Bitte um Eure Hilfe! Nissan tut es nicht, geht Chromstossstange und Einparkhilfe?

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 12.547 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Destino.

  • Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe das ich meinen Hilferuf hier richtig platziere.


    Folgendes, im Oktober bestellte ich mir endlich mein absolutes Traumauto einen Nissan Navara plus Zubehör Einparkhilfe und Laderaumwanne.
    Im Februar kam dann endlich mein Wunschauto. Da ich zwischenzeitlich (im Dezember) aber von Bad Reichhall nach Mainz gezogen bin fuhr ich mit meinem Navara gemütlich den langen Weg nach Hause.
    Als ich da einparken wollte, bekam ich wildes gepiepse bis Dauerpiepsen von meiner Einparkhilfe.
    Ich rief am nächsten Tag bei einem Nissanhändler vor Ort an und bat um einen Termin. Der meinte dann, dass er mir nicht helfe. Alles was nachträglich eingebaut wird muss von der mont. Firma behoben werden. Diese ist aber 560 km weite entfernt. Nach Rücksprache mit Nissan Deutschland teilten diese mir mit, JEDER Händler Europaweit müsse mir helfen. Es handelt sich um ein Originalteil welches nicht funktioniert.
    Also rief ich wieder bei dem Nissanhändler an. Dieses mal wurde mir mitgeteilt, der Händler der mir dieses Auto verkauft hat, hätte gar keine Einparkhilfe einbauen dürfen, da ich an dem Fzg eine Chromstossstange habe und dieses Material die Sensoren stört.
    Mein Auto ist gerade mal 18 Tage alt, die Chromstossstange hat an den Einbaulöchern der Einparkhilfe Rost angesetzt, bei einem Loch ist sogar schon der Sensor locker.


    Bei meinem 12ten Anruf wurde mir dann von Nissan mitgeteilt. Ja der Händer bei mir vor Ort hat recht. Man darf keine Einparkhilfe in dieses Auto einbauen.
    Jetzt habe ich einen Neuwagen mit verrosteter Stossstange und eine Einparkhilfe die nicht funktioniert ich aber bezahlt habe. Der Verkaufende Händler sagt, alles Käse, darf man einbauen und muss funktionieren.
    Schriftlich möchte mir Nissan nicht bestätigen dass man diese Sensoren nicht einbauen darf, also habe ich nichts in der Hand.
    Nissan Deutschland meinte dazu nur, wir helfen ihnen nicht hoffen aber sie haben einen guten Anwalt. Geile Aussage. Fahren Sie zu einem Händler, der darf eine Anfrage stellen und wir werden diese beantworten, dann bekommen sie es schriftlich. Nur blöd das sich der Nissanhändler vor Ort nicht mal dazu bereit erklärt.
    Ich arbeite selber im Kundendienst eines Autoherstellers und mich würde so eine Aussage meinen Job kosten. Ich habe echt das Gefühl, du Frau, du keine Ahnung! :wand:


    Bevor ich jetzt wirklich zum Anwalt gehen muss, kennt einer von euch das Problem? Geht Chromstossstange und Sensoren oder geht es nicht. Wie bekomme ich es schriftlich.
    Ich könnte ko...


    Danke schon mal für eure Hilfe

    Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keins da!
    (Der überalles verehrte Franz Kafka :-))

  • hi ich hab mir das mal durchgelesen..also helgfgen kann ich dir so nicht aber was ich dir echt empfehlen kann ist zum anwalt zu gehe und das schnell weil so ein mist und das nach 18 tagen zu haben das ist echt ne frechheit so kann der anwalt noch viel tu weil es aktuell ist..schon allein die chance das du gewinnst ist hoch weil einer sagt "ja das kann man einbauen" und der nächste meint "nee kann man nicht machen"so und es steht aussage gegen aussage....weil so kommst nicht gegen an vielleicht hast echt glück das das problem hier einer kennt..ansonst schlag dich nicht weiter mit nissan ru sondern schalt schnell n anwalt ein...

  • Problem ist, was sage ich dem Anwalt?
    Darf man es tatsächlich nicht einbauen ist die Sachlage klar.
    Darf man es aber doch, muss die Garantieabt. dafür aufkommen


    Nur eine Sache ist klar, die rostige Stossstange ist ein Einbaufehler dafür muss der Verkäufer aufkommen. Man hätte ja mal Klarlack über die Löcher machen können aber so weit wurde nicht gedacht. :heul:


    Zum heulen ist, ich fahre einen Neuwagen der von hinten aussieht als wäre er 10 Jahre alt

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    2 Mal editiert, zuletzt von Destino ()

  • Zitat

    Original von Destino
    Problem ist, was sage ich dem Anwalt?
    Darf man es tatsächlich nicht einbauen ist die Sachlage klar.


    Wenn man es nicht einbauen darf, hast Du gute Chancen den einbauenden Betrieb haftbar zu machen, da dieser - insbesondere als Fachbetrieb - genau das wissen und somit den Einbau ablehnen muss.


    Zitat


    Darf man es aber doch, muss die Garantieabt. dafür aufkommen


    Wenn man es darf, liegt vermutlich ein Defekt der Sensoren vor. Dann ist das selbstverständlich ein Garantiefall.


    Zitat


    Nur eine Sache ist klar, die rostige Stossstange ist ein Einbaufehler dafür muss der Verkäufer aufkommen. Man hätte ja mal Klarlack über die Löcher machen können aber so weit wurde nicht gedacht. :heul:


    Zum heulen ist, ich fahre einen Neuwagen der von hinten aussieht als wäre er 10 Jahre alt


    Richtig! Sehe ich auch so.


    Übrigens sollte vielleicht ein Mod das Thema verschieben. Ich denke, es wäre besser im Bereich "Recht & Gesetz" zu suchen.


    Daher auch gleich der Hinweis, dass Du hier natürlich keinerlei Rechtsberatung, sondern allenfalls eine von Laien vorgenommene Einschätzung der Lage erhalten wirst. Das schließt meine obigen Aussagen ein.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • ach du sch.. das sieht echt heftig aus!! ja wieso wenn du dem anwalt sagst das dir gesagt wurde das man das einbauen darf-wurde dir doch oder(?) ist das doch ok oder nicht ich mein du bist sicher keine kfzmechanikerin o.ä. woher soll man sowas auch wissen...ich würde es an deiner stelle versuchen..wil das kann echt nicht angehen...geh hin sasg dem anwalt was sache ist sprich so wie es gelaufen ist entweder er sasgt nee können wir nix machen oder er sagt japp das können wir....weißt wie ich meine? weil so allein wirst du glaub ich keine chance haben sooft wie du schon angerufen hast, verucht hast das so zu klären usw...echt das tut mir echt leid also das würd ich keinem wünschen

  • Ah ok, danke dir
    Das Forum ist so umfangreich, ich habe noch nicht den Durchblick :o)

    Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keins da!
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  • Du hast wohl auch recht Ava.
    Ich bin zu gutgläubig bzw. dachte ich ernsthaft dass wenigstens die Kundenbetreuung eine ordentl. Aussage machen würde.


    Wie gesagt, ich arbeite selber in einem großen Autokonzern und bin fast vom Stuhl geschlagen als mir diese Auskunft gegeben wurde

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  • siehste! geh zum anwalt fragen bei dem wird sicher nix kosten und dann wirst sehen was er sagt.....weil du ja selber merkst das du so nicht weiter kommst...und noch eins recht hast mit der aussage so von wegen wir sind frauen und haben keine ahnung von autos.....blödes vorurteil!die haben keine ahnung

  • Zitat

    Original von Destino
    Du hast wohl auch recht Ava.
    Ich bin zu gutgläubig bzw. dachte ich ernsthaft dass wenigstens die Kundenbetreuung eine ordentl. Aussage machen würde.


    Wie gesagt, ich arbeite selber in einem großen Autokonzern und bin fast vom Stuhl geschlagen als mir diese Auskunft gegeben wurde


    Goldene Regel - und damit willkommen in der Welt der Nissankunden:


    Egal, was passiert: Niemals, wirklich niemals solltest Du den Kundenservice bei Nissan in Brühl anrufen. Die damit hier gemachten Erfahrungen sind miserabel.


    Dann lieber hier nachfragen oder die Händler in Deiner Gegend abtelefonieren.

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  • Zitat

    Original von YETI
    Übrigens sollte vielleicht ein Mod das Thema verschieben. Ich denke, es wäre besser im Bereich "Recht & Gesetz" zu suchen.



    Schon geschehen....


    Stevie

    WIR sind die Niedersachsen, sturmfest und erdverwachsen..... 8) 8)

  • Mal ehrlich, lohnt sich der Aufwand für das ganze Rumgefahre und Telefonieren zwischen Anwälten, Händlern etc. wegen so einer Kleinigkeit ???


    Klar muß das gemacht werden, und zwar: Sensoren raus, entrosten und versiegeln, dann Sensoren mit weichem Silikon oder Schaumstoff berührungsfrei(!) einkleben. Jede kleine Werkstatt kriegt das in ner Stunde hin.


    Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Sensoren auch in Plastikschürzen nicht funktionieren, wenn sie schlampig eingebaut sind. Die Funktion wird nicht vom Chrom gestört. Das Problem beim Anbohren verchromter Teilen siehst du ja: Rost.


    Die "Qualität" von Nissans Kundendienst dürfte doch auch bekannt sein.


  • Klar lohnt sich das da der Käufer in so einem Fall Anspruch auf Aufwendungs und schadensersatz hat. Also immer schön dokumentieren was für Kosten anfallen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Destino
    Problem ist, was sage ich dem Anwalt?
    Darf man es tatsächlich nicht einbauen ist die Sachlage klar.


    Tatsächlich ;)

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • @ howie
    Kleinigkeit?
    arbeitest du zufällig bei Nissan?


    Wenn du 471 Euro für etwas bezahlst, dann ist es dir egal ob es funktioniert?
    Mir nicht!


    Und sorry das ich auch noch nicht so erfahren mit der Nissankundenbetreuung bin wie du. Es ist das erst mal das ich überhaupt jemals eine Kundenbetreuung angerufen habe.


    Ich beschäftige mich seit dem Tag der Auslieferung mit dem Problem und wollte es auch ohne Anwalt versuchen.
    Nur ist weder der verkaufende Händler bereit mir zu helfen noch die Werkstatt hier vor Ort.


    Die Stossstange ist mir piep egal, ich habe in meinem Haus selber eine Werkstatt die bekämen das wieder hin aber das löst nicht das Problem mit dem dauerpiepsen meiner Einparkhilfe.


    Die Werkstätten hier vor Ort (sind nur 2) sagen beide, dass sie sich das Problem erstmal gar nicht ansehen da sie glauben zu wissen, man darf es erst gar nicht in eine Chromstoßstange einbauen. (wurde mündl. auch von Nissan bestätigt)
    Der Händler würde also rep. wie wild aber ohne Erfolg und wer bezahlt dann die Werkstatt? Ich? Garantieabt.? der Verkaufende Händler? Neee, keiner erklärt sich bereit.
    Würde sich Nissan auskotzen und endlich schriftlich bestätigen JAAAAA darf man oder NEEEEEIN darf man nicht, würden mir auch die Werkstätten eventl. helfen können bzw. würde ich mein Geld zurück haben wollen und eine neue Stossstange.

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  • Um das Gepiepse loszuwerden, kann ich nur eines empfehlen: Bau eine Rückfahrkamera ein.


    Ich würde - das ist mein persönlicher Geschmack - mich durch dieses blöde Gepiepse massiv gestört fühlen.


    Haftbar ist meiner Ansicht nach der einbauende Händler. Der hat zu wissen, ob die Einparkhilfe zum Modell passt, oder nicht.

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  • [OFFTOPIC]Bitte ein bisschen wenigstens auf Satzzeichen und Groß-/Kleinschreibung achten. Danke.[/OFFTOPIC]

  • Zitat

    Original von Avantgarde
    ja richtig der einbauene händler nur das problem ist das sie nix schriftlich hat und das brauch sie um irgendwie dagegen anzukommen das man das endlich fertig macht


    Dazu braucht sie nix Schriftliches von der Kundenbetreuung. Dazu reicht die Einbaurechnung.


    Fakten:


    1. Neuwagen
    2. Einbau einer Einparkhilfe durch den Fachhändler
    3. Fehlfunktion der Einparkhilfe
    4. Rost an den Einbaustellen der Sensoren
    5. Einbau erst wenige Tage her.


    Die Summe der Fakten läßt mich zu folgender Auffassung kommen, die selbstverständlich ohne Gewähr und nicht als Rechtsberatung erfolgt:


    1. Es liegen mindestens zwei Mängel vor.
    2. Es könnte - das kann Dir ein Rechtsanwalt genauer sagen - §476 BGB greifen, welcher die Beweislastumkehr bedeutet:


    Zitat

    § 476
    Beweislastumkehr


    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


    Demzufolge wäre es am Händler, zu beweisen, dass der Schaden nicht auf ihn bzw. seine Arbeit oder einen Mangel an der verbauten Einparkhilfe zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen ist.

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  • YETI
    @ Avantgarde
    Schön das ihr beiden mich versteht! :) :) :)


    Ich habe das gestern einem Freund weitergeleitet der Anwalt ist. Er sagt das gleiche wie Yeti schreibt.
    In meinem Kaufvertrag steht die Einparkhilfe mit drin und in einer E-Mail die noch vor dem Kauf war, bestätigt mir der verkaufende Händler dass es kein Problem mit der Einparkhilfe gibt. (also auf Chrom)


    Eine Rückfahrkamera finde ich auch total super, habe ich in meinem 6er BMW drin. Aber eine Akustik die Funktioniert ist im Grunde vollkommen ausreichend. Bin ja gar nicht so verwöhnt ;)


    Ich hätte es auch lieber ohne Anwalt geklärt aber ich komme leider nicht weiter.

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    (Der überalles verehrte Franz Kafka :-))