Gewährleistung im Einzelhandel

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.331 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von BHThaloc.

  • Max- Horst hat beim örtlichen Spielwarenhändler vor 13 Monaten einen Kinderwagen für seinen Sproß gekauft. Leider quittierte selbiger (der Wagen, nicht der Sproß!) in der letzten Woche seinen Dienst, indem der Rohrrahmen an einer Stelle brach, an der sich eine Bohrung für einen Verbindungsbolzen befindet.
    Somit sieht der Fall irgendwie nach "Ermüdungsbruch" aufgrund zu geringer Materialstärke um den Bolzen herum aus.
    Das Gestell ist mittlerweile beim Hersteller zur Reperatur, (abgegeben beim Händler in der irrigen Annahme, das ja Gewährleistung drauf wäre... is aber nicht, da Beweislastumkehr nach 6 Monaten innerhalb der Gewährleistungszeit...)
    Nun behauptet der Hersteller natürlich, der Wagen wäre falsch benutzt worden (wtf?) und will für die Reperatur Geld sehen... :mmmm: Bier hat M-H damit jedenfalls keins geholt...


    lange Rede gar kein Sinn: wie stehen Max- Horsts Chancen, gegen eine Rechnung Einspruch zu erheben, wenn er behaupt, das der Bruch durch einen konstruktiven Mangel entstanden ist, der eben beim Kauf schon da war?

    • Offizieller Beitrag

    Ähm... die Beweislastumkehr killt doch nicht den Anspruch. Es wird lediglich für den Käufer schwerer, da er den Beweis führen muss, der Mangel habe bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • ja, sicher... der eigentliche mangel, der zur nichtbenutzbarkeit der sache führt, ist aber erst grade entstanden (Bruch des Rahmens)... ich meine allerdings: durch einen Konstruktionsmangel (Material zu dünn ausgeführt), der war wiederum am Anfang da...
    die Gewährleistung greift ja eigentlich bloß bei Mängeln, die bei Übergabe schon vorhanden waren, oder wie?

  • Tja Photos machen ...


    und wenn das Material zu dünn war jemanden suchen der dir ne Festigkeitsberechnung in PC hackt und rausbekommt dass das Material über kurz oder lang gedehnt wird.


    Oder anhand des Bruchbildes kann man Ermüdung dokumentieren.


    Aber es folgt daraus beides:


    Der Ermüdungsbruch entsteht aufgrund fehlender MAterialstärke bei zu zu hoher Last.


    Also wäre die Last niedriger gewesen
    oder
    das Material dicker


    wäre nix passiert.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Zitat

    Original von BHThaloc


    die Gewährleistung greift ja eigentlich bloß bei Mängeln, die bei Übergabe schon vorhanden waren, oder wie?


    Der gewährleistungspflichtige und nachzubessernde Mangel ist der von Dir vermutete Konstruktions- oder Materialfehler.


    Und der war bei Übergabe da.


    Der Bruch ist letztlich ein aus diesem Mangel resultierender Schaden.


    Das Problem wird ggf. sein, den Mangel zu beweisen. Eine Behauptung alleine reicht da nicht aus.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Wie schwer ist denn der Kleine? =)
    Ich meine wenn bezeugt werden kann, daß der Wagen nicht mehr als allgemein üblich belastet wurde, müßte doch der Sachmangel gerichtsfest bewiesen sein?

  • er wiegt atm rund 13kg... das eigentlich ärgerliche ist eben, dass ich den Schaden für ein paar cent selber hätte reparieren können, durch die falsche Annahme, dass ich garantie hätte den wagen aber abgegeben habe und nun blechen muss... unrepariert zurückschicken kostet mich auch Geld... bleib ich wohl drauf sitzen... dumm gelaufen... :rolleyes: