zum Tüv mit Fußraumbeleuchtung?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.520 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von ByTeCrAcKa.

  • Hi.
    Ich will mir Fußraumbeleuchtung mit LED's einbauen, muss aber im Sommer zum TÜV. Was werden die dazu sagen? Schreiben die das nur als Mängel auf, oder krieg ich dann gar keinen TÜV?
    Ich willdas ganze mit dem Türschalter koppeln und noch nen extra Schalter mit Dauerstrom.


    Thanx schon mal Marcel

    Die Japaner haben eine raffinierte Art, ihren Stahl in die Vereinigten Staaten zu schmuggeln.
    Sie malen ihn an, stellen ihn auf vier Räder und nennen das ganze Auto.

    Henry Ford (1863-1947)



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  • wenn die nur angehen wenn du die tür aufmachst,dann is dat ok.den schalter sollten sie nicht finden

  • Falsch!
    Jeder zusätzlich im und am Auto verbaute Beleuchtung muss ein spezielles Prüfzeichen besitzen. Bei LEDs ist das natürlich nicht der Fall.


    Jeder, der da was anderes behauptet, liegt falsch. Ich habe im Rahmen der AMI mit Fachleute von Dekra und Tüv unterhalten - mit [NSM]Nassin...


    Ob sie die Beleuchtung finden ist ne andere Frage, nur ist es auf jeden Fall nicht gesetzeskonform so dumm wie das jetzt klingt!

  • Klingt nich dumm ist so.


    Es sei denn du lässt es als Showcar zu und hast den Schalter dort, wo du vom Fahrersitz aus nicht hinkommst. Damit hat es n Bekannter sogar Eingetragen in den Fahrzeugpapieren

  • du kannst dir im auto jegliche lampen verbauen solange sie nicht nach außen abstrahlen!
    greets

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von InFLiCT [NTB]
    du kannst dir im auto jegliche lampen verbauen solange sie nicht nach außen abstrahlen!
    greets


    nach der aussage ist es dann also erlaubt mit den LED bzw Röhren im Fußraum ?!?


    das sind jetzt 2 verschiedene Aussagen ?!?

    -----====>>>>> :) 2001-2023 by Jens [NOT] :) <<<<<====-----
    Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet, bis sie es selbst tut.

  • auf den uv röhren beim atu hab ich gestern gesehen, dass "eintragungsfrei" draufsteht... man darf sie nur nich über den pedalen montieren, oder so hoch, dass sie rausstrahlen... steht hinten auf der packung...


    ich würd ja gerne nen scan davon liefern, aber dazu müsste ich mir die überteuerten teile erstmal kaufen :D


    bei mir hat aber noch nie ein tüver gemotzt. die dinger sollten nur ordentlich verbaut sein. die verkabelung gut abgesichert und schon motzt keine sau mehr....


    [EDIT]
    ich weis jetzt aber nich, wie das mit blauem licht und so aussieht... ist ja ne signalfarbe im straßenverkehr normalerweise... wie gesagt: beim atu gings um ne uv röhre

  • schauen wir mal ... ich hab heuten meinen wagen zum reifenhändler und tüver übergeben ... werde spätestens donnerstag wissen was sache ist ... weil ich hab den wagen abgestellt .... und hab vergessen meinen schalter fürs licht im fussbodenraum auf OFF zu stellen :D naja dieser ist im aschenbecher ... aber wenn der tüver den wagen starten wird dann wird er das licht sehen :D naja mal schauen ... der wird bestimmt nichts machen ich berichte dann halt weiter ....

  • Gab`s das Thema nicht schon oft genug? Fußraumbeleuchtung ist kein gravierender Mangel, durch den TÜFF kommt man also ohnehin, ob mit oder ohne Probleme. Kann höchstens sein, daß ein geringer Mangel ausgestellt wird, wegen dem man jedoch nimmer beim TÜFF vorbeirennen muß. Bei mir war`s z. B. der zu breite Sonnenkeil vorne und die Neons vorne am Dachhimmel, die als geringe Mängel im Prüfbericht stehen. Fußraumbeleuchtung sollte so gut wie kein TÜFFer beanstanden, der hat Meine auch bei der TÜFFung gesehen.


    ~EDIT~
    Ach Mann, jetzt sehe ich erst, von wann der Thread ist... :will-u-understand:
    ~EDIT~

    Wer im Glashaus sitzt, sollte im Dunkeln scheissen...

    Einmal editiert, zuletzt von ByTeCrAcKa ()