Hallo
Ich habe mir Heute bei Händler A ein gebrauchtes Auto ansehen wollen, als ich dort ankam hatte ein anderer, nämlich Händler B den wagen gerade gekauft. Er hatte die Zulassung Teil 1 und 2 in der hand und die schlüssel. Auf meine nachfrage ob der wagen jetzt weg sei meinte er das er auch Händler ist und mir den Wagen verkauft.
Also Probefahrt, auf preis geeinigt, und in sein Büro gefahren.
Er bot mir dann an, gegen 200 euro sicherheit die papiere mitzugeben das ich den Wagen zulassen kann. Auf nachfrage wegen der Tüv und Au bescheinigung sagte er das bräuchte man heute nicht mehr weil es in der Zulassung teil 1 vermerkt ist, und er hätte sie auch nicht bekommen von Händler A.
Ich habe hier vorliegen, Zulassung 1 und 2 + ein schreiben über die 200 euro anzahlung. Zulassung teil 1 hat einen stempel ungülig aufgedrückt und den stempel hu jan 2011.
So wie ich das sehe bekome ich den so nicht zugelassen weil mir die Bescheinigung über HU AU fehlt, wenn ich das auto mit 5 Tagezulassung hole könnte ich ja Tüv Au machen lassen oder?
Außerdem verlangt die zulassungsstelle wohl eine Abmeldebescheinigung ?
Oder können die das sehen im computer das der abgemeldet wurde, weil die ja ungültig gestempelt wurde.
Brauch ich einen kaufvertrag ?
Danke schonmal im vorraus