Roller anmelden

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.821 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • sooo,


    Peter hat an der polnischen Tanke einen Roller gewonnen.Natürlich ist Peter kein Pole, aber hatte noch nie einen Roller.Der Roller fährt maximal 25km/h.Muss dieser wie ein Moped angemeldet werden?Tankwart meinte nein, allerdings ist der auch Pole.



    Aus google ist Peter auch nicht sehr schlau geworden.


    Mfg Peters Freund xerex

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht könnte es dem Peter was bringen, wenn er die Versicheurung seines Vertrauens anrufen täte...

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Peter braucht eine Gültige Betriebserlaubnis. Diese muss in Deutschland gültig sein. Diese bekommt er entweder beim Hersteller oder aber er hat schon eine Europaweit gültig.


    Anschließend braucht er ein Versicherungskennzeichen. Das gibts bei allen Versicherungen und auf die Schelle auch bei jeder Bank.



    Falls der Roller gedrosselt ist, darf Peter mit dem Teil auch max 45 km/h fahren sofern er einen gültigen Autoführerschein hat, denn dieser beinhaltet die Klasse M.

  • Zitat

    Falls der Roller gedrosselt ist, darf Peter mit dem Teil auch max 45 km/h fahren sofern er einen gültigen Autoführerschein hat, denn dieser beinhaltet die Klasse M.


    Falls dieser Roller jedoch ein Mofa, also Höchstgeschwindigkeit bis max 25 km/h ist, darf Peter auch wenn er einen Autoführerschein hat nicht schneller als 25 km/h fahren, da sonst die Versicherung nicht mehr ausreicht, und Peter sich eine saftige Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein einsacken wird. Im Falle eines Unfalls würde er selbst dafür blechen müssen...

  • Zitat

    Original von tingle

    Zitat

    Falls der Roller gedrosselt ist, darf Peter mit dem Teil auch max 45 km/h fahren sofern er einen gültigen Autoführerschein hat, denn dieser beinhaltet die Klasse M.


    Falls dieser Roller jedoch ein Mofa, also Höchstgeschwindigkeit bis max 25 km/h ist, darf Peter auch wenn er einen Autoführerschein hat nicht schneller als 25 km/h fahren, da sonst die Versicherung nicht mehr ausreicht, und Peter sich eine saftige Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein einsacken wird. Im Falle eines Unfalls würde er selbst dafür blechen müssen...


    Deswegen sage ich ja falls der Roller gedrosselt ist.

  • Wenn du es vllt auch gemerkt hast, ich habe auch FALLS geschrieben :D :D

  • Zitat

    Original von xerex.exe
    ok ok danke ist schon so wie peter es sich gedacht hat;)



    übrigens simson s51 darf man bis 60 km/h fahren ;)


    und mit dem Roller der vor 00 das erste ma in Verkehr kam 50

  • *Pragmatikermodus*


    Peter sollte versuchen herauszufinden, ob der Roller auch in D vertrieben/verkauft wird.


    Dann sollte er sich in Aussichtstellung einer zukünftigen Kundeneigenschaft für Wartungen pp mit einem Händler in seiner Nähe ins Benehmen setzen.


    Dieser könnte bzw. sollte in der Lage sein, eine passende ABE über den Importeur zu besorgen. Diese ABE wird maßgeblich für die führerscheinrechtliche, zulassungsrechtliche und versicherungsrechtliche Einstufung des Gerätes sein.


    Ansonsten bleibt der Gang zum TÜV offen, eine Einzelabnahme machen zu lassen, wobe evtl. mitgelieferte Papiere hilfreich wären, sofern sie amtl. anerkannt ins Deutsche übersetzt wurden.


    Der TÜV wird dann die Kombination aus Hubraum, Motorleistung und prüfstandgemessene Geschwindigkeit zugrunde legen, um das Gerät einzustufen (zulassungsrechtlich) danach richtet sich die erforderliche FE.


    Ich würde die Karre in ebay.pol vertickern :D

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