TÜV überfällig

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    • Offizieller Beitrag


    Danke, Septon.
    Die Welt kann doch so schön sein, wenn man sie selbst endecken geht...

  • Es ist hier zwar ein altes Thema aber doch sehr aktuell. TÜV Überschreitung ist jetzt bereits ab dem 1. Tag Überziehung Bußgeldbewehrt. Im aktuellen Tatbestandskatalog (im Internet noch nicht eingestellt) heißt es: Sie überschritten die HU um bis zu 2 Monate kostet 15 €. Von zwei - 4 Monate auch 15 €. Die zweimonatige Schonfrist ist somit weggefallen. Nur mal zur Info.

  • @ darkmetalgreyjuke


    ...woher haste denn die Info?? Seit 01.07.2012 ist es doch so:



    Wer als Halter eines PKWs, Motorrads oder leichten Anhängers mit
    abgelaufener Hauptuntersuchung von der Polizei kontrolliert wird, dem
    droht in den ersten 2 Monaten nicht einmal ein Bußgeld.


    Erst wenn die Hauptuntersuchung bereits seit über 2 Monaten abgelaufen ist, werden zunächst 15 Euro fällig.


    Wer bereits 4 Monate über dem Termin drüber ist, muss bis zum 8. Monat mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.


    Ab dem 8. Monat wird es dann allerdings ziemlich happig. 40 Euro
    Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg sind hier bei einer Kontrolle durch
    die Polizei fällig.


    Außerdem:


    Seit dem 1. Juli 2012 ist bundesweit einheitlich geregelt, dass die
    nächste Hauptuntersuchung stets 24 Monate nach der letzten fällig ist
    .


    Eine Rückdatierung erfolgt also selbst bei abgelaufener HU nicht mehr.
    Ist man jedoch mehr als 2 Monate drüber verlangt der TÜV 20% höhere Kosten^^


    Zitat

    Nur mal zur Info. :D

  • Mein Kumpel hatte gestern einen Kontrollbericht und ein Knöllchen an der Windschutzscheibe: TÜV 10/13. Ich bin dann davon ausgegangen, dass das geändert worden ist. Ich habe einen aktuellen Tatbestandkatalog und da habe ich schnell nachgelesen. In dem steht drin, dass das nur Fzg. betrifft, die in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitspüfung zu unterziehen sind. Für unsere Pkw ist keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben. Ich habe ihn vorhin angerufen und ihm geraten, dagegen Widerspruch einzulegen. Hat sich die Dame in der Zeile geirrt. Also: Nach wie vor mehr als 2 Monate :P

  • Außerdem:


    Seit dem 1. Juli 2012 ist bundesweit einheitlich geregelt, dass die
    nächste Hauptuntersuchung stets 24 Monate nach der letzten fällig ist
    .


    Eine Rückdatierung erfolgt also selbst bei abgelaufener HU nicht mehr.
    Ist man jedoch mehr als 2 Monate drüber verlangt der TÜV 20% höhere Kosten^^

    So kenne ich das auch. Ab 2 Monaten nimmt die Dekra 10€ Strafe.
    Und dass man die Monate nun endlich mitnehmen kann, wäre ja schon wieder schwachsinnig, wenn man demnächst ab dem ersten Tag Überschreitung 15€ Bußgeld zahlen müsste. Naja, selbst wenn... Es fahren so mega viele Autos rum, die teilweise schon mehr als 6 Monate fällig sind, ohne dass es jemand merkt.


    Gruß Danny

  • Wer bei der HU mehr als 2 Monate überfällig ist zahlt 20% mehr auf die HU und bekommt dafür eine vertiefte Untersuchung. Bei der Rennleitung kann es vorher schon Theater geben, auch wenn das so in 186.2 BkatV nicht steht. Das ist dann Ermessenssache des freundlichen Mannes mit der Kelle. Zur Not wird wohl dann wohl der Ausredenparagraph 30 StVZO herhalten müssen.

  • Danny

    Zitat

    So kenne ich das auch. Ab 2 Monaten nimmt die Dekra 10€ Strafe.
    Und dass man die Monate nun endlich mitnehmen kann, wäre ja schon wieder schwachsinnig, wenn man demnächst ab dem ersten Tag Überschreitung 15€ Bußgeld zahlen müsste. Naja, selbst wenn... Es fahren so mega viele Autos rum, die teilweise schon mehr als 6 Monate fällig sind, ohne dass es jemand merkt.


    Nur so zur Info :Weder Tüv noch dekra ,oder wie sie sonst alle heißen, nimmt weder Strafe, noch teilen sie Bußgelder aus,das darf nur Polizei oder Behörden, Tüv,Dekra und alle anderen sind weder Polizei ,noch Behörde.


    Es ist lediglich ein höhere Prüfgebühr.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Wenn ich aus vorliegenden Gründen irgendwo mehr zahlen muss, dann ist das für mich ne Strafe. Ob man die Ausdrucksweise "Strafe" dann auf die Goldwaage legt, ist mir egal ;)

  • Zitat

    Wenn ich aus vorliegenden Gründen irgendwo mehr zahlen muss, dann ist das für mich ne Strafe. Ob man die Ausdrucksweise "Strafe" dann auf die Goldwaage legt, ist mir egal


    Das hat nicht mit auf die Goldwaage legen zutun , sondern mit Gesetzen und Recht.
    Es ist nun mal keine Strafe.
    Wenn du im Bus ohne Ticket erwischt wirst ,zahlst du auch keine Strafe, sondern einen erhöhten Mehrpreis,Strafe gibts erst wenn du nicht zahlst und es zur Anzeige kommt.
    Dreh es wie du willst, es ist und bleibt keine Strafe.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Zitat

    Für mich wäre auch das dann eine Strafe ;)


    Wenn Deine Frau unwillig ist, weil Du nicht ordentlich Geschirr gespült und gestaubsaugt hast, dann ist das auch keine Strafe, sondern eine Motivationshilfe. :D


    Genau :D der ist gut :D und auf diese Weise kann man in jeder Hinsicht das Wort "Strafe" umschreiben.


    Und trotzdem bleibt es ne Strafe

  • Nunja, da die gesetzlich vorgeschriebene "vertiefte Prüfung" in der Regel nicht stattfindet sondern nur auf Vermerk kassiert wird, ist die korrekte Bezeichnung für diese "unfreiwillige private Zuwendung" wohl noch nicht festgelegt und der schöpferischen Fantasie des Einzelnen überlassen. :D

  • ... und wenn man fu alt ift fum Autofahn und keine Fähne mehr im Maul hat dann ift daf auch keine Strafe, man fährt dann einfach mit der "Strafenbahn" :)

  • oder fragt wikipedia.


    Wenn man Strafe immer so auslegt ,dann ist alles eine Strafe, sobald ich etwas , muß obwohl ich es gar nicht will.
    Dann sind selbst meine Telefongebühren schon Strafe,hätte es ja nicht benutzen brauchen. :D

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • oder fragt wikipedia.


    Wenn man Strafe immer so auslegt ,dann ist alles eine Strafe, sobald ich etwas , muß obwohl ich es gar nicht will.
    Dann sind selbst meine Telefongebühren schon Strafe,hätte es ja nicht benutzen brauchen. :D


    Diese Philosophie gehe ich voll mit :perfekt:


    Meine erste Strafe war bereits meine Geburt, man hat mich nicht gefragt :evil: :tongue:

  • Nunja, da die gesetzlich vorgeschriebene "vertiefte Prüfung" in der Regel nicht stattfindet sondern nur auf Vermerk kassiert wird, ist die korrekte Bezeichnung für diese "unfreiwillige private Zuwendung" wohl noch nicht festgelegt und der schöpferischen Fantasie des Einzelnen überlassen. :D

    Das liegt aber daran, das viele der zusätzlichen Prüfpunkte automatisch mit abgearbeitet werden.
    Außerdem muss der Gesetzgeber dem Kind ja einen Namen geben.
    Seit letzter Woche dürfen wir auch Feinstaubplaketten kontrollieren^^
    Kennzeichen falsch oder nicht lesbar ist ein geringer Mangel.
    Falsche Farbe der Plakette ist mit EM zu bewerten.
    Was mache ich denn jetzt bei einem abgemeldeten Auto? Was für meine GM-Quote???