Peter und der Spurwechsel

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.832 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Zündi.

  • Peter findet das er für ein unvorhersehbares Verkehrs geschehen die Schuld bekommt.


    Die Skizze legt Peter bei! Hergang Peter fährt auf der rechten Spur einer Bundesstraße nun möchte er auf die linke Spur und setzt den Blinker (Die Auffahrende sagt später aus das Blinken und einscheren bemerkt zu haben).


    Mitten im Spurwechsel leiten die 2 Vorraus Fahrenden PKW eine Notbremsung ein da eine (verwirrte) alte Dame die Bundesstraße plötzlich betritt.
    Peter kann nun nur noch während des Spurwechsels eine Notbremsung einleiten um nicht auf zu fahren.


    Unmittelbar nach stillstand fährt die auf der linken Spur fahrende Dame auf (ihr Auto vorne rechts beschädigt ; Peter seins hinten links).


    Für Peter ist die Sache klar beim Spurwechsel war der linken Fahrstreifen mit genug Abstand zum Rückläufigen Verkehr frei ein einscheren war folglich Gefahrenfrei möglich. Die Dame hat Schuld da sie nicht früh genug bemerkt hat das Peter Bremsen muß.


    Nun aber Pustekuchen eine Zeuge kommt angerannt und sagt sofort Peter ist Schuld! Denn Peter wäre viel zu schnell gefahren (60 erlaubt Peter hatte 55 aufgrund des Verkehrs) . Außerdem wäre Peter in den Sicherheitsabstand eingeschert. Der Zeuge weiß das Peter Schuld ist denn er hatte die selbe Situation erst (soviel zum Thema uneingenommen).


    Bevor der Zeuge kam sagte die Auffahrende weder die Oma noch die Bremsenden Fahrzeuge bemerkt zu haben auch Peters Bremsen habe sie zu spät gesehen.
    Mit dem Zeugen ist sie sich nun aber ganz sicher das Peter auch noch nicht zum Stillstand gekommen ist und sie aufgrund der Rücksichtslosen Fahrweise keine Chance hatte zu Bremsen.
    Peter stand aber ganz sicher da er froh war es nochmal geschafft zu haben!


    Die gerufene Polizei schloss die Oma direkt als Ursache aus und ließ sie gehen da die Bremsenden PKW dazwischen waren.
    Aufgrund des "unbefangenen" Zeugen stellt die Polizei weiter fest das Peter einen nicht zulässigen Spurwechsel vollziehen wollte da eine Gefahr auf der Fahrbahn bestand (welche aber erst beim Spurwechsel eingetreten ist) und verlangte daher direkt 35,- Euro Strafe.
    Aufgrund des Zeugen wird weiter festgestellt Peter ist in den Sicherheitsabstand der Auffahrenden gezogen.


    Da Peter keine Zeugen für sein Verhalten und die gegebenheiten hat hat er nun Pech weil er nichts beweisen kann und dummerweiße just in diesem moment wechseln wollte oder sollte Peter seine Schuld hier weiter anzweifeln?

  • Hatte der Bus Warnblinklicht an?

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  • wenn das der fall sein sollte, haben sich alle falsch verhalten :D aufgrund der oma ich gehe mal davon aus das es ein linienbus war und kein schulbus. der wird wohl nur rechts geblinkt haben. trotzdem sollte man vorher nen schulterblick machen, bevor man die spur wechselt. dann hätte man erkennen können, ob die lücke passt zum einscheren

  • Welche Position will der dubiose Zeuge gehabt haben?


    Hat die Auffahrende denn auch der polizei gegenüber ausgesagt, dass die Peters Bremsleuchten zu spät gesehen hat oder noch in deren Abwesenheit?


    Die Sache muss aber definitv von einem fachkundigen Anwalt in Augenschein genomme werden, da es zu viele Variablen gibt!
    Denn wenn Peter auf den vorausfahrenden Verkehr hätte beachtet und genügend Abstand gehalten (in der Stadt runde drei Fahrzeuglängen - Was jetzt genau eine "Fahrzeuglänge" darstellen soll, ist wieder strittig), wäre die Notbremsung erst nach Vollziehen des Spurwechsels nötig gewesen.
    Demnach würde die ältere querende Dame wieder der Auslöser sein. Sofern der Bus dann keine Warnblinkanlage angehabt hätte, wäre die Auffahrende schuld gewesen (solange der Abstand zwischen Peter und Auffahrender groß genug war).


    Du siehst, es ist etwas verzwickt.
    Ich kann nur für sich hoffen, dass die Polizei ihren Job gründlich genug erledigt hat, um den Fall genau nachzustellen.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Peter hat einen Schulterblick gemacht und der Abstand betrug ca 3 Auto längen zur Auffahrenden daher beschloss Peter beim gut fließenden Verkehr wechseln zu können Peter konnte ja nicht damit rechnen das vor ihm auf beiden Spuren plötzlich gebremst wird.


    Peter hat ordentlich und rechtzeitig geblinkt und zog sachte (nicht geschnippst) in die Lücke ein (das gestand die Dame auch ein gesehen zu haben bis der Zeuge auftrat dann hieß es Peter hätte nur einmal kurz geblinkt und wäre rein gezogen da dies der Zeuge ja gesehen haben will).


    Der Zeuge stand wohl etwa 150-200 m auf der anderen Straßenseite weit weg.
    Der Bus hatte so glaubt sich Peter zu erinnern rechts geblinkt. War für ihn in dem moment nicht ganz klar zu erfassen da er ja nach links wollte.


    Die Polizei wird kaum gut gearbeitet haben denn sie vetraut sofort und voll und ganz auf den Zeugen obwohl Peter mehrmals versuchte klar zu stellen das die Aussage so nicht stimmt und der Zeuge nicht so unbefangen ist wie er das darstellt. Hat die Beamten aber nicht interessiert mal sinngemäß die Antwort darauf "zwei gegen einen und einer davon unabhängig".


    Peter könnte Kotzen.

  • Die Aussage des Zeugen ist anfechtbar, da er zu weit weg stand, um den Sachverhalt bei zweispurigem und fließendem Verkehr genau zu beobachten.


    Da bleibt dir erstmal nur übrig, auf die Kompetenz deines Anwalts zu vertrauen, wenn die Jungs in Grün nicht in vollem Umfang aufgenommen haben... (vielleicht sieht dein Anwalt auch dort eine Möglichkeit die Schuldzuweisung von dir wegzulenken).

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

    • Offizieller Beitrag

    Wie ich solche Threads liebe... :rolleyes:


    Mal ehrlich - was erhoffst Du dir denn hiervon?
    Rechtsdienstleistung ist hier nicht. So. Einzig eine Diskussion, die nicht wirklich eine richtige Lösung mit sich bringen muss, ist möglich.
    Ein RA kann sich indes das Gekrickel der Polizei reinziehen, dem Peter richtige Fragen stellen und dann einen wertvollen Rat erteilen...

    • Offizieller Beitrag

    Mit Gekrickel meinst du sicher die Verkehrsunfallanzeige oder?


    Ansonsten stehen die Chancen sicher nicht schlecht am Ende hier nicht schuldig zu sein.


    RA nehmen.

  • Peter sollte den Zeugen fragen, ob er denn immer mit einem Fernglas unterwegs sei. Meiner Meinung nach, hat der Zeuge, der 150-200m weit vom Unfallort entfernt war, kaum die Möglichkeit haben können den Unfallhergang derart präzise zu beobachten. Es scheint sich dabei um einen Wichtigtuer zu handeln, der wohl spätestens bei einer genauen Befragung widersprüchliche Aussagen machen wird.


    Peter sollte dringend einen Fachanwalt beauftragen sich der Sache anzunehmen.

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

  • ...lass uns doch mal, Genosse Oberst, es führt zwar zu nix, ist aber dennoch lehrreich.


    Das Ursachengemenge ist hier einfach zu groß, alle haben irgendwo Mist gebaut und nur ein Fachanwalt kann für Peter die beste Situation herausholen. Dann vermeidet Peter auch, sich selbst zu belasten, was er hier bereits 3 x gemacht hat ;)


    Zitat

    § 20 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
    (1)An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.


    Mit 55 an nem Bus an der Haltestelle vorbeizubrettern, halte ich nicht gerade für "vorsichtig" und dabei noch einen Spurwechsel zu machen, erst recht nicht.


    Selbst wenn der Bus "nur" rechts geblinkt hat, muss man immer damit rechnen, dass Passagiere aussteigen und die Fahrbahn queren, also bremsbereit sein und auch damit rechnen, dass die Vorderleute bremsen.


    Wenn man garnicht darauf geachtet hat, "wie" der Bus blinkt, kommt dies erschwerend hinzu, bei Warnblinker wäre nur Schrittgeschwindigkeit zulässig gewesen.


    Die Polizei "überhört" bei der Unfallaufnahme Beteiligte und Zeugen, das ersetzt nicht eine ausführliche Vernehmung. Entweder man bekommt noch einen Anhörbogen zugesandt/ausgehändigt, oder wird nochmal vorgeladen. In beiden Fällen kann man seinen Senf ausführlich loswerden. Im gegeben fiktiven Fall sollte sich darum allerding ein Fachanwalt kümmern.


    An der Unfallstelle macht sich die Polizei einen ersten Eindruck und nach diesem wird demjenigen, bei dem man ein Fehlverhalten vermutet, ggf. ein Verwarnungsgeld angeboten. Dies ist keine Vorverurteilung, sondern ein Angebot, das man annehmen kann, wenn man selbst meint, was falsch gemacht zu haben, um die Sache abzuschließen und i.d.R. "billiger" zu machen. Man muss ja nicht zahlen ...


    Wenn sie dabei so vorgeht, dass sie 2 gegen 1 annimmt, dann ist dies nicht zu beanstanden, sofern es keine hirnrissigen Angaben waren und die Aussagen objektiv unmöglich sind. Sehr beliebt sind die sogenannten Knallzeugen, die sich erst umgedreht haben, nachdem sie es scheppern hörten und sich dann den Hergang zusammenspinnen, wie es ihrer Meinung nach gewesen sein muss. Auf die hört die Polizei natürlich nicht. Bei 150-200 m wäre ich hier auch skeptisch, kann aber den Wert der Angaben nicht gänzlich ausschließen, deshalb ist für das spätere Verfahren dieser Zeuge zu sichern.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Trecker
    ...lass uns doch mal, Genosse Oberst, es führt zwar zu nix, ist aber dennoch lehrreich.
    O.k.
    Das Ursachengemenge ist hier einfach zu groß, alle haben irgendwo Mist gebaut und nur ein Fachanwalt kann für Peter die beste Situation herausholen. Dann vermeidet Peter auch, sich selbst zu belasten, was er hier bereits 3 x gemacht hat ;)
    Genau so... und nicht anders ;)

  • Peter hat beschlossen sich einen sehr Sachkundigen Anwalt zu nehmen.


    Da er zwar einsieht es hätte in Abtracht des Buses im Vorfeld besser machen zu können aber trotzdem fest der Meinung ist wenn die Auffahrende angibt das blinken und Einscheren gesehen zu haben darauf allerdings überhaupt kein Fahrverhalten abstimmt und dann auch noch sagt sie hat weder Oma noch Notbremsende PKW gesehen und auch zu spät Peters Bremsleuchten dann muß Peter doch stark an ihrer Aufmerksammkeit zweifeln.


    Denn Fakt ist hätte sie genau wie Peter sofort eine Notbremsung eingeleitet wäre es zu keinem Unfall gekommen hat sie aber nicht da sie selbst zu gibt nichts gesehen zu haben. De Fakto trifft sie hier doch wohl zumindest eine Teilschuld.
    Alleine schon deswegen das auch sie ca 50 kmh gefahren ist am Bus vorbei dort liegt ja auch schon der Hase im Pfeffer da sie unter umständen zu schnell gewesen wäre und auch das würde dann fiktiv zu ihrer Teilschuld führen.


    Peter wird natürlich mitteilen was der Anwalt zum Sachverhalt sagt.