Auto ohne Kennzeichen am Straßenrand

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 11.179 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Also folgendes, ich hab nun kein Bock "Peter" oder sonst was als Synonym zu nehmen.


    Also ICH habe mein Auto am Straßenrand in meinem kleinen Dorf in einer ziemlich unbefahrenen Straße stehen lassen ohne Kennzeichen.


    Das Kennzeichen war im Haus, da ich das Auto abmelden WOLLTE, aber es noch NICHT abgemeldet ist.
    Nun wollte ich das Auto auf das privatgrundstück eines Freunde fahren, da es ja noch nciht abgemeldet ist.


    Da entdeckte ich, das am HINTEREN Scheibenwischer (normal ist sowas ja immer vorne) ein Zettel klebte.
    Ich also grade den Zettel geschnappt und darauf steht, dass ich mein Auto unrechtmäßig abgestellt habe. Ok, wenn mein Auto nun abgemeldet wäre, kann ich das verstehen, aber es ist ja nicht abgemeldet und nun hängen die Kennzeichen aus wieder.



    Mal davon abgesehen, dass ich es total daneben finde, dass meine Nachbar immer einen auf gute Freunde machen und dann so einen Scheiß abziehen (können nur die gewesen sien, sonst fährt hier niemand und die haben es vor 20 Jahren schonmal mit nem Wohnwagen gemacht), frage ich mich wieso der Zettel von der Stadt Hattingen war, obwohl ich im Märkischen Kreis wohne und nicht in EN.



    Gibt es da irgendeine Vereinbarung zwischen EN und MK, dass die Zuständigkeit geändert wird?
    Und ist es rechtens, dass die mein Auto einfach als verkehrswidrig abgestellt bezeichnen obwohl es ja angemeldet war und wir uns um dieses Stück Straße über 20 Jahre gekümmert haben? (es war vorher ein geschotterter Abstellstreifen, der auf eigene Kosten gepflegt wurde und nun seit 5 Jahren geteert ist)

  • Man kann es auch übertreiben.


    http://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/service/schrott.shtml


    Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen haben, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.


    Dabei steht irgendwo auch dass die Kennzeichen gefälligst am Auto zu kleben haben.


    Was sagt so ein Aufkleber:


    Das Auto aoll nach 3 Tagen entfernt werden. Also einfach Kennzeichen wieder ranmachen und fertig.



    Regst du dich im Kino auch so auf, wenn die dich nicht reinlassen, obwohl du zuhause im Nachttisch gültige Eintrittskarten hast ??


    Kennzeichen gehören nunmal ans Auto. Wenn man an und abmelden will, nimmt man die halt 1 bis 2 Tage ab und dann ist das Auto ja abgemeldet und hat da eh nicht mehr zu stehen.


    Das ihr nun so unschlüssig seit und eure Kennzeichen im Haus habt, sollen die zuständigen Leute mit Röntgnenblick finden ??
    Oder eine Fahndung nach dem Fahrzeuginhalter veranlassen die ohne Kennzeichen ja so fix ist ??


    "Ey hier steht ein rotes Auto an der Straße XY ohne Kennzeichen. Könnt ihr mal bei den roten Autos schauen ob das angemeldet ist "


    Also entweder Kennzeichen ran und Auto dalassen
    oder
    Kennzeichen ablassen da Auto abgemeldet und dann eh entfernen

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    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Moin...


    Da das abstellen einen Autos ohne Kennzeichen nunmal verboten ist.. Darf man sich über einen solchen Zettel nicht wundern...


    Das der Wagen dort aber noch angemeldet war kann keiner ahnen...warum sollte man die Kennzeichen abnehmen..


    Nun zu den Nachbarn...vielleicht waren es die garnicht...
    Vielleicht hat's die Polizei gesehen oder das Ordnungsamt....
    Und die haben darauf den Zettel ausgestellt...
    Welcher Landkreis ist dabei Wurst...
    Da die davon ausgehen das ein Fahrzeug illegal abgestellt wird..


    MfG Martin

  • Ich frage mich nur, wie es sein kann, dass ich den einen Tag morgens die Kennzeichen abnehme um das Auto abzumelden und dann direkt am nächsten Tag so ein Wisch dadran hängt.

  • Zu "nicht angemeldeten" Autos am Straßenrand gibt es die unterschiedlichsten Stories.


    Meine eigene:
    Hatte mal einen günstigen Stellplatz im Hof eines Mehrfamilienhauses gemietet.
    Bei einem Sturm hat es ein Stück Schornstein vom Nachbarhaus in den Hof gehauen... Die Dachkante von meinem nicht zugelassenen VW Derby hatte danach eine unschöne Eindellung X(
    Versicherung war kein Problem, nur musste ich zur Reparatur den Wagen früher als vorgesehen wieder anmelden und stellte danach meinen B-Kadett (abgemeldet) dort ab.
    Einige Wochen später musste dann der Schornstein (nach der anfänglichen Notreparatur) wieder richtig hochgemauert/verputzt werden und mein Auto wurde auf die Straße verbannt. Ein Zettel auf dem Armaturenbrett stellte den Sachverhalt dar und nannte den Ansprechpartner bei der Baufirma vor Ort.
    Der Wagen stand so zwei Tage ohne Beanstandung. Glück gehabt.


    Aus der Zeitung:
    Ein vorsichtiger (aber ansonsten nicht ganz heller) Zeitgenosse stellte seine Karre in einer etwas unsicheren Bahnhofsgegend ab und fuhr in Urlaub. Die Kennzeichen schraubte er zur Sicherheit ab und legte sie diebstahlsicher in den Kofferraum...
    Nach seiner Rückkehr war das ganze Auto weg 8o
    Eine Verschrottung konnte gerade noch verhindert werden.


    Auch aus der Zeitung:
    Ein sparsamer Zeitgenosse stellte vor einer Flugreise sein Auto in einer abgelegenen Nebenstraße ab um teuere Flugplatz-Parkgebühren zu sparen.
    Bei dem, zugegeben etwas schmuddeligen, Vehikel wurden am nächsten Tag die Kennzeichen geklaut und auch gleich bei einem Banküberfall verwendet...
    Nach seiner Rückkehr (4 Wochen Südsee o.ä.) war das Auto weg :eek:
    Die zwischenzeitlich kennzeichenlose Karre wurde nach zwei Wochen Verwahrung ordnungsgemäß gequadert... :evil:



    feti



    btw.
    Wo hättest du das Auto im abgemeldeten Zustand hingestellt, bzw. wie hättest du es ohne Zulassung vom Straßenrand wegbekommet?

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 330.547 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.350 km

    Einmal editiert, zuletzt von feti ()

  • Zitat

    Original von feti
    btw.
    Wo hättest du das Auto im abgemeldeten Zustand hingestellt, bzw. wie hättest du es ohne Zulassung vom Straßenrand wegbekommet?


    In die Garage, in der momentan ein Anhänger steht. Der sollte aber morgen wegkommen und dann mein Auto darein.


    Ist nun auch egal, ich stelle mein Auto gleich bei einem Bekannten aufs Firmengelände. Da ist ein hoher Zaun drumrum und da kommt niemand dran.

  • Alex hat wohl inzwischen verstanden, dass Ordnungskräfte, die mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs und sog. Schrottfahrzeugen betraut sind, nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen können.


    Ein Fahrzeug ohne angebrachte Kennnzeichen kann nur mit Schwierigkeiten dahingehend überprüft werden, ob es noch ordnungsgemäß zugelassen ist, man müsste es öffnen (Motorhaube), um an die FIN zu kommen. Dann besteht weiterhin das Problem, dass man damit immer noch nicht die Zulassungsstelle kennt. Es wäre somit nur eine Überprüfung beim KBA möglich.


    Das KBA hat jedoch keine immer aktuellen Zulassungsdaten, da es von An- und Abmeldungen nur mit Verzögerungen durch die Zulassungsstellen informiert wird (Datenübertragungsslots).


    Deshalb gab es eine Entfernungsaufforderung ("Schrottwagenaufkleber").


    Wenn Alex vermutet, von einem Nachbarn angeschwärzt worden zu sein, weil in dieser Anliegerstraße nie die Bullerei oder das OA vorbei kommt, dann sollte er sich Gedanken machen warum und das Gespräch suchen.


    "Schrottfahrzeuge" werden sowohl vom OA, als auch der Landespolizei mit Aufklebern bedacht, da eine Doppelzuständigkeit besteht. Hierdurch könnte die Diskrepanz im Landkreis entstanden sein.


    In Hessen sind die Dinger rot und werden i.d.R an die Fahrerseitenscheibe gebappt. Wo ist allerdings egal, die Hauptsache gut sichtbar.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Will keinen neuen Thread aufmachen, daher hier:


    Lt. StVO §10, Absatz 2 dürfen Kennzeichen ja nicht verdeckt sein.
    Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ein KfZ z.B. am Straßenrand geparkt wird, es schneit und der Schnee verdeckt die Kennzeichen.


    Wäre dies ein Verstoß gegen o.g. § und stellt dies eine Ordnungswiedrigkeit dar, wenn man dem nicht Abhilfe leistet (den Schnee entfernt), obwohl das Auto nur parkt?

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Mike Star ()

  • Schnee ist, wie so oft, eine Art "Frefahrtschein", ähnlich wie bei Verkehrsschildern.


    Allerdings muss das Auto, inkl der Kennzeichen, vor Fahrtantrit freigemacht werden!


    Anders ist es bei Abdeckfolien, Softgaragen, usw. Diese müssen ein Sichtfenster oder sowas haben, damit man die Kennzeichen sieht.

  • Zitat

    Original von Mike Star
    Lt. StVO §10, Absatz 2 dürfen Kennzeichen ja nicht verdeckt sein.
    Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ein KfZ z.B. am Straßenrand geparkt wird, es schneit und der Schnee verdeckt die Kennzeichen.


    Dann dürfen wir so viel von den Ordnungshütern erwarten, dass diese bei Verdacht kurz schaun ob Kennzeichen dran sind.


    Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass ohne Eiskratzer und Schneebesen eh keine Möglichkeit ist irgendwo einen Aufkleber anzubringen :D

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  • Unserer Dorfordnungsbeamtin traue ich eben zu, dass sie genau das nicht tut.


    Mir gehts hier um den rein rechtlichen Aspekt. Den gesunden Menschenverstand mal aussen vor gelassen.

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  • Nur mal zur reinen Verständniss für mich...


    Haben die Ordnungshüter einen Zettel an den Heckwischer gesteckt oder einer deiner Nachbarn...


    Wenn das Ordnungshüter waren, dann haben die sehr schlampig gehandelt...
    wenn ein KFZ durch nichtangemeldet sein auffällig wird müssen die einen auffälligen Aufkleber mit der zuständigen Stelle (Ordnungsamt) und der Zeitfrist zur Beseitigung des Fahrzeuges auf der Frontscheibe im Sichtbereich des Fahrers kleben....
    damit der Fahrer auch mitbekommt, das sein Fahrzeug aufgenommen wurde und eventuell nach einer geraumen Zeit dann kostenpflichtig abgeschleppt wird....


    Das Alex die Kennzeichen abgemacht hat um das KFZ abzumelden, wissen die vom Ordnungsamt ja nicht, wenn kein Hinweis in der Windschutzscheibe hinterlegt ist...

  • Wo steht, dass das Ordnungsamt dich hinweisen muss?

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    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


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  • Steve hat anscheined nicht erkannt das du den Thread gekapert hast ;)

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