Abschlepphaken Navara

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 11.439 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von hav.

  • Ich hab von der Rennleitung den Verweiß auf folgende § erhalten:
    (In Außzügen)


    § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen


    (1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist.


    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben.


    (Anmerkung: Auch die AHK)



    § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht


    (1) Die gezogene Anhängelast darf bei
    2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 darf nur 50 Prozent der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.


    (2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.


    Fazit:
    Also darf ich an der AHK Abschleppen!!
    Abschleppen= Nothilfegedanke+Betriebsunfähig


    Also macht Nissan nix falsch wenn sie eine Hintere Abschleppöse weglassen,
    wenn eine AHK verbaut ist.


    So haben Sie einen Weg gefunden 5€ zu sparen und der Kunde muß eine AHK anbauen lassen (Siehe § 43 Abs.2). Außer es ist ein LKW, dann AHK oder nicht Abschleppen.

  • Zitat

    Original von Nismo3
    Hat aber anscheinend doch was nur mit Longbed zu tun...den es gibt ja nur noch LB bei DK und der KC hat noch den noralen kurzen Rahmen



    oder??


    Das ist komplett falsch! Doublecab gibt es nach wie vor mit normaler UND verlängerter Ladeflache (Longbed). Kingcab hat sich nix verändert, ist immer noch die längste Ladefläche.
    ____


    Skippy, kommst du aus Groß Himstedt bei HI ???

  • Hallo zusammen


    Ich habe mal in die Papiere der AHK von meinem Pathfinder geschaut.
    Dort steht sinngemäß drin, wenn beim Anbau der AHK der Abschlepphaken entfernt werden mußte, soll die AHK zum befestigen der Abschleppmittel genutzt werden. Aber die max. Anhängelast ist zu beachten. Und es ist auch nur auf normalen Straßen erlaubt. Aber wen störts im gelände, da kommt die Rennleitung eh nicht mit den PKW´s hin. Also darf mit der AHK abgeschleppt werden. Und der Alte Klasse 3 Lappen oder heute C1E reicht vollkommen aus um in einer Notsituation ein Fahrzeug abzuschleppen wolgemerkt nicht schleppen!!


    Gruß Andreas

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. :)

  • Hallo,


    wir haben den "fehlenden" Abschlepphaken inkl. Schrauben bestellt um zu schauen ob der bei den neuen D40 nachträglich angebaut werden kann.
    Ja - kann er! Allerings nicht mehr mit 5-6 Befestigungspunkten wie damals, als diese noch ab Werk verbaut waren.
    Sondern nur noch mit 4 Schrauben am Rahmen (da 2 Löcher/Gewinde bei den neuen Rahmen fehlen). Wobei das zum raussziehen auch reichen sollte.


    Teilenummer vom Haken 51130-EB30A (Listenpreis 110,02 EUR)
    Teilenummer Schraube 081B7-2305M (Listenpreis 3,09 EUR/Stck.)
    Preise netto zzgl. 19% MwSt.



    Bei meinem D40 werde ich diesen jedenfalls nachrüsten!


    Gruß, hav ;)

  • 110€ netto?!? :kotz: da würde es sich ja schon lohnen einen Nachbau für Forenmember anzufertigen, insofern Nachfrage da ist.


    Gut sowas zu wissen...

    Fährt einen 2013er Nissan Navara D401DC LE in KAP mit gaaaaanz viel Individualismus :D

  • Zitat

    Original von hav


    Somit fällt ein Abschleppen mit dem Navara flach. Auch wenn eine AHK montiert werden würde,
    da Abschleppen mit AHK nicht zulässig ist und saftig Punkte und Bußgeld gibt.


    Also an meiner AHK sind seitlich zwei Bohrungen an den beiden senkrecht stehenden Blechen, zwischen denen die eigentliche AHK geschraubt ist. Da geht problemlos ein Schäkel durch und ich nutze die immer, um das ABreißseil einzuhängen. Darf man die denn nutzen?


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben



  • moin
    hammer was für so ein kleines gestanztes Blech bezahlt wird.


    legst noch 1 euro drauf dann bekommst ein Anhängermaul
    das ist ein geschlossenes System, mit dem abgeschleppt werden darf
    Anschraubbar an die AHK



    http://www.ebay.de/itm/180853455176?ssP ... 1423.l2649


    mfg Kugaar

  • Zitat

    Original von Black Pepper
    Bei Brutto 130,- + Schrauben, leg ich lieber nen 100er drauf und Kauf eine AHK :clown:


    Hab ich nochmal nachgeschaut, hast recht! Ne' Originale NISSAN AHK (starr) bekommt man Liste netto ca. 175 EUR.
    Tendiere dann natürlich auch eher zu einer AHK statt dem Haken (ohne E-Satz natürlich).


    Gruß, hav :)