Benötige bitte Hilfe um meinen Spoiler beim Tüv anzumelden

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.916 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von willi24.

  • Kurze Frage: Um welchen Spoiler handelt es sich denn genau? Um eine Replika des Serien-Spoilers?

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

  • willi wo kommst du denn genau her? vllt kann man dir 1-2 adressen sagen...

    ICH BIN FÜR GRÖßERE SIGNATUREN
    Mein Penis hat sich dank meines Autos um 25% vergrößert :perfekt:
    ....denk drüber nach....

    Einmal editiert, zuletzt von Siccario ()

  • Zitat

    Original von sany
    So wie Ich das sehe, ja.


    Wozu dann eine Eintragung? Weder TÜV noch Dekra noch Polizei werden den Unterschied erkennen. Da es ja offenbar fachgerecht beim Lacker montiert wurde, ist auch sichergestellt dass der Spaß einem auf der AB nicht entgegen fliegt. Da das Teil sowieso keine Funktion hat sondern nur Optik ist, zerren da auch keine großen Kräfte daran, entsprechend sollte es auch nicht auseinanderfliegen, sofern es nicht gerade aus Stroh ist. Imho ist die Diskussion übertrieben - wenn sie das nicht eintragen wollen, dann halt nicht. Eine akute Gefahr für den Straßenverkehr bzw. eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens liegt nicht vor.


    Anders wäre es natürlich bei einer anderen Brems- oder Abgasanlage - da sollte die Sache durchaus eingetragen sein.

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

    2 Mal editiert, zuletzt von Flasher ()

  • meinst du das ernst, mit " da zerren keine großen Kräfte dran? ^^

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  • also ich habe einmal meinen Nachbarn gefragt (ist TÜV-ler -> Prüfingenieur), er sagt das sowas hier bei uns, in Norddeutschland, fast ausschließlich über Einzelabnahme nach § 21 etwas wird, ist aber meistens recht teuer. Problem an Deiner Sache ist das der Spoiler bereits lackiert und montiert ist, sodaß der Prüfer sich z.B. nicht mehr von den Halterungen, Material und Lackierbarkeit überzeugen kann, da der Püfer ja mit seinem Namen (und Kopf) haftet im Falle eines Unfalls !
    Eine kleine Chance könntest Du aber haben wenn Du einen gleichen Spoiler, eines anderen Herstellers mit ABE oder auch Teilegutachten, findest, die entspr. Gutachten mitnimmst und den Prüfer dann ganz nett auf die Baugleichheit hinweist.
    Zu beachten bei solchen Einzelabnahmen sei aber das diese bei jeder HU wieder aberkannt werden könnten, also eine Ermessenssache der jeweiligen Prüfer. Was auch noch problematisch für Dich ist das Deine Betriebserlaubnis vom Fahrzeug, nach § 19 STVZO, höchstwahrscheinlich bereits erloschen ist !

    Wir fuhren For(t)d... aber sind jetzt wieder mit nem Nissan da ! ! !


  • Erlöschen der Betriebserlaubnis und Verlust des Versicherungsschutzes, bzw. zu erwartende Regreßansprüche im Falle eines Unfalls bei erloschener Betreibserlaubnis sind selbstverständlich belanglose Nebengeräusche, die man geflissentlich ignorieren kann, gelle??? :wand:


    Herr, schmeiß Hirn vom Himmel....





    ...oder Steine....





    ...scheiß egal, was von beidem....







    HAUPTSACHE, DU TRIFFST!

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Kielrunner
    Problem an Deiner Sache ist das der Spoiler bereits lackiert und montiert ist, sodaß der Prüfer sich z.B. nicht mehr von den Halterungen, Material und Lackierbarkeit überzeugen kann, da der Püfer ja mit seinem Namen (und Kopf) haftet im Falle eines Unfalls !


    Auszug aus dem Gutachten:
    "Eintragung nach §21 konnte nicht erfolgen, da Spoiler bereits lackiert wurde. Alle anderen Gesichtspunkte wurden erfüllt. Schade auch."
    =)

  • Zitat

    Eine akute Gefahr für den Straßenverkehr bzw. eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens liegt nicht vor.


    wer sagt das?
    Eine Individualbeurteilung ist in diesem Fall nichts wert, völlig gleich welche fachliche Qualifikation zugrunde liegt.


    Um es vorweg zu nehmen, ich sehe mittlerweile leider auch nur noch die Möglichkeit das Teil abzubauen, um die Betriebserlaubnis wieder herzustellen und in die Tischkante zu beißen.


    Man hätte in Richtung Sachmängelhaftung argumentieren können und das Teil zurückgeben können (unfrei) aber leider ist es nicht mehr im Originalzustand.


    Ich bleibe dabei, bei der Firma gt-tuning kaufe ich in Anbetracht der Geschäftsgebahren nichts :


    Es wird auf diese Probleme nirgends hingewiesen; bei dem 'Materialgutachten' wird der Eindruck erweckt, dass es sich um 'das' erforderliche Gutachten handeln würde, das den Betrieb genehmigen würde; Nachfragen zum Gutachten werden nicht oder mit dem lapidaren Hinweis auf das Materialgutachten beantwortet.


    Es muss sich jeder, der dort seine Teile kauft und lediglich ein Materialgutachten vorliegt, darüber im Klaren sein, nach Anbau die Betriebserlaubnis zu verlieren.


    Für mich wäre klar, Artikel zurücksenden (sorry Willy - ohne ihn vorher anzubauen und zu lackieren) und Geld zurück.
    Bei Problemen: Anwalt!


    Ein Tipp für gt-Tuning wäre derweil Ihre AGB und die Angebotspräsentation juristisch prüfen zu lassen!

  • nur mal so rumgesponnen,



    bestell das teil nochmal, wenn du es da hast fahr zum tüv mach ne abnahme nach dem §21 einzelabnahme oder wie die heisst und nach dem eintragen schickst du den 2ten spoiler mit vollem rückgaberecht welches du hast zurück.... (innerhalb 14tage)


    ist zwar nen aufwand aber besser als abbauen und co oder?

  • auch eine Idee!


    Wie ich mittlerweile erfahren habe sind die Preise für eine Abnahme von TÜV zu TÜV und zu Dekra offensichtlich unterschiedlich - also mal nachhören