http://www.youtube.com/watch?v=cG7R_5vjr_s&feature=player_embedded#!
Man kann es auch übertreiben, wenn auch vermutlich im recht .....
Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.676 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jens [NOT].
http://www.youtube.com/watch?v=cG7R_5vjr_s&feature=player_embedded#!
Man kann es auch übertreiben, wenn auch vermutlich im recht .....
Wie sagt der Volksmund doch so schön.
"Die Soldaten und die Advokaten sind des Teufels Spielkameraden"
Gruss
Rene
Das ist doch nichts neues.
Der Kindergarten meiner Tochter entrichtet bei sämtlichen Veranstaltungen, bei denen musikalisches Kulturgut zum Besten gegeben wird, den obligatorischen Obulus.
Und jeder Kindergarten, der Unannehmlichkeiten vermeiden möchte, sollte das auch tun.
Ich kann mich auch noch an meine Jugendzeit erinnern (Ja, tatsächlich!!). Jugendfeten im Gemeindehaus: Wir hatten hier auch mit der GEMA zu tun!
...neu ist es nicht, aber der ganz normale Irrsinn.
Das Erlernen von Kinderliedern ist auch ein Stück Bildung und Gehirntraining, gemeinsames Singen fördert den Sozialisierungsprozess und die Integration unserer kleinen Mitbürger mit Migrationshintergrund.
"Wo man singt, da lass dich fröhlich nieder,
böse Menschen kennen keine Lieder"
Dieses Sprichwort wird wohl bedeutungslos.
Mir stellt sich allerdings die Frage, warum die Eltern heutztage kopierte Noten und Texte benötigen, um mit ihren Kindern üben zu können... ok, vielleicht die besagten zugewanderten...
Das ganze erinnert mich an den Gastwirt, der 25.000 DM GEMA-Strafe zahlen musste, weil er in einem Nebenraum den Kindern seiner Gäste einen Videorekorder hinstellte und Zeichentrickfilme abspielte. Er dachte, mit der GEZ-Anmeldung des Fernsehers sei es getan...
Oder der (gemeinnützig anerkannte und somit steuerbefreite) Schrebergartenverein e.V., der an seinem "Tag der offenen Tür" Grillwürstchen und Getränke zum Selbstkostenpreis verkaufte und einen Strafbefehl vom Finanzamt erhielt.
Für Weihnachtslieder gibts ja das gemeinfreie Liederbuch.
Damit ist die Gema da schon mal raus, sicher auch für Kindergärten gut.
ZitatOriginal von Trecker
...
Mir stellt sich allerdings die Frage, warum die Eltern heutztage kopierte Noten und Texte benötigen, um mit ihren Kindern üben zu können...
...
Das ist auch für mich der Knackpunkt.
Der Bericht sagt es ja auch schön zum Schluß: Entweder das Kopieren (von geschützten Werken) sein lassen, oder zahlen. Das singen will ja keiner verbieten.
ZitatOriginal von Fincki
Das singen will ja keiner verbieten.
NOCH nicht zumindest!
Hafensänger sollten auch GEMA-Gebühren zahlen müssen.
ZitatOriginal von Trecker
Oder der (gemeinnützig anerkannte und somit steuerbefreite) Schrebergartenverein e.V., der an seinem "Tag der offenen Tür" Grillwürstchen und Getränke zum Selbstkostenpreis verkaufte und einen Strafbefehl vom Finanzamt erhielt.
Mit Verlaub- da passt was nicht: ein Finanzamt stellt keinen Strafbefehl aus. Ebenso führen Bagatellen grad im Gemeinnützigkeitsrecht nicht zur Besteuerung (Freigrenzen) und erst recht nicht zu Strafverfahren.
Und zum Thema: naja, die GEMA ist immer wieder ein nicht zu unterschätzendes Problem. Was denkt ihr, warum beim Harztreffen weder wir noch der Gastwirt im Biergarten nen DJ oder sonstige Musik hinstellt oder darbietet...
Grüße
Chris
ZitatOriginal von christian
Was denkt ihr, warum beim Harztreffen weder wir noch der Gastwirt im Biergarten nen DJ oder sonstige Musik hinstellt oder darbietet...
....weil Last Samurai anwesend ist???
... weil Du sonst tanzt?
Verfassungsbeschwerde!
ZitatOriginal von Kubek
Verfassungsbeschwerde!
...gute Idee, wie sieht das bei "überliefertem Liedgut" (unbekannte Verfasser) aus, wenn die Erzieherinnen den Text selbst aufschreiben und vervielfältigen?
@ Christian:
...das mit dem "Strafbefehl vom Finanzamt" nicht wörtlich nehmen. Irgend ein Neider hat sie angeschwärzt und sie sollten sich erklären, starrköpfig wie die Wetterauer Bauern sind: "Das haben wir vor Jahren schon mit dem Finanzamt geklärt, haben wir noch nie gemacht und machen auch nicht weil wir nicht müssen..." und peng ... gab es ein Zwangsgeld oder Bußgeld.
ZitatOriginal von Trecker
ZitatOriginal von Kubek
Verfassungsbeschwerde!
...gute Idee, wie sieht das bei "überliefertem Liedgut" (unbekannte Verfasser) aus, wenn die Erzieherinnen den Text selbst aufschreiben und vervielfältigen?
Wenn eine Verfassungsbeschwerde das UrhG und das UrhWahrnG killen würde, würde sich diese Frage erst gar nicht stellen.
Hallöle,
bin Kigaleiterin und hab mit dem Prob schon über ein Jahr zu tun. Die Kigas wurden ALLE angeschrieben und sollen Nutzungsverträge mit der Gema abschließen. Unsere Gemeinde auch, wir haben ausgerchnet wieviel ich udn die andere Kigaleiterin kopieren an Liedern im Jahr und kamen auf knapp 5000 Kopien (Frühlingslieder, St martin und Weihnachtslieder für 50 Eltern /team) Gezahlt wird es mit Kirchensteuermitteln.
Zusätzlich muss ich ein Liste ausfüllen, wo draufsteht Titel, Notenausgabe, Komponist, Anzahl der Kopien.
Wer kann denn heute noch die gängigen Lieder, von den neuen Kinderliedern mal ganz abgesehen. Es hat auch was mit "Kundenfreundlichkeit" zu tun, wenn ich Eltern die möglichkeit gebe mit ihren Kindern zusammen zu singen. Obs sie es dann tun steht auf einem anderen Blatt.
Grüßlis
Franzi
Ganz ehrlich, armes verkapptes Deutschland.
So eine Scheisse kann hier echt nur einem kranken Hirn entsprungen sein.
Die meisten Kinder lernen hier doch nur was von den Teletubies.
Krank... einfach nur Krank
Sorry musste einfach sein aber man möge mir meine scharfe Zunge entschuldigen.
Fakt ist, dass Rechte Dritter zu achten sind.
Fakt ist aber auch, dass sich Dritte durchaus selbst ins Knie fieken können, wenn sie auf ihren Rechten beharren.
Genau das ist längst eingetreten.
Wir könnten aber zur Abwechslung mal über die GEZ plaudern.
Die setzt jetzt glaub ich viele ihrer sympathischen Kontrolleure frei.
Einfach einmal Drucken und laminieren dann hält die Kopie Jahre und spart kosten
ZitatFakt ist, dass Rechte Dritter zu achten sind.
Da gebe ich dir unumwunden Recht.
Ich bin allerdings der Meinung, dass es schon ein lohnendes Thema ist, sich Gedanken über die Entlastung öffentlicher, kirchlicher oder caritativer Kassen zu machen, da es Wichtigeres gibt, als GEMA-Gebühren für Kinderlieder auszugeben.
Nicht dass ich falsch verstanden werde, die Kinder sollen singen und auch mit den Eltern zusammen.
ZitatWer kann denn heute noch die gängigen Lieder, von den neuen Kinderliedern mal ganz abgesehen. Es hat auch was mit "Kundenfreundlichkeit" zu tun, wenn ich Eltern die möglichkeit gebe mit ihren Kindern zusammen zu singen. Obs sie es dann tun steht auf einem anderen Blatt.
...da bitte ich Franzi mal um Nachsicht für meine Kurzsichtigkeit, du hast da sicherlich mehr Erfahrung. Ich habe jetzt mal in mich hineingehorcht und festgestellt, tatsächlich eine Gedächtnisstütze für den einen oder anderen Text der Kinderlieder "meiner Generation" zu benötigen.
Vielleicht rentiert es sich, wenn Franzi mal in ihrem Kreis folgende Vorschläge erörtert und ggf. von ihrer Rechtsabteilung prüfen lässt:
Das Urheberrecht läuft in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers eines Werkes aus. Dann wäre nur noch das Recht des Verlegers eines Text-/Noten-Druckwerkes betroffen. Auf Noten kann man meist verzichten, es dürften keine 10 % sein, die nach Noten singen können. Den Text kann man selbst schreiben und somit muss man kein Druckwerk kopieren.
Es gibt GEMA-freigestellte Kinderlieder.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass eine "GEMA-vermutung" vorliegt, man muss vorab widerlegen, dass die verteilten oder beim Martinsumzug öffentlich dargebotenen Lieder GEMA-pflichtig sind.
Den Bedarf feststellen. Welche Eltern wollen das überhaupt haben? Ist das Lied/der Text im Internet aufzufinden und nutzen die Eltern dieses Medium? Das würde nicht nur GEMA, sondern auch Kopierkosten sparen und wenn nur 50% das nutzen, sind das bei 5000 Kopien locker 250,- €
Mit Kigas der Nachbargemeinden zusammentun, GEMA-bezahlte Kopieen binden und um Rückgabe beten, evtl. ein Austauschsystem mit Nachbarkigas ersinnen.
...sind nur so ein paar Ideen