Xenonbrenner Primera Traveller 1,8l nicht wechselbar?

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  • Wann hast du das Auto gekauft?


    Gewährleistung!!


    Der Händler darf nicht, er muss es in Ordnung bringen. Und ein verfärbter Scheinwerfer als Ersatz ist ja wohl nicht dem sein Ernst, oder?

    Am 10.07.10 war es soweit: Der schönste Tag in meinem Leben

  • Warum tauscht einfach nicht irgendjemand die Brenner mal aus. :mmmm: :mmmm:


    a) dann sind sie nicht mehr Rosa


    b) Flackern nicht mehr.


    Ich sehe das wie Nightikowski!


    Flackern kommt oft von den Brennern.


  • das wurde schon auf seite 1 gesagt, aber er will ja nich hören und lässt sich lieber von den nissan-mechs verarschen!

  • Zitat

    Original von mminninger


    Selbst wenn der Brenner gewechselt wird, die Linse bleibt trübe und milchig...
    ---> SCHEISSE!


    ich wäre dafür dass er den trüben milchigen Scheinwerfer zurück nimmt und was ordentliches/neues einbaut.


    Zitiere mal Toshy:
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    Wann hast du das Auto gekauft?


    Gewährleistung!!


    Der Händler darf nicht, er muss es in Ordnung bringen. Und ein verfärbter Scheinwerfer als Ersatz ist ja wohl nicht dem sein Ernst, oder?
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    Genau dieser Meinung bin ich auch. Sonst war das unser erster und letzter Wagen von dem Laden. Um NUR die Brenner zu tauschen, was ja offenbar kein Thema ist, MUSS ABER DER SCHEINWERFER AN SICH OK SEIN. DH NICHT TRÜBE, NICHT MILCHIG und NICHT VERGAMMELT. Der linke (Fahrerseite) ist ja ok jetzt, wenn ich neue Brenner in den rechten gammligen mache, ist er immer noch trübe. Dafür aber Trübe mit neuer Birne. ---> NICHT OK :kotz:


    Auto wurde vor ca. 2 Wochen gekauft, reklamiert wurde direkt und unverzüglich nach Fehlerfeststellung.

  • Also, gerade neuste Info vom Händler bekommen:


    Er weigert sich noch was zu tauschen. Muss die Scheinwerfer und vor allem den trüben so behalten wie er ist. Jetzt, NACHDEM ich ihm den Link zu diesem Forum gegeben hab meint er auch dass man die Brenner selbst wechseln kann. Angeblich gäb es die nur nicht Original von Nissan. Aber das sollte jedem normal denkenden Menschen klar sein, dass Nissan keine Lampen herstellt. Die kaufen ihre "originalen" auch bei Osram oder Philips ein.


    Ich werd mir jetzt ein Brenner besorgen (der Links ist von 2009 und vollkommen OK) für die rechte Seite und den selber wechseln. Schwaches Bild für die Werkstatt, mit Neukunden so zu verfahren. War mein 1. und letztes Auto von dem Laden. Und wie gerade gemerkt ist von der Werkstatt auch nicht viel zu halten. Die können ihren Schrott behalten, ich wechsel den Brenner selber und ärger mich noch etwas über die trübe Linse. An paar Eur für ein ordentlichen Scheini gespart, somit Kunden verprellt und folgeaufträge für die Werkstatt verloren. So einfach ist das.

  • Darf man fragen ob du hier auch liest, was die Leute schreiben. ?(


    Wenn es immer noch nicht in Ordnung ist: Setze ihm eine Frist von 14 Tagen zur Mängelbeseitigung.


    Das das Auto erst vor paar Wochen gekauft worden ist, hat das Licht zu funktionieren. -> FERTIG !


    Ist ein Brenner nach 2 Wochen nach dem Kauf Schweinchenrosa, dann ist das kein Schönheitsfehler, sondern def. ein Sachmangel.


    Dafür hat der Händler gerade zu stehen.

  • Nichtsdestotrotz ist der Verkaeufer in der Pflicht, den Wagen in Ordnung zu bringen. Auch wenn du vielleicht mit dem Typen nichts mehr zu tun haben willst. Immerhin bist du derjenige, der auf den Kosten sitzen bleibt.


    Und was machst du, wenn naechste Woche das Getriebe streikt oder die Bordelektronik verreckt? Viele Autoverkaeufer wollen bei sowas immer nur auf die Nachsicht oder Unwissenheit der Kaeufer hoffen oder darauf, dass dieser aufgibt. Aber der Verkaeufer hat nunmal Pflichten, die auch die Sachmangelhaftung mit einschliessen. Und ein Verkaeufer weiss das auch. Leider weiss so mancher Idiot auch, dass der Kaeufer gerne mal nachgibt und es ihm unanganehm wird, seine Rechte einzufordern...


    der Kaeufer muss:
    - bezahlen
    - die Ware abnehmen


    Es muss so bezahlt werden, wie vereinbart. Die Ware muss so abgeholt/entgegengenommen werden wie vereinbart. Sollte das nicht so passieren, wie vereinbart, muss ggf. Schadenersatz geleistet werden oder jenachdem, was sich fuer Ansprueche ergeben.


    der Verkaeufer muss:
    - Ware liefern


    Sollte die Ware nicht so geliefert werden, wie vereinbart... also nicht maengelfrei, dann ergibt sich die Pflicht, den Mangel zu beseitigen - PUNKT!


    Sollte ein Mangel innerhalb von 6 Monaten auftreten, so geht man davon aus, dass dieser Mangel beim Kauf vorhanden war. Danach muss der Kaeufer beweisen, dass es so war. Du hast den Wagen erst vor zwei Wochen gekauft. Hast du in dem Kaufvertrag eintragen lassen, dass die Scheinwerfer nur bedingt funktionstuechtig sind und dies dem Kaeufer bekannt ist und ausserdem auch nicht abgestellt werden soll?



    Wenn du aber keine Zeit hast, dich um sowas im schlimmsten Fall mit einem Anwalt zu kuemmern, oder aber keine Lust hast dich mit idiotischen Verkaeufern rumzuaergern, dann musst du es eben so lassen, wie es ist.

    Am 10.07.10 war es soweit: Der schönste Tag in meinem Leben

  • Statt hier zu schreiben, hättest du schon längst dem Händler einen Brief geschrieben.


    Da der Händler herumeiert brinegen Gespräche einfach nichts.


    NUR SCHRIFTLICH und per Einschreiben 14 Tage ! Wenn nicht suche einen Anwalt auf und der soll ein Schriftstück fertig machen.


    Dann wird die Sache sehr sehr schnell erledigt sein.

  • Wahrscheinlich baut der Händler dir in der Garantiezeit ein Notrad dran, wenn du mit einer kaputten Felge da ankommst :D


    Aber mal ehrlich: Mit der jetzigen Einstellung hättste auch gleich sagen können, du zahlst weniger, verzichtest aber auf die Garantie.
    Hau (du oder ein Anwalt) da mal auf den Tisch :D

  • Bevor hier zu gemacht wird....


    Bei der öffentlichen Rechtsauskunft wird Dir auch für einen schmalen Taler geholfen und die setzen auch gerne mal einen Brief für Dich auf.


    Setz Dich durch, man - es sei denn, Du hast genug Geld, um die Kosten selbst zu tragen.... 8)