Max- Horst hat beim örtlichen Spielwarenhändler vor 13 Monaten einen Kinderwagen für seinen Sproß gekauft. Leider quittierte selbiger (der Wagen, nicht der Sproß!) in der letzten Woche seinen Dienst, indem der Rohrrahmen an einer Stelle brach, an der sich eine Bohrung für einen Verbindungsbolzen befindet.
Somit sieht der Fall irgendwie nach "Ermüdungsbruch" aufgrund zu geringer Materialstärke um den Bolzen herum aus.
Das Gestell ist mittlerweile beim Hersteller zur Reperatur, (abgegeben beim Händler in der irrigen Annahme, das ja Gewährleistung drauf wäre... is aber nicht, da Beweislastumkehr nach 6 Monaten innerhalb der Gewährleistungszeit...)
Nun behauptet der Hersteller natürlich, der Wagen wäre falsch benutzt worden (wtf?) und will für die Reperatur Geld sehen... Bier hat M-H damit jedenfalls keins geholt...
lange Rede gar kein Sinn: wie stehen Max- Horsts Chancen, gegen eine Rechnung Einspruch zu erheben, wenn er behaupt, das der Bruch durch einen konstruktiven Mangel entstanden ist, der eben beim Kauf schon da war?