hey,
wie ist das zu verstehen?
"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte"
heisst das, wenn der wagen zB tüv bis 05/2010 hatte, kann man bis ende 07/2010 fahren, ohne belangt zu werden?
gruß