Rückfahrleuchte funktioniert nicht mehr

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.294 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von NissanAlmera.

  • Hallo Nissanboard,


    bei meinem Almi funktioniert schon seit einiger Zeit die inke Rückfahrleuchte nicht mehr (weißes Licht wenn man den Rückwärtsgang einlegt). :(


    An der Glühlampe liegt es nicht, die habe ich schon gewechselt und wenn ich die Lampe der rechten Seite auf die linke Seite stecke leuchtet es auch nicht.


    Ich habe mir schon den Sicherungskasten angeschaut, aber für die linken und rechten Lichter gibt es ja keine separate Sicherung d.h. wenn die Sicherung durchgebrannt wäre, würde auch das rechte Licht nicht mehr funktionieren.


    Also muss irgendwo im Auto ein Kabelbruch oder eine lockere Kabelverbindung sein.
    Um das heraus zu finden müsste ich aber (vermutlich) das ganz Auto auseinander bauen um den Fehler zu finden.


    Habt ihr vielleicht irgendwelche Tipps wie ich dieses Problem selbständig (ohne teure Werkstatt) lösen könnte? Gibt es eventuell eine bekannte Schwachstelle im Stromkreis?



    Zudem muss ich demnächst auch noch zum Tüv und laut StVO muss zwar nur ein Rückfahrlicht leuchten, aber dann muss es das linke sein (gerade das funktioniert ja bei mir nicht mehr).
    Muss ich mir dann Sorgen machen, dass ich deswegen keinen Tüv bekomme?


    Danke im Voraus!

  • Der N16 hat doch nur einen Rückfahrscheinwerfer!?


    Die andere Seite sollte dann die Nebelschlussleuchte sein!?

  • das würd ich auch mal sagen das er nur einen rückfahrscheinwerfer hat!hast du mal an den steckverbindungen geschaut??

  • Zitat

    Original von NissanAlmera
    Zudem muss ich demnächst auch noch zum Tüv und laut StVO muss zwar nur ein Rückfahrlicht leuchten, aber dann muss es das linke sein (gerade das funktioniert ja bei mir nicht mehr).
    Muss ich mir dann Sorgen machen, dass ich deswegen keinen Tüv bekomme?


    Quark! :D


    Nebeschlussleuchte MUSS links oder mittig leuchten! (Damit man mehrspurige Fzg. von Krädern unterscheiden kann, wenn man bei schlechter Sicht überholen will/kann/möchte zum Bsp.


    Rückfahrlicht ist standardmäßig rechts, weil wir Rechtsverkehr haben und somit auch auf der rechten Seite zum Bordstein parken!
    Deswegen ist der Rückfahrscheinwerfer rechts oder beidseitig und die Nebelschlussleuchte links oder beidseitig (teilweise auch mittig).


    Also kein Problem für TÜV!

  • Oh man an die Nebelschussleuchte habe ich jetzt gar nicht gedacht


    Habe jetzt noch Mal nachgeschaut und ja:
    Rückfahrscheinwerfer nur rechts und Nebelschussleuchte links.


    Mit der Nebelschussleuchte habe ich gar nicht gerechnet, da sie ja fast an der gleichen Stelle sitzt, wie der Rückfahrscheinwerfer.
    Kommt davon wenn man sein Auto nie von hinten sieht wenn man rückwärts fährt.
    Das nächste Mal fahre ich einfach vor einen großen Spiegel. :D


    Tut mir Leid für die sehr dumme Frage


    Und vielen Dank für die Aufklärung!