hallo...
fiktiver fall:
paulchen möchte digitales kabel fernsehen.
dazu benötigt paulchen einen passenden reseiver von seinem kabel betreiber.
grundsätzlich hat er folgende möglichkeiten, vom betreiber einen mieten, vom betreiber einen neuen kaufen oder gebraucht ein kaufgerät erwerben.
paulchen entscheidet sich für die günstigere letzte variante.
bei ebay kleinanzeigen erwirbt er einen gebrauchten, welcher ein kaufgerät und damit eigentum des vorbesitzers ist, laut aussage des verkäufers (vorbesitzer ist bruder des verkäufers und bestätigt dies).
paulchen freut sich bezahlt und nimmt das gerät. anschliesend meldet er sich bei seinem kabelanbieter mit angabe der resiever serien nummer an. (ist nötig da die decodierungskarte auf den resiever fest verbunden wird)
ne knappe stunde später bekommt paulchen einen anruf seines kabelbetreibers. aus diesen reseiver kann keine karte ausgestellt werden, weil:
1. dieser noch fest in einem vertrag gebunden (und damit an eine card) ist
und 2. es sich um ein unverkäufliches mietgerät handelt, was dem vertragsinhaber nur vermietet wurde aber eigentum des kabelbetreibers ist.
es muss nach vertrags ende o.ä. definitiv an den kabelanbieter zurück. und es darf nicht verkauft werden. und ausser dem geräte mieter bzw dem vertagsinhaber kann es niemand nutzen.
so nun hat also paulchen etwas gekauft was nicht dem verkaufer bzw vorbesitzer gehörte und kann es auch nicht nutzen.
verkäufer behauptet steif es sei kein mietgerät, kann aber auch keine kaufnachweise bringen.
zurücknehmen will er es auch nicht, und ist nun auch nichtmehr zu erreichen.
ergo sitz paulchen nun auf nem receiver der eigentlich jemand anderem gehört und der dem verkauf nicht zugestimmt hat.
was nun?