• dass eine beifahrende Ehefrau einen Schadenersatzanspruch gegen ihren Ehemann und dessen Haftpflichtversicherung hat, wenn sie aufgrund eines von ihrem Gatten verschuldeten Verkehrsunfalles verletzt wird ?
• dass die Verkehrsopferhilfe in Hamburg zahlt, wenn Sie durch ein flüchtiges, nicht zu ermittelndes Kraftfahrzeug einen Körperschaden erleiden ?
• dass Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall, auch wenn sie nicht vollkaskoversichert sind, wenigstens den Glasschaden (Scheiben, Scheinwerfer usw.) von ihrer Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen ?
• dass es sich schmerzensgelderhöhend auswirken kann, wenn die gegnerische Versicherung die Regulierung eines Schmerzensgeldes schuldhaft hinauszögert ?
• dass es Nutzungsausfall auch für Fahrräder gibt ?
• dass der Staat bis zu 100% haftet, wenn ein Polizei- oder Feuerwehrfahrzeug, zwar mit Blaulicht, aber nicht mit Martinshorn bei "rot" in eine Kreuzung einfährt und mit einem berechtigt bei "grün" einfahrenden Fahrzeug kollidiert ?
• dass der Halter eines falsch geparkten Fahrzeuges mithaftet wenn das Falschparken - z.B. wegen einer Sichtbehinderung - ursächlich für eine Vorfahrtverletzung wird ?
• dass Sie auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Reparaturkosten ersetzt bekommen, wenn diese laut Gutachten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen und Sie die Reparatur durch Rechnungsvorlage nachweisen ?
• dass Sie einen Anspruch auf einen Neuwagen haben, wenn Ihr Fahrzeug eine Laufleistung von weniger als 1000 km aufweist und nicht älter als einen Monat ist ?
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