pkw anmelden ohne tüv au möglich?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 7.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Starmaster.

  • Hallo


    Ich habe mir Heute bei Händler A ein gebrauchtes Auto ansehen wollen, als ich dort ankam hatte ein anderer, nämlich Händler B den wagen gerade gekauft. Er hatte die Zulassung Teil 1 und 2 in der hand und die schlüssel. Auf meine nachfrage ob der wagen jetzt weg sei meinte er das er auch Händler ist und mir den Wagen verkauft.
    Also Probefahrt, auf preis geeinigt, und in sein Büro gefahren.
    Er bot mir dann an, gegen 200 euro sicherheit die papiere mitzugeben das ich den Wagen zulassen kann. Auf nachfrage wegen der Tüv und Au bescheinigung sagte er das bräuchte man heute nicht mehr weil es in der Zulassung teil 1 vermerkt ist, und er hätte sie auch nicht bekommen von Händler A.
    Ich habe hier vorliegen, Zulassung 1 und 2 + ein schreiben über die 200 euro anzahlung. Zulassung teil 1 hat einen stempel ungülig aufgedrückt und den stempel hu jan 2011.
    So wie ich das sehe bekome ich den so nicht zugelassen weil mir die Bescheinigung über HU AU fehlt, wenn ich das auto mit 5 Tagezulassung hole könnte ich ja Tüv Au machen lassen oder?
    Außerdem verlangt die zulassungsstelle wohl eine Abmeldebescheinigung ?
    Oder können die das sehen im computer das der abgemeldet wurde, weil die ja ungültig gestempelt wurde.
    Brauch ich einen kaufvertrag ?


    Danke schonmal im vorraus

  • Gibt es eigentlich probleme das Händler B den wagen nicht selber angemeldet hat oder so, weil, ich hab ja die Papiere von dem ehemaligen Besitzer hier, das heißt ja auch, das der Händler keine Märchensteuer zahlt oder ?
    Wenn ich den Bock wiklich angemeldet kriege und dem typen die restlichen scheine gebe ist das ja wie ein privatkauf denke ich, deswegen auch die frage nach dem Kaufvertrag


    Warum ist das immer so kompliziert wenn ich was kaufe, die karre ist ein schnapper, der hat 2 kleine beulen die mit wenig aufwand zu entfernen sind, außerdem ist schönheit zweitrangig weil reines zweitfahrzeug für fraucen zur arbeit.

  • Damals reichte bei mir der Eintrag im alten Fahrzeugschein der Zulassungsbehörde nicht. Außerdem musst du die bescheinigung mitführen nach der zulassung ;)


    KZK abholen direkt zum tüv...



    Natürlich hast du von Händler B den Wagen normal gekauft. Rechnung muss er dir geben und gewährleistung muss er auch für einstehen ;)
    Lass dich da nicht über den tisch ziehen und verlange auf jeden Fall den kaufvertrag ;)

  • Das ist der Punkt. Der Händler B hat mir die kiste unter dem Preis angeboten den Händler A ausgeschreiben hatte, wenn auch nur 50 euro.
    Das der seinen Deal gemacht ist mir klar, soll er auch, jeder muß leben und für mich ist der preis mehr als ok, den gibt es normal für 4000 in gutem zustand, dieser hat 2 dellen mit denen ich prima leben kann und kostet mich 1800.
    Er sagte mir aber auch "wenn willst du vertrag, muß 200 mehr gebe" ja ja die steuer. der hart in 5 min wahrscheinlich 500 okken gemacht.


  • Moin


    Ne Abmeldebescheinigung brauchst du nicht - im Brief von meinem Pulsar war auch nicht vermerkt daß der Kahn abgemeldet war. Hatte weder Kennzeichen noch Abmeldebescheinigung. Der Typ vom Verkehrsamt tippe kurz in seinem Computer und konnte so das Abmeldedatum herrausfinden.
    Geht also auch ohne alles.


    Kaufvertrag würde ich IMMER drauf bestehen.


    MfG


    RKP

  • Also Abmeldebeinigung ist weggefallen.


    HU und AU wird bei meinen Eltern in Schleswig Holstein jedesmal eingescannt.


    So braucht man zum Ummelden im selben Kreis nur die Zulassunbescheinigung Teil 1 + Perso. Rest ( wenn noch gültig steht im PC



    Gestern war ich im Harz in Goslar mit nem Kollegen Auto anmelden. da wird nix gescannt und deshalb auch die BEscheinigungen verlangt .



    -------


    Lange Rede kurzer Sinn:


    Ruf deine Zulassungsstelle an und frage da nach. Wenn das Auto dort auch vorher war und die ihre Dokumente scannen ... Super


    Wenn nicht können wir uns hier im Kreis sdrehen wie wir wollen.


    ------------------------------


    Falls du zum TÜV mußt kannste dir die 5 Tage Kennzeichen sparen indem du bei der Zulassungsstelle dir Kennzeichen reservierst. Dann mit gültiger Versicherungsnummer ( Versichter ab sofort / nicht Tag der Zulassung ) da hin . Dann Kennzeichen durcken lassen und mit den ungesigelten Kennzeichen ab zum TÜV / Werkstatt und bei uns innerhalb von 14 Tagen zurück zur Zulassungstelle.


    Kostet nur 12 Eur Resevierungsgebühren extra und man spart sich Kurzzeitkennzeichen prägen und Versicherung dafür ( 50 Eur )

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Danke leute, für die tips. Summa summarum fehlt mir also nur die Tüv-Hu Bescheinigung. Habe heute morgen mal den Händler 1 angerufen und nach sonstigen Papieren gefragt, der hat aber auch nix bekommen vom ehemaligen Besitzer. Außerdem hab ich ihn mal nach dem wirklichen zustand des wagens gefragt und er konnte ja ehrlich antworten weil er nix mehr mit dem Autozu tun hat. Er meinte, wir handeln eigentlich nur mit neuen oder gut gebrauchten, dieser war nur interessant weil er wenig kilometer hatte, bis auf die dellen ist der in gutem zustand. Zahnriemen war auch erst neu. Er hat sich noch entschuldigt das er den verkauft hat, wuste ja nicht wer da am telefon ist.
    Von ihm hätte ich ihn für 1600 gekriegt. Da ich nicht der große handler bin whrscheinlich eher nicht.
    Händler 2 sagte mir heute ich kann den definitiv ohne hu- au Bescheinigung anmelden. Neues gestz seit diesem jahr oder sowas, das weiß ich ja spätestens
    wenn ich montag anrufe bei Zulassungsstelle.
    Zum kaufvertrag, ich werde mir einen geben lassen bzw selbst vorbereiten aber was nützt der einem denn wirklich ?
    Wenn die kiste eine woche später explodiert muß der Käufer nachweisen das der fehler vorher existierte. dabei viel Spaß, bei kleineren sachen ist das alles banane. Wir reden hier von 1800 euro, da gibt Dir keiner Garantie nur Gewährleistung. Denke nicht das der den unterschreibt damit währe er ja steuerpflichtig.

  • Ob du einen Kaufvertraqg schriftlich oder mündlich hast ist egal wenn es ein Händler ist ... Er muß Gewährleistung geben und das heißt in den ersten


    Und wie gesagt ... Wenn dann frage mit einem Telefonanruf bei der Zulassungsstelle nach. Tolle GEsetzte die Ali gesgat hat oder Olaf gehört hat ..


    Alles egal wenn die Zulassungsstelle sagt das es nicht geht gehts halt nicht.


    Und Wenns um Januar 2011 geht ... Mußte eh bald zum TÜV

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • moinsen...


    wieso so umständlich...


    normaler weise kann der händler doch HU machen und den wagen für dich gleich anmelden...


    ist doch Servise eines jeden guten händlers...


    jedenfalls mir so bekannt...


    mfg martin

    • Offizieller Beitrag

    Also in letzter Zeit brauchte ich nie AU oder TÜV vorlegen, haben auch vor einem Monat 3 Autos umgemeldet und auch da wollten die nichts sehen, stand ja auf der alten Zulassungsbescheinigung drauf. Die haben nur gefragt ob es evtl nen neueren TÜV Schein gibt weil mein TÜV vom Primera diesen Monat abläuft.

  • Zitat

    Original von Jens [NFCBW]
    Also in letzter Zeit brauchte ich nie AU oder TÜV vorlegen, haben auch vor einem Monat 3 Autos umgemeldet und auch da wollten die nichts sehen, stand ja auf der alten Zulassungsbescheinigung drauf. Die haben nur gefragt ob es evtl nen neueren TÜV Schein gibt weil mein TÜV vom Primera diesen Monat abläuft.


    Ich vermute mal, dass das nicht so eng gesehen wird, wenn nur eine Adressänderung vorgenommen wird, aber der Halter nicht wechselt.


    Davon abgesehen sind, wie Moxon schon anmerkte, die Bescheinigungen sowieso im Fahrzeug mitzuführen. Spätestens bei der nächsten Kontrolle kostet es sonst Geld.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    Also das mit dem Mitführen ist mir jetzt aber komplett neu das man TÜV mitführen muß, afaik braucht man auch nichtmal mehr die AU mitführen wir früher noch bei der ASU üblich

  • Zitat

    Original von Jens [NFCBW]
    Also das mit dem Mitführen ist mir jetzt aber komplett neu das man TÜV mitführen muß, afaik braucht man auch nichtmal mehr die AU mitführen wir früher noch bei der ASU üblich


    Die Prüfbescheinigungen sind schon seit Jahren mitzuführen. Das ist auch eigentlich hinlänglich bekannt und steht meines Wissens sogar auf der Bescheinigung selbst.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    Die liegen bei mir normalerweise sowieso in der Türablage nur neu war mir das bis jetzt trotzdem das man den TÜV Bericht mitführen muß, wozu trägt man das dann eigentlich noch in die Papiere ein wenn man das sowieso mitführen muß *g*

  • Zitat

    Original von Jens [NFCBW]
    Die liegen bei mir normalerweise sowieso in der Türablage nur neu war mir das bis jetzt trotzdem das man den TÜV Bericht mitführen muß, wozu trägt man das dann eigentlich noch in die Papiere ein wenn man das sowieso mitführen muß *g*


    Ist doch klar, damit der eine Busfred in der Kontrolle lange was zu lesen hat, während der andere Deine Karre auf illegale Anbauteile, abgefahrene Reifen und geklaute Radios untersucht. :O

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Mich hat noch kein freundlicher Herr in grün (in blau haben sie mich noch nicht angehalten) nach HU oder AU Bescheinigung gefragt.

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • Zitat

    Original von Skurovski
    Mich hat noch kein freundlicher Herr in grün (in blau haben sie mich noch nicht angehalten) nach HU oder AU Bescheinigung gefragt.


    Mich auch nicht, das liegt aber eherr daran das ich noch in einer Polizeikontrolle war. :D


    Nixdestotrotz hat Yeti recht. Das Ding muß mitgeführt werden und bei einem Halterwechsel oder der Anmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs ist die AU und HU Bescheinigung vorzulegen.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel