Geblitz und der zuständige Beamte mit aufm Bild

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.291 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Hi Leute,


    wie verhält sich das den mit den Mobilen Blitzer die in den Autos sind.
    Sind dieÜberwachungspflichtig bzw. muß da immer einer mit drin sitzen (hab ich gehört z.b. wenn der schläft ist das Foto auch ungültig).


    Es ist nämlich so, mich haben se geblitz und mit auf dem Foto (allerdings geschwärzt bzw. "geweißt" :D ist die besagte Person mit drauf.


    Ich kann mich noch dran erinnern das dort einer mit so nem Messgerät die Straße langlief.


    Macht es Sinn da Einspruch zu erheben?


    Es geht um einen Punkt und 80€. Ich meine wenn man das Recht hat da Einspruch zu erheben warum soll ich das da auf mir sitzen lassen.



    Grüße

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    • Offizieller Beitrag

    Frage einen RA - der wird Dir wohl eine richtige Antwort geben können, nachdem er sich das Papierzeugs reingezogen und die Erfolgsaussicht eingeschätzt hat.

  • Les dir vllt nochmal die Regeln durch :rolleyes:


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  • Das weiß ich auch...


    Aber eine Antwort ob die Messung ungültig ist oder nicht wenn die Anlage nicht überwacht wird hatja mit Rechtsbeistand nicht zu tun oder?

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  • [Klugscheißmodus]


    Wenn man sein Fahrzeug ordnungsgemäß im Öffentlichen Verkehrsraum bewegt, wird man kaum in die Verlegenheit kommen, so etwas auf sich sitzen lassen zu müssen.


    [/Klugscheißmodus]


    Ernst on:


    Sofern das Gerät voll automatisch arbeitet und nicht (wie z.B. eine Laserpistole) manuell ausgerichtet und von Hand ausgelöst werden muss, kann ich nicht erkennen, warum die Messung anfechtbar sein sollte.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()


  • Weil der Typ vor dem Gerät rumläuft und die Messung dadurch beeinflusst?


    2 Wagen auf einem Bild geht ja auch nicht :)


    Außerdem wurde ja gesagt, das an dem Bild manipuliert um die person unkenntlich zu machen. Es ist also nicht ganz so abwegig, dass ein findiger Anwalt dieses Beweis in Luft zerreist.

    • Offizieller Beitrag

    Auf dem Foto ist der Messbeamte drauf und der läuft quasi mit nem Messgerät da rum?


    Also ich halte nicht viel von Einsprüchen aber hier sehe ich durchaus Möglichkeiten eines erfolgreichen Einspruches.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Ich tippe eher, dass es sich um ein mobiles, aber eben aufgestelltes Meßgerät handelt, welches auch automatisch auslöst. Wenn dann der Beamte irgendwo auf dem Bild zu sehen ist, dürfte der die Messung - nach meinem technischen Verständnis - kaum beeinflusst haben.


    Bei zwei Autos auf dem Bild ist das schon was anderes: Metall, schneller als ein Beamter zu Fuß. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Zitat

    Original von YETI
    Ich tippe eher, dass es sich um ein mobiles, aber eben aufgestelltes Meßgerät handelt, welches auch automatisch auslöst. Wenn dann der Beamte irgendwo auf dem Bild zu sehen ist, dürfte der die Messung - nach meinem technischen Verständnis - kaum beeinflusst haben.


    Bei zwei Autos auf dem Bild ist das schon was anderes: Metall, schneller als ein Beamter zu Fuß. :D


    Meinste wie schnell man ein Körperteil beschleunigen kann bspw beim treten oder schlagen. Sicher ist es unrealistisch aber möglich. Wir bewegen uns hier in einem Raum wo alles Stichhaltig sein muss. Außerdem geht es mitlerweile schon soweit, dass die 2 Autos nicht ungültig sind weil eben Messfehler bestehen könnten sondern auch weil das persönlichkeitsrecht des zweiten Fahrers geschädigt wird. Damit sind die Beweise unzulässig. So Urteilten zumindest einige Gerichte in letzter Zeit.

  • Es stellen sichj zwei Fragen:


    1. Muss das Bedienpersonal im Fahrzeug sein, um einen "aufmerksamen Messbetrieb" zu gewährleisten?


    Nein, nicht immer. Es kommt auf das Gerät an. Bei modernen Lichtschrankengeräten, wie dem ES 3, ist keinerlei Beobachtung des Verkehrsgeschehens erforderlich.


    Bei modernen Lasergeräten, wie dem PoliScanSpeed, ebenfalls nicht.


    Das LiveTec XV 3 arbeitet mit Infrarottechnik und macht gleichfalls den aufmerksamen Messbetrieb entbehrlich.


    Es gibt Radargeräte mit mobilem Hand-Bedienteil inkl. Display, da kann das Bedienpersonal ebenfalls das Fahrzeug verlassen und dennoch gleichzeitig den Messvorgang und das Verkehrsgeschehen beobachten.



    2. Was ist, wenn ein Fußgänger im Bild ist?


    Messbereich ist nicht gleich Aufnahmebereich. Das wäre Sache eines Gutachters, zu klären, ob dies in einem konkreten Fall Auswirkungen hat. Bei modernen Geräten würde eine ungültige Messung dadurch durch die Plausibilitätsprüfung fallen.



    Frage: Welches Gerät wurde benutzt? In manchen Bundesländern steht es auf der Anhörung unter einer Rubrik "Beweismittel".

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