Das Flensburger Punktekonto

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  • Das Flensburger Punktekonto und die daraus folgenden Maßnahmen sind seit dem 1.1.1999 neu geregelt. Hauptsächliche Änderung: Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP, früher: ASK) wird ab einem bestimmten Punktestand zur Pflicht.


    Im Bußgeldkatalog steht, für welchen Verkehrsverstoß es wie viele Punkte gibt. Bei bestimmten Punkteständen ergeben sich für den »Verkehrssünder« Folgen. Punkte werden mindestens zwei Jahre in einer Kartei (in Flensburg) gespeichert, aus Straftaten bleiben sie sogar fünf Jahre bestehen. Kommen innerhalb dieser Fristen keine neuen Punkte dazu, erlöschen sie. Die Teilnahme an einem ASP-Seminar wird ebenfalls registriert und bringt Punkte-Rabatt, aber nur, wenn sie rechtzeitig erfolgt.


    Die Punkte-Regelung seit 1.1.1999:
    8 Punkte Der Fahrerlaubnisinhaber erhält von der Behörde eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Nimmt er bis zum Punktestand von 8 an ASP teil, erhält er 4 Punkte Rabatt.
    9-13 Punkte Bei diesem Punktestand erhält man für eine freiwillige Teilnahme an ASP nur noch 2 Punkte Rabatt. Es empfiehlt sich also dringend, spätestens bei 8 gesammelten Punkten an ASP teilzunehmen, um den vollen Rabatt zu retten.
    14-17 Punkte Wer bis hierhin schon an ASP teilgenommen hat, erhält einen Hinweis auf die Möglichkeit einer individuellen verkehrspsycholgischen Beratung, für die es 2 Punkte Rabatt gibt. Wer noch nicht an ASP teilgenommen hat, wird jetzt dazu verpflichtet, aber: Nun gibt es für ihn keinen Rabatt mehr.
    18 oder mehr Punkte Bei diesem Punktestand wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann. 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde stellen. Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese Prüfungen gefordert.


    Nach fünf Jahren verfällt auch der Punkte-Rabatt! Man kann danach wieder an einem neuen ASP-Seminar teilnehmen. Eine Mehrfach-Teilnahme innerhalb von fünf Jahren ist nicht möglich.


    Wo kann man den persönlichen Punktestand abfragen? Das eigene Punktekonto soll natürlich nicht von jedermann eingesehen werden können, deshalb bekommt man solche Informationen nicht am Telefon, sondern nur auf schriftliche Anforderung mit beglaubigter Unterschrift. Allerdings hat das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ein Infotelefon eingerichtet, über das man Näheres über den Ablauf und die Kosten der »Punkte-Auskunft« erfahren kann.


    Die Nummer lautet: (0461) 3160.

  • Ich finds irgendwie komisch, dass die ständig von Rabatt spechen...
    Aber mit meinen 3 Punkten is es ja noch ein weilchen hin bis 18 :D

  • soso ist ja hochinteressant und warum habe ich keine "Einladung" zu einem Aufbauseminar bekommen???


    ich hab schon 10 Punkte aber nie von einer Straftat es war immer nur Geschwindigkeitsübertretungen.


    Fussel

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • Dann beeil dich mal mit der entjungfraulichung :D

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum: