peter und die T-"Kreuzung"

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.624 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von howie.

  • Hallo,


    Peter hätte es heut morgen fast erwischt.



    Er fuhr außerorts auf einer Landstraße, sehr grade und alles gut einsehbar.
    Auf dieser Landstraße kommt eine kleinere Straße wie bei einer T-kreuzung.
    Die Landstraße ist Hauptstaße und der Kreuzungsbereich durchgängig gestrichelt.Auf der kleineren von links kommenden Straße steht ein Vorfahrt-gewähren-schild(205).So viel zur Ausgangssituation.



    Also Peter fuhr nun auf der Landstraße und hat einen Bus überholt.Er hat schon bei Beginn des Überholens gesehen, dass ein Auto auf der anderen Straße kam.Nennen wir den Fahrer Kurt.
    Kurt kam ihm dann auch in die Quere.Er ist kurz vor Beendigung des Überholens auf seine Fahrspur abgebogen, hat Peter anscheinend übersehen und es wär fast zum Zusammenstoß gekommen.


    Peter hat jetzt durch diese Situation eine Frage:


    Wer wäre Schuld am Unfall wenn Peter es nicht grade geschafft hätte den Unfall zu vermeiden?





    P.s.: Peter hat jetzt gar keien Lust mehr seien schönen Nissan zu fahren.

  • Zitat

    Original von xerex.exe
    ... der kleineren Straße steht ein Vorfahrtsschild...


    Das habe ich nicht verstanden. (Zeichen 306? oder Zeichen 205?)




    Und kam die Einmündung von rechts oder links? (Evtl. Sichtbehinderung durch den Bus)


    Wie schnell war Peter unterwegs?


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.350 km

    Einmal editiert, zuletzt von feti ()

    • Offizieller Beitrag

    Also im Kreuzungsbereich darf überholt werden und es gibt keine Geschw.begrenzung?


    80 km/h bei Schneematshcim Kreuzungsbereich und überholen erscheint erstmal grenzwertig, aber grundsätzlich müßte der von links warten und den Bus und dich passieren lssen.

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  • Zitat

    Original von Busfred
    Also im Kreuzungsbereich darf überholt werden und es gibt keine Geschw.begrenzung?


    80 km/h bei Schneematshcim Kreuzungsbereich und überholen erscheint erstmal grenzwertig, aber grundsätzlich müßte der von links warten und den Bus und dich passieren lssen.


    ...ich bin ähnlich ungläubig wie du, werter Amtsbruder.


    Da muss es doch an der Einmündung ein Überholverbot gegeben haben, sei es durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierungen. Diese Einmündung würde ich gerne mal sehen.


    Ansonsten käme ein Überholen trotz unklarer Verkehrslage in Betracht, aber ich greife ungern auf Konstrukte zu.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Bei uns gibs ein paar von solchen Kreuzungen, wo kleine Seitenstrassen von der Bundesstrasse abgehen. Und wenn ich mich recht entsinne, ist der jenige, der aus der Seitenstrasse kommt, wartepflichtig, da ich mich zuerst auf der Fahrspur befinde, auch wenn es so gesehen seine ist. So wurde es zumindest vor einiger Zeit in einem Automaganzin gesagt.

  • naja wie gesagt allerallerhöchstens 80 hatte peter drauf.wahscheinlicher irgendwas bei 60-70.


    und da ist nichts von überholverbot etc. , dass wird sogar ca 200 m vor der kreuzung aufgehoben.

  • Hätte es gerumst, hätte Peter wohl eine Mitschuld bekommen.
    Erstens Schneematsch, zweitens Kreuzung. Dann zu überholen passt nicht zusammen und ist nicht konform mit §1 Abs2 der StVO.

    Zitat

    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Da die Straße gut einsehbar war/ist, wäre ein solcher Umstand also vermeidbar, denn Kreuzung=es könnte jederzeit ein Fahrzeug daraus hervorstoßen und meine Spur kreuzen.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Zitat

    Also Peter fuhr nun auf der Landstraße und hat einen Bus überholt.Er hat schon bei Beginn des Überholens gesehen, dass ein Auto auf der anderen Straße kam.Nennen wir den Fahrer Kurt.


    Die Wartepflicht für Kurt bezieht sich grundsätzlich auf die komplette Fahrbahnbreite und in beide Richtungen. Dennoch kann man die Wartepflicht nicht erzwingen. Vermutlich hätten gefühlte 70 % aller Verkehrsteilnehmer an Peters Stelle den Überholbeginn abgebrochen, wenn sie Kurt in der Seitenstraße sehen. Die Erfahrung zeigt uns, dass Rechtsabbieger häufig nur nach links schauen, da von rechts ja "auf meiner Spur keiner entgegenkommen kann" ... an Überholer (oder Fahrzeuge mit Überbreite) wird nicht gedacht.


    Auszüge aus § 5 StVO:

    Zitat

    Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.


    Zitat

    Das Überholen ist unzulässig: 1. bei unklarer Verkehrslage ...


    Konnte Peter sich wirklich klar sein, dass Kurt nicht zum Gegenverkehr wird? Nein, denn sein Erlebnis hat es ihm bewiesen.


    Äußerst grenzwertig, hinzu kommen Witterung etc ... das ginge wohl auf Teilschuld hinaus, wobei nach meiner Einschätzung Peter den dickeren Brocken zu schlucken hätte ...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von xerex.exe
    P.s.: Peter hat jetzt gar keien Lust mehr seien schönen Nissan zu fahren.


    Dann hat Peter nun wohl gelernt, daß es manchmal Wichtigeres gibt, als im Recht zu sein. Denn wer tot ist, kann keinen Prozeß gewinnen. ;)