TÜV überfällig

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 10.818 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von ruhrgebeat.

  • moin


    peter hat mal wieder was zu diskutieren...



    tüv läuft beispielsweise im februar aus und er bekommt aber erst in der 2. märz woche einen termin....


    was machen darf peter dann trotzdem fahren oder werden die :pol:


    gleich den wagen still legen...


    Peter hat leider nix dazu gefunden


    und diskutiert mit arbeitskollegen darüber :will-u-understand:


    mfg martin

    • Offizieller Beitrag

    Am 1.und 2. März würde Peter vom :pol: eine Mängelkarte bekommen und aufgefordert werden die HU nachzuholen. Du bekommst eine Frist gestellt bis wann du den Nachweis erbringen mußt.


    Verwarnungsgeld in Höhe 15 € bekommt man ab dem Verzug von über 2 bis zu 4 Monaten.


    Ab 5 bis 8 25 € und ab über 8 Monate 40 € und 1 Punkt.


    Solange dein Auto verkehrssicher wirkt wird dir niemand etwas stilllegen werden.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Ich hatte mal nen ähnliches Problem.


    Hab mir nen Tieferlegungssatz eingebaut und neue Alufelgen montiert und bin zur DEKRA gefahren. Dort angekommen wurde ich vom Prüfer gebeten aufgrund des sehr hohen Andrangs am nächsten Tag wieder zu kommen.


    Wurde natürlich auf dem Rückweg angehalten..


    Hab den kontrollierenden Beamten die Lage geschildert und bin ohne Mängelkarte o.ä. davon gekommen.


    Ich denke wenn Peter glaubhaft machen kann dass er die HU nacholt (er hat ja nen Termin), dann wird ihn bei nem verkehrssicherem Auto jeder Polizist weiterfahren lassen, und wenn es nur um zwei Tage geht mit Sicherheit auch ohne ne Mängelkarte.
    ...aber das hängt dann auch von Peters Glaubwürdigkeit ab...


    Passieren wird dem Peter nix...wie Busfred schon schrieb.

  • Ich hab das Spiel mit meinem alten Renault 2x durch, da ich den TÜV immer vergessen habe.


    Für AU sowie HU zahlste dann erstmal je 15€ und es wird wie oben angegeben mehr.



    Allerdings hast du ab der ersten verwarnung nur 2 Wochen Zeit beides Nachzuweisen. Solltest du dies nicht tun kann das Fahrzeug stillgelegt werden und auch deine Versicherung kann dann die Kasko "stilllegen" und nur noch die Haftpflicht übernehmen.

  • wie gut das es die AU nicht mehr gibt, da kostet es nur noch 1x 15 euro... (<-nicht ganz ernst gemeint)


    Im zweifelfall kann ja der nett Herr :polizei: ja die Werkstatt anrufen und nachfragen.

    Code
    if (ahnung == 0)
    {    use Search Outside Board;    Search inside Board;    use Google; } 
    else{    use brain;    
    make post; }
  • Zitat

    Original von Mortarion
    wie gut das es die AU nicht mehr gibt, da kostet es nur noch 1x 15 euro... (<-nicht ganz ernst gemeint)


    Im zweifelfall kann ja der nett Herr :polizei: ja die Werkstatt anrufen und nachfragen.


    Passieren wird da eh nix hab schon so oft wagen übern Tüv ablaufen lassen weil sie angemeldet in der garage gestanden haben.


    Einmal gabs nen Aufkleber und 15 € damit stand der Wagen schon 3 Monate vor der Tür bis das aufgefallen ist. Der letzte war der Micra der Monate lang inner Garage stand und dann bei der Abmeldung dachte sich das Amt "Oh abmelden ohne Tüv da geben wir noch ne Strafe zum abschied mit".



    Wegen den 2 Tagen sollte man sich also net ins Hemd machen.

  • Horst arbeitet in einem südlichen, europäischen Land.
    Dort fährt er ein deutsches Motorrad, welches auch ganz gerne mal zum Tüv möchte.
    Zudem hätte Horst das Teil schon auf dieses südliche Land ummelden müssen....


    Horst wird gepflegt drauf scheißen und den Tüv dann später irgendwann in Deutschland nachholen.


    Eventuell kauft sich Horst auch bei Günter Tüv. Dann muss er nur für wenige Tage seine Papiere abgeben.
    Horst ist sich da noch nicht so sicher.


  • Horst sollte aber aufpassen wenn es zu lange wird, gibts böse punkte.


    Gibt es im Land von Horst keinen Tüv oder Tüv ähnlichen Verein.


  • Horst sagte mir gerade, dass es in diesem Land auch einen tüvähnlichen Verein gibt. Allerdings gilt das nur für ein Jahr.
    Sollte die Aufenthaltszeit zu lang werden, wird der Horst den Günter ansprechen.
    Dann macht Horst seine Tüvabnahme selber. :D

  • Ich hätte 4/2009 zum TÜV gemusst. Bin aber erst 7/2009 da gewesen. Ich habe weder mehr bezahlt, noch hat jemand mit mir geschimpft oder mir eine Strafe aufs Auge gedrückt.


    Das einzige was halt war: Ich muss 4/2011 wieder hin.

  • Zitat

    Original von Andre1982
    Ich hätte 4/2009 zum TÜV gemusst. Bin aber erst 7/2009 da gewesen. Ich habe weder mehr bezahlt, noch hat jemand mit mir geschimpft oder mir eine Strafe aufs Auge gedrückt.


    Das einzige was halt war: Ich muss 4/2011 wieder hin.


    gilt nur rückwirkend...


    mann kann es so leider nicht aufschieben...


    mfg martin

  • Zitat

    Original von Andre1982
    Ich hätte 4/2009 zum TÜV gemusst. Bin aber erst 7/2009 da gewesen. Ich habe weder mehr bezahlt, noch hat jemand mit mir geschimpft oder mir eine Strafe aufs Auge gedrückt.


    Das einzige was halt war: Ich muss 4/2011 wieder hin.


    Dem TÜV ist das auch relativ Latte, wann du zur HU fährst...denn TÜV/DEKRA/GTÜ/FSP sind letztendlich nur Dienstleister, die die verkehrstauglichkeit von einem KFZ feststellen und ggf. diesem die Plakette verweigern (im ganz krassen Fall das KFZ vor Ort stillegen).


    Der TÜV verhängt auch keine Verwarngelder/Bußgelder!


    Wenn du aber in eine Polizeikontrolle gekommen wärst oder das dem Ordnungsamt aus irgend einem Grund aufgefallen wäre, dann hätte es eine Strafe gegeben.


  • Geht schon, fahrt ins Saarland, da findet nämlich keine Rückdatierung statt. Der Tüv beginnt dort mit dem Monat der Tüvprüfung. So könnte man sich schon ein paar Monate erschummeln :D :D :D :D

    • Offizieller Beitrag


    Genauso ist das!


    Werübrigens Mängelkarten ignoriertbekommt Ärger mitder Zulassungsstelle die in aller Regel die Kiste vorführen lassen. Zudem könnte es ein weiteres Verwarnungsgeld wegen Nichtbeachtung von Weisungen geben...


    @ spanisches Mopped



    Solange du damit nicht in D fährst ist alles ok. Wenn du es hieher überführst und direkt zum Tüv eierst dürfte dir auch keiner etwas wollen. Man sollte nur nachweisen können das man die Zeit damit im Ausland war.



  • Nö das ist falsch:


    Sinngemäßes Zitat von Trecker: Alles was in deutschland angemeldet ist braucht TÜV.


    Meldet er das spanische Mopped jetzt ab (sogar ohne es wieder mit nach DE zu bringen) dann bekommt 2 Wochen später Post von der Zulassungstelle und darf bezahlen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich ging davon aus das er ein in D zugelassenes Mopped in ESP fährt.

  • moxon nimmt meine Aussage aus einem etwas anders gelagerten Fall, da steht ein zugelassenes Fahrzeug in D auf Privatgrundstück/in einer Garage und der TÜV ist abgelaufen.


    Da es jederzeit im Geltungsbereich der StVZO in Betrieb genommen werden kann (ist ja zugelassen) muss es auch auf Privatgrundstücken/in Garagen getüvt sein.


    Dennoch bin ich mir nicht sicher, ob die Aussage meines Amtsbruders zum Spanienmopped einer restriktiven Prüfung stand hielte. Klar, in der Praxis würde jeder vernünftige Schutzmann sagen, "ok, fahr weiter".


    Spanienmopped gibt noch ein anderes Prob., Standortprinzip!!!


    So, jetzt nochmal die Berechnung, ab wann überzogener TÜV Geld kostet:


    Wie Busfred oben schrieb, ab 2 Monate eine Verwarnung und dann gestaffelt wird es teurer und Bußgeld.


    1. Der Monat, an dem die Anmeldung zur HU hätte erfolgen müssen, zählt nicht, denn dieser wurde ja bis zum Letzten des Monats noch nicht überzogen.


    2. Der Monat, in dem der Verstoß festgestellt wird, zählt auch nicht, denn dieser ist ja noch nicht herum, selbst am Letzten nicht.


    Beispiel:


    Plakette zeigt 02/10


    Kontrolle 04/10: Im Februar hätte Anmeldung zur HU erfolgen müssen, im März wurde nix gemacht und der April ist noch nicht abgelaufen, also erst einen Monat überzogen > keine Ahndung, nur mündliche Belehrung und Mängelanzeige.


    Erst ab Mai kostet es Geld, weil dann die 2 Monate drüber sind, März und April.


    Eine Mängelanzeige kostet nix, wird häufig jedoch als "Strafe" Missverstanden ist allerdings keine. Dennoch sollte man der Fristsetzung nachkommen, weil es dann sehr teuer werden kann,wenn man es nicht tut.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition