Bitte um Eure Hilfe! Nissan tut es nicht, geht Chromstossstange und Einparkhilfe?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 12.651 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Destino.

  • Mit verstehen hat das nicht viel zu tun, eher mit dem Anspruch an Qualität: Sowas darf bei keinem Fahrzeug nach so kurzer Zeit auftreten. Mangel = Verpflichtung zur Mängelbeseitigung.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von YETI
    Mit verstehen hat das nicht viel zu tun, eher mit dem Anspruch an Qualität: Sowas darf bei keinem Fahrzeug nach so kurzer Zeit auftreten. Mangel = Verpflichtung zur Mängelbeseitigung.


    Sachmangelhaftung um genau zu sein ;)


    Warum ohne Anwalt klären wenn man sich als Händler so quer stellt.
    Da braucht man sich dann nicht wundern wenn man keine Wagen mehr verkauft...

  • Korrigiert mich, wenn ich mich irre aber das einzige, was hier eingeklagt werden kann, ist doch der Gewährleistungsanspruch über die EPH+Einbau gegenüber dem Händler, oder übersehe ich was?!
    Es läuft also auf max. 1 Werkstattstunde für die Nachbesserung hinaus - die Anlieferung/Rücksendung der beanstandeten Ware ist aber normalerweise Sache des Kunden.
    In Euro: Man kann also ca. 70€ gewinnen, setzt dafür 100€ an Fahrtkosten ein? Hat man da nicht schon gleich verloren?

  • Zitat

    Original von howie
    Korrigiert mich, wenn ich mich irre aber das einzige, was hier eingeklagt werden kann, ist doch der Gewährleistungsanspruch über die EPH+Einbau gegenüber dem Händler, oder übersehe ich was?!
    Es läuft also auf max. 1 Werkstattstunde für die Nachbesserung hinaus - die Anlieferung/Rücksendung der beanstandeten Ware ist aber normalerweise Sache des Kunden.
    In Euro: Man kann also ca. 70€ gewinnen, setzt dafür 100€ an Fahrtkosten ein? Hat man da nicht schon gleich verloren?


    Das ganze kannst du so pauschal nicht sagen.


    Wurde der Melder im KV über das Auto als zubehör festgehalten also alles all inkl oder wurden gar weitere Verträge geschlossen (kv über die Anlage und Werkvertrag über den Einbau)
    Aber dennoch sieht das BGB einen Anspruch auf Aufwendungsersatz vor. (nicht zu verwechseln mit Schadensersatz den gibts nämlich noch dazu)


  • Zusätzlich kann sich der Händler meines Wissens zur Behebung des Mangels eines von ihm beauftragten Dritten bedienen. Das könnte in diesem Falle ein Händler in der Nähe sein.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • Richtig da sind wir dann aus dem Anspruchsbereich raus und einen Schritt weiter in der Nacherfüllung...

  • nach dem Fax von meinem Anwalt an Nissan bzw. an den Händler der das Auto an mich verkauft hat:


    Antwort Nissan:


    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.02.10 bezüglich der Einparkhilfe für Ihren NISSAN Navara.

    Ich hatte Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und habe heute Antwort erhalten. Der Einbau der Einparkhilfe ist für Ihr Fahrzeug möglich. Es kann von jedem NISSAN Vertragspartner in Ihrer Nähe eingebaut werden, auf den Einbau selbst gibt der einbauende Händler die Garantie. Um einen Händler in Ihrer Nähe zu finden klicken Sie bitte auf folgenden Link: http://www.nissan.de/#tools/find-it


    Der Nissan Händler hat mir auch schriftlich bestätigt, dass ich in jede Werkstatt meiner Wahl fahren darf und er für die kompl. Kosten aufkommen wird und hat dies sogar gleich mit meiner Wahlwerkstatt abgesprochen.


    Schön das jetzt alles klappt nur Schade das man erst so ein Fass aufmachen musste.


    Danke euch für die vielen und gut gemeinte Ratschläge

    Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keins da!
    (Der überalles verehrte Franz Kafka :-))