mir wurde etwas verkauft, was nachweislich nicht dem verkäufer gehört... was tun?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 3.617 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • hallo...


    fiktiver fall:


    paulchen möchte digitales kabel fernsehen.
    dazu benötigt paulchen einen passenden reseiver von seinem kabel betreiber.
    grundsätzlich hat er folgende möglichkeiten, vom betreiber einen mieten, vom betreiber einen neuen kaufen oder gebraucht ein kaufgerät erwerben.
    paulchen entscheidet sich für die günstigere letzte variante.


    bei ebay kleinanzeigen erwirbt er einen gebrauchten, welcher ein kaufgerät und damit eigentum des vorbesitzers ist, laut aussage des verkäufers (vorbesitzer ist bruder des verkäufers und bestätigt dies).


    paulchen freut sich bezahlt und nimmt das gerät. anschliesend meldet er sich bei seinem kabelanbieter mit angabe der resiever serien nummer an. (ist nötig da die decodierungskarte auf den resiever fest verbunden wird)


    ne knappe stunde später bekommt paulchen einen anruf seines kabelbetreibers. aus diesen reseiver kann keine karte ausgestellt werden, weil:
    1. dieser noch fest in einem vertrag gebunden (und damit an eine card) ist
    und 2. es sich um ein unverkäufliches mietgerät handelt, was dem vertragsinhaber nur vermietet wurde aber eigentum des kabelbetreibers ist.


    es muss nach vertrags ende o.ä. definitiv an den kabelanbieter zurück. und es darf nicht verkauft werden. und ausser dem geräte mieter bzw dem vertagsinhaber kann es niemand nutzen.



    so nun hat also paulchen etwas gekauft was nicht dem verkaufer bzw vorbesitzer gehörte und kann es auch nicht nutzen.
    verkäufer behauptet steif es sei kein mietgerät, kann aber auch keine kaufnachweise bringen.
    zurücknehmen will er es auch nicht, und ist nun auch nichtmehr zu erreichen.



    ergo sitz paulchen nun auf nem receiver der eigentlich jemand anderem gehört und der dem verkauf nicht zugestimmt hat.


    was nun?

  • Zitat


    beamtendeutsch -.-


    wenn ich das richtig rauslese, da paulchen das gerät gutgläubig erworben hat und es ja dem kabelanbieter nich durch diebstahl o.ä. abhandengekommen is gehört das teil rechtmäßig nun paulchen.


    aaaber er ist trotzdem betrogen wurden, da das gerät in der form für paulchen nicht funktionsfähig ist, da die funktion des gerätes auf den eigentlichen mieter mit seinem vertrag beschänkt ist.



    paulchen hat auch schon über eine anzeige nachgedacht, aber er hat im hinterkopf, das betrugssachen unter 50euro kaum nachverfolgtwerden. irgendie weil zu geringfügig und keine algemeingefährdung (is da was dran?)

  • Unter dumm gelaufen verbuchen...


    Lohnt für die paar Kröten der Aufwand?


    Wer billig kauft,kauft doppelt...wie so oft.


  • Paul sollte er zivilrechtlich als Strafrechtlich an die Sache ran gehen.
    Auch wenn er gut gläubig erworben hat, liegt doch ein Sachmangel vor, da Paul das Gerät nicht nutzen kann in dem Sinne für das er es gekauft hat. Demnach ist der VK nun erstmal dran ihm ein Gerät zu besorgen das vom Anbieter akzeptiert wird. Kann er es nicht muss er den Kaufpreis zurück erstatten.

    • Offizieller Beitrag

    Na, elektrisch rauchender, sexueller Moxon, wie war das nochmal... Sachmangel, Gewährleistung bei Verbrauchern... :D

  • Zitat

    Original von Kubek
    Na, elektrisch rauchender, sexueller Moxon, wie war das nochmal... Sachmangel, Gewährleistung bei Verbrauchern... :D


    Hachja da war ja was, verdammt. Na dann versuchen wir es doch mal mit den zwei korrespondierten Willenserklärungen. Nach dem Motto ich will etwas kaufen mit dem ich Fernsehen kann ;)

  • Zitat

    Original von Kubek
    Na, elektrisch rauchender, sexueller Moxon, wie war das nochmal... Sachmangel, Gewährleistung bei Verbrauchern... :D


    In diesem Falle wurde der Mangel aber verschwiegen bzw. arglistig (und davon kann man in diesem Falle schon sprechen) unterdrückt.
    Es ist kein Mangel im Sinne von "Kiste ist kaputt gegangen". Wie sieht es dann aus?


    Da Paulchen das Ding auf einer Kleinanzeigenplattform erworben hat, wird er sicherlich auch eine deutsche Anschrift an der Hand haben, mit der er bei der örtlichen Polizei persönlich oder auf elektronischem Wege eine Anzeige aufgeben kann.
    Den Rest erledigt :pol: und Staatsanwaltschaft. Da muss Paulchen dann eben Sitzfleisch mitbringen und abwarten, bis was kommt. Sei es Vorladung oder weitere schriftliche Erklärung.


    Den genauen Ablauf kenne ich nicht. Meine letzte Anzeige wegen Sachbeschädigung verlief im Sande, da der/die Täter nicht ausfindig zu machen war/en.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • zwecks anzeige, paulchen hat da aber noch bedenken das er da nich auch noch ärger bekommt... immerhin hat er ja etwas erworben was nich rechtmäßig dem verkäufer gehörte.


    auch wenn das mit der sache der gutgläubigkeit zählen müsste. ihm wurde ja glaubhaft gemacht es war ein geschenk der großmutter (wenn dem so war hätte diese sich da auch strafbar gemacht? das gerät hatte sie ja nur zur miete, und es dann angeblich dem enkel geschenkt)




    paulchen hat erstmal folgendes eingeleitet,
    sie vom kabelambieter nochmal bestätigen lassen das dies ein gebundenes miet/leihgerät und damit eigentum dessen ist. desweiteren darum gebeten das dieser ihm das schriftlich bestätigt das er schon was in der hand hat für die aufgabe einer anzeige. ( wartet noch auf rückmeldung dafür)


    anschliesend will er damit, incl angabe der kleinamzeigen nummer, ausdrück des mail verkehrs zur rennleitung gehen.
    mit den zusätzlichen angaben:
    aufgegeben wurde die kleinanzeige durch freund der mutter des angeblichem besitzers des gerätes, der besitzer des gerätes hat ihn darum gebeten gehabt dies zu tun da er selbst kein inet hat.
    adresse und familien name der mutter und deren sohnes (angeblicher besitzer). daten zum kleinanzeigenersteller sind keine bekann, nur das er auch da wohnen soll.
    und die angabe das ihm glaubhaft vermittelt wurde das das gerät durch schenkung in den rechtmäßigen besitz des verkaufer kam (wurde von allen 3 personen bestätigt) und der daraus resultierenden logischen annahme das die ein kaufgerät sein, da wohl kaum jemand ein gemietetes gerät verschenk, da es ja nach vertragsbeendigung mit dem kabel anbieter wieder zurückgegebenwerden muss.


    reicht das für ne anzeige?

  • naja ob man paulchen in dem moment der bemerkung einer möglichen anzeige noch als freundlich zu definieren war ist fraglich :rolleyes:


    den nach mehrfachen freundlichen und sachlichem drauf hinweisen der möglichen folge konsequenzen die von seitens des kabelanbieters kommen können, wenns irgendwann darum geht das gerät abzugeben, und dem daraus resultierenden beidseitigen vorteil einer rückabwicklung des kaufes, war paulchen gestern etwas ungehalten am telefon.


    schonmal da weiterhin fest behauptet wir es sein ein kaufgerät. und der bemerkung es war privatkauf, darauf gebe es eh keine garantie und damit wäre es nich deren sondern paulchens persönliches pech.


    desweiteren wenn versprochen wird man komme mit dem geld oder der angeblich existenten rechnung, bzw melde sich... passiert nix. erst wenn paulchen selbst anruft, aber da wird er auch abgespeist.


    paulchen wartet nun noch auf die schriftliche bestätigung des kabelanbieters, und dann gehts kommentarlos zum freund und helfer.


    paulchen hat lang genug versucht es mit vernunft untereinander zu klären.

  • Paulchens beabsichtigte Anzeige bei der Polizei hat den Vorteil, nix zu kosten aber den Nachteil, dass er wahrscheinlich den Reciever los ist. Den wird die Polizei erst mal sicherstellen.


    Paulchen wird zunächst mindestens die Befriedigung erhalten, dass der Inseratersteller bzw. dessen Auftraggeber reichlichen Ärger bekommen, der strafrechtliche Tatbestand wird im Zuge der Polizeiarbeit noch zu ermitteln sein. M.E. kommt je nach konkreter Fallkonstellation Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung in Frage, die Fallschilderung gibt diesbezüglich nicht viel her.


    Die Geringwertigkeit (im strafrechtlichen Sinne unter 50,- €) hat nur Einfluss darauf, dass Paulchen ausdrücklich einen Strafantrag stellen muss und die Sache nicht "von Amts wegen" verfolgt wird. Die Arbeit, die die Polizei dann zu machen hat (sie muss, Legalitätsprinzip), ist die gleiche.


    Paulchen hat zum gängigen Marktwert gutgläubig ein gebrauchtes Elektronikgerät gekauft, Hehlerei wäre ihm demnach nicht zur Last zu legen.


    Mit einer Verurteilung des/der Täter(s) hätte Paulchen ein gutes Mittel in der Hand, Schadensersatz geltend zu machen, selbst bei einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld.


    Vielleicht kann Paulchen auch im Zuge des Ermittlungsverfahrens der Polizei durch den Fernsehanbieter erwirken, dass dieser eine "Freigabe" des Gerätes (es ist ja sein Eigentum und als Beweismittel kaum erheblich) erhält und es Paulchen in Aussicht eines Vertrages kostenlos neu kodiert und zur Verfügung stellt. Wäre eine elegante Lösung, wenn Paulchen seine Forderung an den Fernsehanbieter abtreten könnte.

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