Peter ist derzeit auf der Suche nach einem neuen Katalysator für sein KFZ Typ XYZ.
Ein großer Lieferant bietet "Universal"-Katalysatoren für den Fahrzeugtyp an.
Auf der Webseite des Lieferants steht in der Artikelbeschreibung "Katalysator für KFZ XYZ".
Weiterhin steht in der Artikelbeschreibung nicht, dass der Kat nicht für zulassungsfähig sei.
Peter ist mittlerweile bekannt, dass dieser Kat über kein E-Prüfzeichen noch über ABE oder TÜV-Gutachten verfügt.
Was hätte Peter passieren können, hätte er diesen Kat verbaut?
Ist der Lieferant nicht verpflichtet, in der Artikelbeschreibung auf die fehlende Zulassungsfähigkeit hinzuweisen?