nebellampen

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 11.561 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von RoadDogg.

  • darf man in der nacht die nebellampem an machen auch wenn es kein nebel hat ? ich seh dan viel mehr ;)

    • Offizieller Beitrag

    zu den vorderen lautet es glaube ich im gesetz irgendwie so nur wenn schlechte sicht ist, also just for fun nicht, aber wenn es regnet dann schon, so interpretiere ich das jedenfalls

  • Hallo,
    also das ist folgendermaßen:
    § 17 Abs. 3 StVO: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
    Bußgeldkatalog 2001: vorschriftswidrige Benutzung von Nebelscheinwerfern 10 €, mit Gefährdung 15 €, mit Schädigung 35 €.


    Also wenn du mit 10€ kein Problem hast, dann kannst du die Teile anmachen ;) ...
    (hab bisher nur von einem meiner Kollegen gehört, dass er wegen dem Fahren mit NSW angehalten wurde und zahlen musste-> ich selber mach sie meistens in der Nacht auch an...sieht einfach besser aus 8) )


    Tschüß
    Maik

  • meine erfahrung beim fahren mit nebellampen: sieht prima aus, alle halten dich für einen raser (also ist das mit dem reinlassen in irgendwelche lücken gestorben), man wird des öfteren von wildfremden gegrüßt (lichthupe) und die polizei findet das nicht wirklich cool. ich bin bisher mit einer mündlichen verwarnung und einmal mit 10,- DM verwarnungsgeld weggekommen. ich find's albern, dass das nicht erlaubt ist, immerhin blendet man ja keinen (es sei denn, die dinger sind verstellt).

    Jetzt neu im Möbelhaus: Der Essteetisch.

  • Da kann ich mal gleich meinen Senf zu abgeben, denn ich habe für die Nebelscheinwerfer gerade blechen müssen ... bei den geldgierigen Brandenburger Bullen :((


    Ich wurde wie folgt aufgeklärt von den "netten" Herren. Wenn die Sichtweite unter 150m beträgt, sind Nebelscheinwerfer vorne erlaubt, hinten muß die Sicht unter 50m betragen. Das ganze hat mich ? 5,- gekostet.


    Der hat sich so an den Nebelscheinwerfern aufgegeilt, dass er gar nicht bemerkt hat, dass


    - meine Felgen / Reifen nicht eingetragen sind
    - der Keil in der Frontscheibe weit über 10% groß ist


    Dann wollte er mir noch weiss machen, ich hätte in die Nebelscheinwerfer 100 Watt Lampen eingebaut, weil die angeblich so blenden. Darauf hin habe ich ihm erst mal gesagt, dass die nicht blenden (gerade erst beim TÜV gewesen) und dass bei 100 Watt Kabel schmoren oder Sicherungen durchbrennen können. Für diese kleine Belehrung durfte ich dann gleich noch ins Röhrchen pusten.


    Die hatten echt lange Weile. Aber mit ? 5,- kann ich noch leben :D

  • unsere netten brandenburger polizisten, sind eben echte teufelskerle. ich durfte mir auch eine nette belehrung anhören, bevor ich die 10,- DM abgedrückt habe. als wenn es nichts wichtigeres zu tun gäbe... zumal die teilweise selber mit nebellampen durch die gegend fahren...

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    • Offizieller Beitrag

    also ich kann mir noch an die oranienburger bu**** errinnern die mir selbst des öffteren mir nebellampen entgegengekommen sind :D


    @ vote4TUX


    was meinst Du mit:


    - der Keil in der Frontscheibe weit über 10% groß ist


    ???

  • Zitat

    Original von vote4TUX
    Ich wurde wie folgt aufgeklärt von den "netten" Herren. Wenn die Sichtweite unter 150m beträgt, sind Nebelscheinwerfer vorne erlaubt, hinten muß die Sicht unter 50m betragen. Das ganze hat mich ? 5,- gekostet.noch leben :D


    Selbst schuld, wenn du dann zahlst!
    Auf solche Diskussionen würde ich mich gar nicht erst einlassen. Denn das mit den 150m sollen sie dir erstmal schwarz auf weiß in der STVO zeigen und dann die Bussgeldsumme im Bussgeldkatalog dafür heraussuchen. Das ist dein gutes Recht als Autofahrer und darauf würde ich auch immer bestehen.
    Bei mir versuchen die solche fadenscheinigen Aussagen immer mal wieder - bisher ohne jeden Erfolg!


    ->Lasst euch nichts gefallen, vom dem ihr nicht genau wisst, dass es stimmt!

  • Das Problem an der Sache ist.. Wenn das eigene Fahrzeug nicht ganz astrein ist, dann sollte man sich besser nicht auf ne Diskussion einlassen.. die *?!* fangen dann gerne an Flöhe an deinem Auto zu suchen.. und es gibt nicht viele Fahrzeuge, bei denen sie nichts finden um einem zu schikanieren!


    ;) Rainer

  • Dann muss man eben Prioritäten setzen: Sich über Verwarnungsgelder aufregen und ein nicht "astreines" Auto zu fahren vertragen sich nicht. Das ist lächerlich.

  • zitat aus der stvo, §17, absatz 3: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."


    nachzulesen hier.

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  • Wenn Du Dir an der Frontscheibe einen Sonnenschutzstreifen kleben läßt (z.B. von Trim Line), dann darf dieser sogenannte "Sonnenschutzkeil" max. 10% der Höhe Deiner Windschutzscheibe einnehmen. Bei 10% sieht das aber meistens ziemlich lächerlich aus.


    Ich wollte mich hier auch nicht über die 5 Euro von gestern aufregen. Was ich halt nur albern fand, ist der Tatbestand, dass die drei grünen Herren eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt haben mit Laserpistole. Und nur, weil ich mit meinem GTi *NICHT* zu schnell gefahren bin (worüber die sich wahrscheinlich maßlos gewundert haben), haben sie halt nach irgend etwas anderem gesucht. Und das waren eben die Nebelscheinwerfer (war ja auch diesig und hat geregnet gestern abend).


    Ich bin eben der Meinung, dass 3 (!) Polizisten vielleicht zu sinnvolleren Taten (Kinderschänder jagen oder andere sinnvolle Sachen) eingesetzt werden können, als sich über jemanden herzumachen, der bei miesem Wetter mit Nebelscheinwerfern fährt.....


    Gruß, Jan

  • im Grunde hast du recht.
    Aber ich muss zugeben mich nervt es, wenn (vor allem BMWs) mit Nebelscheinwerfern rumfahren, weil sie eben keine Standlichter da unten haben, um besser auszusehen. Das blendet nämlich ganzschön. Und ich mach dann auch immer mein Fernlicht an :P
    Es hätter aber sicher gereicht, zu ermahnen.
    Die brauchen das eben für ihr Selbstwertgefühl.

  • Hi !


    Nun ich fahre eigentlich selten und sehr ungern mit nebels rumm !
    Ok ich musste auch schon zahlen ! Insgesamt schon 3 mal ! Und immer 10 Dm ! Was solls solange ich nicht für andere sachen zahlen muss ist das ok !
    Die wollten sogar schon mal 40 Dm von mir für zu laute musik ! Aber dann hab ich denn grünen meine lage geschildert wie es auf meinem konto aussieht und das ich mit bezahlen nicht einverstanden bin ! Da hat der mir halt eine 5 minütige predigt gehalten und ich durfte fahren !


    Grüsse aus Mönchengladbach


    www.primerafan.1a.gs

    Ich hab jetzt mal von meinen alten Nissan´s und auch von meinem neuen Bilder Hochgeladen in meine Galerie . Wenn ihr fragen habt stehe ich euch gern zur Verfügung !

  • Sagt mal habt ihr ein Gesetzbuch zu Hause rumliegen.
    Oder is das euer Hobby sowas auswendig zu lernen?
    Aber mir haben´se auch schon 10,-DM abgeknöpft,nur weil ich auf der autobahn mit Nebler gefahren bin.Und dabei habe ich das damals nur gemacht damit man meenen kleenen Trabbi och sieht:-((

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Und ich mach dann auch immer mein Fernlicht an


    um ihm es so richtig zu zeigen/geben ? oder nur kurz die Lichthupe um ihn drauf hinzuweisen ?

  • Ich hab kein Gesetzbuch zu hause auch nix änliches !


    Aber die hatten vor kurzem mal bei Aldi ( schleichwerbung) so etwas in der art gehabt !
    Also die hatten ein buch wo alle straffen drinn stehen und wie viel man blechen muss ! Ich hab´s mir nicht gekauft ! Aber vieleicht jemand anderes hir im board !


    Grüsse aus Mönchengladbach


    www.primerafan.1a.gs

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  • Zitat

    um ihm es so richtig zu zeigen/geben ? oder nur kurz die Lichthupe um ihn drauf hinzuweisen ?


    Na was denkst du ;)


    Der weiß doch, dass die an sind. 8)

    Einmal editiert, zuletzt von BO ()


  • Also ich mach es manchmal auch so, ist aber nicht ganz ungefährlich...
    Ich machs um dem Idioten hinter dem Steuer mitzuteilen, dass die Dinger einfach verdammt blenden. Vorallem wenn's so ein Geländwagen ist, der die Lichter sowieso weiter oben hat...
    Und dann fühlen sich diese Är**** noch provoziert durch mich... Blöd blöd...

    Wenn ein Schäfer seine Schafe verhaut, ist er dann ein Mähdrescher?

  • also ich weiß nicht, nebelscheinwerfer, die blenden... wenn sie verstellt sind, dann vielleicht, normal blenden die nicht. für mich sind die, die mich wegen der dinger mit der lichthupe maßregeln müssen "oberlehrer". nein, ich will nicht mit euch streiten, aber so seh ich das nun mal...

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