltung mit 200Pax und einen Umsatz über 22400€, der Veranstalter zahlt auf Rechnung und gibt kein Trinkgeld vor Ort, somit hat der Kellner auch kein Trinkgeld.


    Der Kellner jedoch MUSS wieder 1,5% vom Umsatz also 1,5% von 22400€ =336€ ausrechnen, diesen in einen Umschalg mit der Aufschrift TRINKGELD KÜCHE stecken und diesen dem Chef überreichen.


    Ich hoffe das ist nun Verständlich.


    Ach und Flasher: such DIR ein Hobby, weil dank solchen Leuten wie Dir macht das surfen in Foren keinen Spaß mehr, es wird vor allem peinlich wenn man sich über Rechtschreibfehler beschwert und dann selber der deutschen Schrift nicht mächtig ist... ich würde mich SCHÄMEN

  • ...gut gebrüllt, lieber white_sun...


    ich habs jetzt kapiert und nicht nur wegen deiner bemerkenswert guten Ausdrucksweise ;)


    Peter sollte sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht nehmen, ich bin Straf- und Verwaltungsrechtler, das Thema ist somit nicht mein Ding. Mein Rechtsgefühl sagt mir allerdings, dass Peter Grund zur Beschwerde hat.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Vielen dank Trecker, Peter wird sich die nächsten Tagen eim einen Anwalt im Arbeitsrecht wenden.
    Peter geht es dabei auch weniger um das Geld, sondern eher um das Prinzip.


    Peter bedankt sich noch einmal für alle konstruktiven Antworten und an alle die Peter geholfen haben etwas informationen zu diesem sehr kompliziertem Thema zu bekommen.


    Sollte scih in naher Zukunft etwas ergeben wird peter natürlich über den stand der Dinge berichten...

  • Zitat

    Original von white_sun


    Ach und Flasher: such DIR ein Hobby, weil dank solchen Leuten wie Dir macht das surfen in Foren keinen Spaß mehr, es wird vor allem peinlich wenn man sich über Rechtschreibfehler beschwert und dann selber der deutschen Schrift nicht mächtig ist... ich würde mich SCHÄMEN


    Ich hab genug Hobbys. :O


    Es ist das Eine einen Haufen Tippfehler abzulieferen und das Andere ein par Rechtschreibfehler zu haben. Was ist denn bitteschön falsch daran andere Leute darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Posts unverständlich sind, und ihre Tippfehler massiv den Lesefluss behindern? Erst recht, wenn man ihnen die Informationen aus der Nase ziehen muss, obwohl die es ja sind, welche um Rat bitten.


    Ahja...und Deutsch ist nicht meine Muttersprache - das nur so Nebenbei. ;)

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

  • Wer sich nicht wehrt endet am Herd :eieiei2:


    kann denn peter seinem chef nicht die meinung sagen (hat der Peter keine Eier in der Hose?) brauch er dazu nen anwalt
    so was nennt sich küchenchef

    Ist es denn wirklich so das wir jeden Dreck der von Westen kommt nun kopieren müssen?

    Einmal editiert, zuletzt von Jensen ()